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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,151
BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71 (https://dejure.org/1971,151)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1971 - V C 2.71 (https://dejure.org/1971,151)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1971 - V C 2.71 (https://dejure.org/1971,151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder Krankenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Grundsatz der Nachrangigkeit - Berücksichtigung künftiger Möglichkeiten zur Bedarfsbefriedigung - Rechtsanspruch gegen einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AnVG §§ 12 ff.; BSHG § 2 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 307
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71
    Dem steht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1965 (BVerwGE 21, 208 [212]) nicht entgegen.
  • BVerwG, 09.06.1971 - V C 56.70

    Abweichung der Leistungen der Eingliederungshilfe von denjenigen der gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71
    Dies bedeutet, daß es nicht entscheidend darauf ankommen kann, ob der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat (zuletzt Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG V C 56.70 -), sondern darauf, ob der nach dem Bundessozialhilfegesetz berücksichtigungsfähige Bedarf (durch Dritte) tatsächlich, befriedigt werden kann.
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …

    Lediglich wenn zu berücksichtigendes Einkommen schon dem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das es erzielt, nicht ungeschmälert zur Verfügung steht, kann eine Hilfegewährung unter Heranziehung dieses sozialhilferechtlichen Grundsatzes in Betracht kommen (…vgl zu möglichen Fallgestaltungen Urteil des Senats vom 19. September 2008 - B 14/7b AS 10/07 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, juris RdNr 25 und BVerwGE 21, 208, 211; 38, 307, 308; 55, 148, 152).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse …

    Demgegenüber scheint der Nachrang der Sozialhilfe einen frühen Rechtsübergang auf den SHT zu verbieten, um so dem Geschädigten die Möglichkeit der Selbsthilfe durch Realisierung seines Anspruchs (s. dazu BVerwGE 21, 208, 212 f; 38, 307, 309; 67, 163, 166) möglichst lange zu erhalten.
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 68.03

    Arbeitslosenhilfe, Anrechnung als Einkommen; Bedarfszeitraum, Einkommenszufluss …

    Allerdings sind für einen bestimmten Bedarfszeitraum bereits als Einkommen nicht anzurechnen solche Ansprüche des Hilfesuchenden gegen Dritte, die tatsächlich nicht durchsetzbar sind, oder ein Anspruch, der zeitlich nicht rechtzeitig zur Bedarfsdeckung durchsetzbar ist, weil er im günstigsten Falle mehrere Monate nach Eintritt des Bedarfsfalles erfüllt wird (BVerwGE 38, 307 ).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …

    Hierzu rechnet die Verwirklichung von Forderungen, die dem Hilfesuchenden zustehen - unter der Voraussetzung, daß sie in angemessener Zeit durchzusetzen sind, weil es für die Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage und für die Behebung der Notlage auf "bereite Mittel" ankommt (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidungen in BVerwGE 21, 208 [211]; 38, 307 [308]; 41, 115 [116/117] und 55, 148 [152]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1996 - 8 B 122/96

    Sozialhilferecht: Anspruch auf Eingliederungshilfe eines behinderten Schülers

    Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob er von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch macht, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1971 - V C 2.71 -, FEVS 19, 43; OVG NW, Urteil vom 23.5.1990 - 8 A 2224/87 -, FEVS 41, 432; Urteil vom 23.1.1995 - 8 A 2469/92 - m.w.N.; Urteil vom 17.10.1995 - 8 A 3699/92 -.

    Dabei ist nicht entscheidend, ob der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern, ob der nach dem Bundessozialhilfegesetz berücksichtigungsfähige Bedarf (durch Dritte) tatsächlich, insbesondere auch rechtzeitig befriedigt werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1971 aaO., S. 43, 44; OVG NW, Urteil vom 14.12.1987 - 8 A 313/85 -, FEVS 38, S. 23, 25.

    Nur dann, wenn von vornherein feststeht, daß Hilfe von dritter Seite nicht zu erlangen ist, steht § 2 Abs. 1 BSHG der Gewährung von Hilfe nicht entgegen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1971, aaO., S. 45; Urteil vom 21.11.1991, aaO., S. 178; OVG NW, Urteil vom 23.5.1990, aaO. , S. 434 f.

    Hieran anknüpfend kann bei einem aufschiebbaren Bedarf des Hilfesuchenden unter dem Aspekt des in § 2 Abs. 1 BSHG normierten Nachranges von Sozialhilfe von Bedeutung sein, ob der Hilfesuchende durch rechtzeitiges Tätigwerden die Deckung seines Bedarfs durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten hätte herbeiführen können, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1971, aaO., S. 46; OVG NW, Urteil vom 14.12.1987, aaO., S. 25; Urteil vom 23.5.1990, aaO., S. 434.

