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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.1963 - V C 176.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1659
BVerwG, 19.06.1963 - V C 176.62 (https://dejure.org/1963,1659)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1963 - V C 176.62 (https://dejure.org/1963,1659)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1963 - V C 176.62 (https://dejure.org/1963,1659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Durchsetzbarkeit der Gebührenforderungen von Architekten gegen die US-Besatzungsmacht - Rechtliche Ausgestaltung der Bindungswirkung von Erlassen eines Bundesministers gegenüber Verwaltungsbehörden - Rechtliche Ausgestaltung des ungeschriebenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1963, 859
  • DÖV 1964, 99
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus BVerwG, 19.06.1963 - V C 176.62
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 6, 282 [287/288]) kann für die leistunggewährende Verwaltung neben dem förmlichen Gesetz auch eine andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere etwa die etatmäßige Bereitstellung der erforderlichen Mittel, als eine hinreichende Legitimation verwaltungsmäßigen Handelns in Betracht kommen (vgl. dazu auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 1958, BVerfGE 8, 155).
  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1963 - V C 176.62
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 6, 282 [287/288]) kann für die leistunggewährende Verwaltung neben dem förmlichen Gesetz auch eine andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere etwa die etatmäßige Bereitstellung der erforderlichen Mittel, als eine hinreichende Legitimation verwaltungsmäßigen Handelns in Betracht kommen (vgl. dazu auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 1958, BVerfGE 8, 155).
  • BVerwG, 10.01.1962 - V C 79.61

    Entsprechende Geltung der Verfahrensvorschriften des Abgeltungsgesetzes bei …

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1963 - V C 176.62
    Im übrigen hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. Januar 1962 (BVerwGE 13, 271) zu dem ähnlich liegenden Problem der Härteausgleichsregelung nach § 40 AbgG schon darauf hingewiesen, daß das verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen dem Gesamtstaat und seinen Gliedern durch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz von der wechselseitigen Pflicht des Bundes und der Länder zu bundesfreundlichem Verhalten beherrscht wird, und daß - da der Bund allein die haushaltrechtliche Verantwortung für die Verwendung der im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel trägt - auf dieses Interesse des Bundes ohnehin Rücksicht genommen werden muß.
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

    Auch im Subventionsrecht hat der Senat angemerkt (vgl. BVerwGE 6, 282 [BVerwG 21.03.1958 - VII C 6/57] [287]; ähnlich für Beihilfen nach dem sogenannten Honnefer Modell BVerwGE 18, 352 [BVerwG 12.06.1964 - BVerwG VII C 146.63] [353]), daß man neben dem förmlichen Gesetz auch jede andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere etwa die Bereitstellung der erforderlichen Mittel, als eine hinreichende Legitimation verwaltungsmäßigen Handelns mag ansehen können (zustimmend BVerwG Urteil vom 19. Juni 1963 - BVerwG V C 176.62 - [DÖV 1964, 99]).
  • BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72

    Abfindungsgeld in besonderen Härtefällen für bestimmte Arbeitnehmer des …

    Das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz stellt nämlich nicht nur die im Haushaltsplan ausgeworfenen Mittel fest, sondern bewilligt sie auch und enthält somit eine Ermächtigung an die Regierung, diese Mittel für die im Haushaltsplan festgestellten Zwecke zu verwenden (BVerfGE 20, 56; 90; BVerwG 6, 282, 287; 18, 352, 353; 20, 101, 102; DVBl 1963, 859 [BVerwG 19.06.1963 - V C 176/62]).
  • BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 43/72

    Anspruch auf Abfindungsgeld im Bergbau - Veröffentlichung einer gesetzlichen …

    Das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz stellt nämlich nicht nur die im Haushaltsplan ausgeworfenen Mittel fest, sondern bewilligt sie auch und enthält somit eine Ermächtigung an die Regierung, diese Mittel für die im Haushaltsplan festgestellten Zwecke zu verwenden (BVerfGE 20, 56, 90; BVerwG 6, 282, 287; 18, 352, 353; 20, 101, 102; DVBl 1963, 859 [BVerwG 19.06.1963 - V C 176/62]).
  • BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 19/72

    Bestandteil des Kohleanpassungsgesetzes - Recht - Richtlinien des …

    Das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz stellt nämlich nicht nur die im Haushaltsplan ausgeworfenen Mittel fest, sondern bewilligt sie auch und enthält somit eine Ermächtigung an die Regierung, diese Mittel für die im Haushaltsplan festgestellten Zwecke zu verwenden (BVerfGE 20, 56, 90; BVerwG 6, 282, 287; 18, 352, 353; 20, 101, 102; DVBl 1963, 859).
  • BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 11/72

    Anspruch auf Abfindungsgeld in besonderen Härtefällen für Arbeitnehmer des …

    Das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz stellt nämlich nicht nur die im Haushaltsplan ausgeworfenen Mittel fest, sondern bewilligt sie auch und enthält somit eine Ermächtigung an die Regierung, diese Mittel für die im Haushaltsplan festgestellten Zwecke zu verwenden (BVerfGE 20, 56, 90; BVerwG 6, 282, 287; 18, 352, 353; 20, 101, 102; DVBl 1963, 859 [BVerwG 19.06.1963 - V C 176/62]).
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