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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1961 - V C 186.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1915
BVerwG, 11.01.1961 - V C 186.59 (https://dejure.org/1961,1915)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1961 - V C 186.59 (https://dejure.org/1961,1915)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1961 - V C 186.59 (https://dejure.org/1961,1915)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1961 - V C 186.59
    Demgegenüber hat das erkennende Gericht in seinem Urteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 305.56 - [BVerwGE 5, 186] und fortan in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß es für die Frage, ob jemand Kriegsgefangener im Sinne des Gesetzes ist, lediglich auf den Grund der Festnahme, nicht aber auf den Grund der weiteren Festhaltung ankommt.
  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
    Auszug aus BVerwG, 11.01.1961 - V C 186.59
    Heimschaffung (Urteil vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]).
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 59.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1961 - V C 186.59
    Das erkennende Gericht hat nach nochmaliger Prüfung seiner Rechtsprechung in seinen Urteilen vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG v C 185.59 - und in dem zu dem ähnlichen Begriff des Kriegsgefangenen im Heimkehrerrecht ergangenen Urteil vor gleichen Tage - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960 S. 2208] keinen Anlaß gefunden, von ihr abzugehen.
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 154.59

    Zum sog. character indelebilis des Kriegsgefangenen i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1961 - V C 186.59
    Das erkennende Gericht hat nach nochmaliger Prüfung seiner Rechtsprechung in seinen Urteilen vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG v C 185.59 - und in dem zu dem ähnlichen Begriff des Kriegsgefangenen im Heimkehrerrecht ergangenen Urteil vor gleichen Tage - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960 S. 2208] keinen Anlaß gefunden, von ihr abzugehen.
  • BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59

    Rechtsmittel

    Ein Wechsel des Festhaltegrundes ist für die Kriegsgefangeneneigenschaft unbeachtlich, so daß der Übergabe an eine andere ausländische Gewahrsamsmacht und einer etwaigen Strafverfolgung in aller Regel keine Bedeutung zukommt (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59, BVerwG V C 59.58 [NJW 1960, 2208] - undvom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 186.59 -).
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