Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.1963 - V C 185.62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 15.05.1962 - IV 224/61
- BVerwG, 05.06.1963 - V C 185.62
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.05.1963 - V C 180.62
Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im Widerspruchsverfahren
Auszug aus BVerwG, 05.06.1963 - V C 185.62
Der Senat hat bereits in seinemUrteil vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 180.62 - ausgesprochen, daß der Antrag auf Kriegsgefangenenentschädigung zumindest dann, wenn er nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Gewahrsamszeit beschränkt ist, den entschädigungsfähigen Sachverhalt der Kriegsgefangenschaft im ganzen erfaßt.Zur Freilassung gehört, daß der Kriegsgefangene in die Lage versetzt wird, sich wie andere Landeseinwohner frei zu bewegen (dazu Urteil des Senatsvom 22.5.1963 - BVerwG V C 180.62-).
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1963 - V C 185.62
Nach der Rechtsprechung des Senats gilt nämlich in Fällen dieser Art eine Vermutung dahin, daß auch während der Dauer einer Zwangsarbeitsverpflichtung eine Festhaltung i.S. des § 2 Abs. 2 Ziff. 2 KgfEG vorgelegen hat (BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]). - BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.06.1963 - V C 185.62
Die echte Kriegsgefangenschaft endete, da es im vorliegenden Falle einer Heimschaffung des Klägers nicht bedurfte (Urteil des Senatsvom 13.11.1957 - BVerwG V C 595.56 - [Buchholz BVerwG 412.4 Nr. 5 zu § 2 KgfEG]), nicht (notwendig) mit der Lagerentlassung, vielmehr bedurfte es der Freilassung. - BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1963 - V C 185.62
Sie war damit sog. unechte Kriegsgefangene i.S. des § 2 Abs. 2 Ziff. 2 KgfEG geworden (Urteil des Senatsvom 13.11.1957 - BVerwG V C 338.56 - [Buchholz BVerwG 412.4 Nr. 4 zu § 2 KgfEG]). - BVerwG, 13.12.1961 - V C 229.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.06.1963 - V C 185.62
Es genügt, wenn der Betroffene an irgendeine Stelle verbracht und zur Arbeit eingesetzt worden ist (dazuUrteil vom 13.12.1961 - BVerwG V C 229.59 -).
- BVerwG, 27.11.1963 - V C 31.63 Hiernach endet die echte Kriegsgefangenschaft - außer durch geglückte Flucht - durch Freilassung und Heimschaffung (zuletztUrteil vom 5. Juni 1963 - BVerwG V C 185.62 -).
- BVerwG, 29.05.1964 - V B 1.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entschädigung nach dem …
Indessen gilt dies dann nicht, wenn der Antrag ausdrücklich auf bestimmte Schadenspunkte eingeschränkt worden ist (vgl.Urteil vom 5. Juni 1963 - BVerwG V C 185.62 -). - BVerwG, 22.01.1964 - V C 2.63
Gewährung einer Requisitionsentschädigung im Verwaltungsverfahren i.R.d. …
In diesem Sinne hat der erkennende Senat jedenfalls den Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung beurteilt; insbesondere in seinen Urteilen vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 180.62 - und vom 5. Juni 1963 - BVerwG V C 185.62 - hat er entschieden, daß der Antrag auf Kriegsgefangenenentschädigung zumindest dann, wenn er nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Gewahrsamszeit beschränkt ist, den entschädigungsfähigen Sachverhalt der Kriegsgefangenschaft im ganzen erfaßt.
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