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| BVerwG, 13.03.1968 - V C 164.66 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 08.07.1970 - V C 24.69
Zustimmungserfordernis bei Kündigung einer durch Aufbaudarlehen geförderten …
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und der Revision fehlt es an einem Rechtsschutzinteresse für einen selbständigen Antrag auf Feststellung, daß die Zustimmung der Ausgleichsbehörde zur Kündigung einer mit Lastenausgleichsmitteln geförderten Wohnung nach Ablauf von zehn Jahren nach Darlehensbewilligung nicht mehr erforderlich sei; denn dieses Begehren wird von der Klage auf Aufhebung der ablehnenden Bescheide der Ausgleichsbehörden mit erfaßt (vgl. Urteil vom 13. März 1968 - BVerwG V C 164.66 - [ZLA 1968, 203 = RLA 1969, 95 = IFLA 1968, 159 = Mtbl. BAA 1968, 262]).Im Urteil vom 13. März 1968 - BVerwG V C 164.66 - hat der Senat ausgeführt, daß das Erfordernis der Kündigungszustimmung dazu diene, die Eingliederung des Geschädigten sicherzustellen.
- BVerwG, 21.10.1970 - V C 101.68
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Ein solches Feststellungsbegehren wird von der Klage auf Aufhebung des die Zustimmung verweigernden Bescheides miterfaßt (Urteil vom 13. März 1968 - BVerwG V C 164.66 -). - BVerwG, 27.07.1970 - V B 124.69
Rechtsmittel
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit den Urteilen des beschließenden Senatsvom 26. Januar 1966 - BVerwG V C 94.65 - undvom 13. März 1968 - BVerwG V C 164.66 - erkannt, daß die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung im Ermessen der Ausgleichsbehörde liegt.
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