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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1960 - V C 161.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,557
BVerwG, 23.11.1960 - V C 161.59 (https://dejure.org/1960,557)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1960 - V C 161.59 (https://dejure.org/1960,557)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1960 - V C 161.59 (https://dejure.org/1960,557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 629
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.05.1960 - V C 64.56
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1960 - V C 161.59
    Die Begrenzung der nach den entgangenen Einnahmen zu berechnenden Entschädigung auf monatlich 1.500 DM ist mit dem Begriff "angemessene Entschädigung" zu vereinbaren (Bestätigung der Entscheidung vom 25. Mai 1960 [BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]]).

    Die Behörde ist in ihrem Ermessen, nach welcher Vorschrift sie die Entschädigung berechnen will, also gebunden; sie soll die für den Betroffenen günstigere Berechnungsart wählen (Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 64.56 - [BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]]), Eine günstigere andere Berechnungsart ist in der Regel die Berechnung nach der ortsüblichen Miete.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Mai 1960 (- BVerwG V C 64.56 -) entschieden hat, ist die in § 11 Abs. 3 der Ersten GREAO angeordnete Begrenzung der Entschädigung der Höhe nach jedenfalls bis zum Jahre 1951 einschließlich mit Rücksicht auf die damalige Finanzkraft der Bundesrepublik vereinbar mit den Begriffen "angemessene Entschädigung" und "fair compensation".

    Zwar hat der erkennende Senat in dem schon erwähnten Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 64.56 - entschieden, daß den Abschreibungen die DM-Eröffnungsbilanz zugrunde zu legen sei.

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1960 - V C 161.59
    Unter einem Antrag ist nicht allein der formulierte Antrag, wie ihn üblicherweise Rechtsanwälte zu stellen pflegen, sondern auch die sich aus dem gesamten Vorbringen ergebende Erklärung zu verstehen, welchen Umfang und welches Ziel die Klage oder das Rechtsmittel haben soll (vgl. BVerwGE. 1, 222).
  • BVerwG, 11.05.1960 - V C 253.58
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1960 - V C 161.59
    Richtig ist auch, daß § 16 Erste GREAO die erstattungsfähigen zusätzlichen Aufwendungen erschöpfend aufzählt (Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 -).
  • BVerwG, 30.09.1959 - V C 142.56
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1960 - V C 161.59
    Die Rechtsfrage, derentwegen das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, ist zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden (Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG V C 142.56 - [DVBl. 1960 S. 251]).
  • BVerwG, 14.06.1972 - III C 120.70

    Anträge auf Schadensfeststellungen - Nachprüfung des Klagebegehrens durch das …

    Das Klagebegehren ergibt sich bei anwaltlicher Vertretung zwar in aller Regel aus dem Klageantrag (Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 161.59 - [DVBl. 1961, 629]).

    Bei Zweifeln ist der Antrag so auszulegen, wie er bei verständiger Würdigung dem Willen des Klägers entsprechen würde (Urteil vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 52.56 - [BVerwGE 5, 37 [38]]; Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 161.59 -).

  • BVerwG, 19.01.1965 - V B 76.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …

    Die Begründung in der genannten Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. Mai 1960 ist nur als eine Widerlegung der gegenteiligen Meinung - daß stets die letzte Steuerbilanz zu berücksichtigen sei - zu verstehen; das wird auch, worauf zutreffend die Klägerin hinweist, in einer späteren Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 161.59 - [DVBl. 1961 S. 629]) zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 29.12.1964 - V B 47.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nutzungsentschädigung für …

    Die Begründung in der genannten Entscheidung, des erkennenden Senats vom 25. Mai 1960 (BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]) ist nur als eine Widerlegung der gegenteiligen Meinung - daß stets die letzte Steuerbilanz zu berücksichtigen sei - zu verstehen, das wird auch, worauf zutreffend die Klägerin hinweist, in einer späteren Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 161.59 - [DVBl. 1961 S. 629]) zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 10.01.1962 - V C 21.61

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei Beschlagnahme eines Hauses - …

    Die Bestimmungen der Ersten GREAO, die der notwendigen Konkretisierung des Begriffs "angemessene Entschädigung" dienen, berücksichtigen dies und werden in der Regel diesem Begriff gerecht (Urteil vom 25. Mai 1960 [BVerwGE 10, 330 [BVerwG 25.05.1960 - V C 64/56]] und Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 161.59 - [DVBl. 1961 S. 629]).
  • BVerwG, 28.06.1961 - V B 36.61

    Rechtsmittel

    Abgesehen davon, daß der erkennende Senat schon mehrfach Gelegenheit zu einer Überprüfung dieser Rechtsprechung hatte und dabei keinen Anlaß zur Änderung seiner Ansicht fand, hat er in seinemUrteil vom 23. November 1960 (BVerwG V C 161.59) zu derselben Frage noch einmal grundsätzlich Stellung genommen.
  • BVerwG, 08.02.1961 - V B 12.61

    Rechtsmittel

    Daß die unterschiedliche Behandlung der kleinen und mittleren Schadensfälle nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, hat der erkennende Senat näher in seinemUrteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 161.59 - dargelegt.
  • BVerwG, 29.12.1964 - V B 110.64

    Begriff der Mindestentschädigung - Gewährung einer Mietentschädigung für …

    Die Klägerin meint, das Berufungsurteil weiche von den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1956 (BVerwGE 4, 6), vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 308.58 - und vom 9. November 1960 - BVerwG V C 161.59 - ab; hiernach muß der requisitionsbetroffene Unternehmer für sein beschlagnahmtes Grundstück mindestens den üblichen Miet- oder Pachtzins als Entschädigung erhalten.
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