Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.1963 - V C 165.62 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Abgeltungsgesetz §§ 24, 32, 57
Verfahrensgang
- BVerwG, 27.07.1962 - V C 165.62
- BVerwG, 22.05.1963 - V C 165.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 16, 109
- MDR 1964, 81
- DÖV 1964, 29
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 18.12.1968 - V C 75.67
Ermittlung der Entschädigungsrente wegen Erwerbsminderung - Unrechtmäßige …
Auch hätte eine Nachprüfung der nach früheren Recht fehlerfrei abgewickelten Verfahren, nur um eine völlige Gleichheit zu erreichen, in keinem Verhältnis zu dem dadurch entstehenden Finanz- und Verwaltungsaufwand gestanden (Urteil von 22. Mai 1963 - BVerwG V C 165.62 -). - BVerwG, 21.11.1968 - V C 147.66
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Beweisanforderungen für die hypothetische …
Auf Fälle dieser Art findet § 57 AbgG Anwendung (BVerwGE 16, 109). - BVerwG, 28.06.1965 - V B 31.65
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Abweichung von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Januar 1963 - BVerwG V C 157.62 - kann deshalb nicht angenommen werden, weil darin nur zum Ausdruck kommt, daß jedenfalls in der Regel eine Berücksichtigung der geänderten Verhältnisse von der Antrag Stellung ab zu erfolgen hat, was auch das Berufungsgericht nicht in Zweifel zieht; das gilt auch für die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 165.62 -.
- BVerwG, 28.10.1975 - 5 B 43.75
Rechtsmittel
Die vom Kläger als rechtsgrundsätzlich bezeichneten Rechtsfragen, "daß auch für § 57 AbgeltG die für das allgemeine Verwaltungs- und Verfahrensrecht entwickelten Grundsätze der Erstreckung der Rechtskraft und Widerrufbarkeit bzw. Anfechtbarkeit begünstigender und beschwerender Verwaltungsakte gelten, daß § 57 AbgeltG und der Begriff der veränderten Verhältnisse nicht engherzig und zum Nachteil des Bürgers auszulegen sind, sondern so, daß der Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit vor der formellen Rechtskraft Vorrang hat", bedürfen keiner Klärung im bezeichneten Sinne; denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die der Kläger sich im übrigen ganz allgemein beruft, sind zum einen Inhalt und Tragweite des § 57 AbgeltG umfassend bestimmt worden (BVerwGE 16, 109; fernerUrteil vom 24. März 1965 - BVerwG V C 116.63 - [DVBl. 1965, 736 = DÖV 1965, 707 = Buchholz 409.2 § 57 AbgeltG Nr. 3];Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG V C 20.69 - vgl. auchUrteil vom 13. Februar 1975 - BVerwG V C 20.73 -). - BVerwG, 16.08.1973 - V B 58.73
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Schließlich rügt der Kläger zu Unrecht ein Abweichen des Berufungsgerichts von dem Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 16, 109. - BVerwG, 04.03.1964 - V C 43.63
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge für den unehelichen bei einem …
Diese Ansicht steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 22. Mai 1963 (BVerwGE 16, 109) über die Entschädigungspflicht für Spätschäden. - BVerwG, 15.09.1965 - V B 84.65
Begehr von Schmerzensgeld für die aus einem von einem Angehörigen der britischen …
Zwar weicht das Berufungsurteil entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1963 - BVerwGE 16, 109 - ab; es berücksichtigt im Gegenteil diese Entscheidung, indem es eine Abgeltung von Spätschäden anerkennt. - BVerwG, 25.09.1963 - V B 50.63
Grundlagen einer Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) wegen von der …
Das Berufungsurteil weicht allerdings von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 165.62 ab.
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| BVerwG, 27.07.1962 - V C 165.62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 27.07.1962 - V C 165.62
- BVerwG, 22.05.1963 - V C 165.62
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