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - …

    Unter diesem Aspekt hat das Bundesverwaltungsgericht Hilfebedürftigkeit angenommen, wenn bestehende Ansprüche des Hilfeempfängers gegen Dritte nicht ohne weiteres realisierbar sind (BVerwGE 21, 208 [213]; 38, 307 [309]); denn ungeachtet dessen, daß Sozialhilfe nicht erhält, wer sich selbst helfen kann (Nachrang der Sozialhilfe - § 2 Abs. 1 BSHG), kommt es für die Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage des Hilfesuchenden an (ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch …

    Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob er einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhält (s. BVerwGE 38, 174 ) oder erhalten kann (s. BVerwGE 38, 307 ).

    Dem Hilfesuchenden ist zwar im Rahmen seiner Selbsthilfeverpflichtung zuzumuten, vor Inanspruchnahme des Trägers der Sozialhilfe die Möglichkeit einer Hilfe durch Dritte zu erkunden (s. BVerwGE 38, 307 ).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94

    Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor …

    § 2 Abs. 1 BSHG setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf den Charakter der Sozialhilfe als Hilfe in gegenwärtiger, konkreter Not voraus, daß die Hilfe des Trägers anderer Sozialleistungen tatsächlich bereitsteht (BVerwGE 38, 307 [308]).

    Die Sozialhilfe tritt also nicht bereits dann zurück, wenn der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch auf die begehrte Hilfe gegen einen anderen Sozialleistungsträger hat, sondern erst dann, wenn er sie auch tatsächlich erhält (BVerwGE 38, 174 [176]) oder ohne Schwierigkeiten in angemessener Frist erhalten kann (BVerwGE 38, 307 [309]).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11

    Erstattung der Kosten für die stationäre Behandlung eines Hilfebedürftigen

    Bereite Mittel lägen in diesem Fall nicht vor (BVerwG, Urteil vom 29.09.1971 - V C 2.71, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.1995 - 6 S 2522/94).
  • SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Unterkunft und Heizung - Wohngeldanspruch

    Der Vorrang des Wohngeldanspruchs ist vorliegend auch unmittelbar durchsetzbar (Stichwort: bereite Mittel - vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS), weil die Wohngeldbehörde des Antragsgegners der Sache nach Wohngeld - auch rückwirkend - bewilligen will, wie es sich aus den Ausführungen im Bescheid vom 24. März 2010 ergibt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12

    Sozialhilfe

  • SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme ungedeckter Heimkosten - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1998 - 8 A 2820/95

    Ausgestaltung des sozialhilferechtlichen Anspruchs eines Häftlings auf Übernahme …

  • BVerwG, 24.01.1984 - 5 B 142.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Antrag auf Gewährung …

  • BVerwG, 13.05.1996 - 5 B 52.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 6 S 2528/93

    Nachrang der Sozialhilfe; BSHG § 97 Abs 1 erlaubt nicht die Auslegung, einem …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1993 - 5 L 19/92
  • BVerwG, 24.01.1984 - 5 B 141.83

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1994 - 8 A 3646/92

    Sozialhilferecht: Vermögensverwertung durch Beleihung, Prämiensparvertrag

  • LSG Saarland, 30.04.2010 - L 10 AS 4/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1994 - 6 S 2810/93

    Sozialhilferecht: zum Anspruch auf Eingliederungshilfe für eine schulische …

  • LSG Hamburg, 13.01.2022 - L 4 AS 218/19

    Anspruch des von Leistungen der Grundsicherung ausgeschlossenen Unionsbürgers auf …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 6 S 2522/94

    (Zeitlicher Geltungsbereich des BSHG § 97F: 1993-06-23); zwingender Charakter der …

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2011 - L 7 SO 3731/11
  • SG Konstanz, 25.05.2007 - S 4 AS 323/07

    Kostenübernahme für eine mehrtägige Klassenfahrt i.H.v. 150,00 EUR gem. § 23 Abs. …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1992 - 12 A 10548/92

    Untersuchungsgefangener; Barmittel; Träger der Sozialhilfe; Taschengeld; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 A 3774/06

    Zulässigkeit einer Berufung in einem Verfahren über die Voraussetzungen für eine …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2003 - 12 A 3945/01
  • OVG Hamburg, 28.04.1989 - Bs IV 283/89

    Zumutbarkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Hilfesuchenden …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - 12 A 2981/05
  • BVerwG, 29.08.1973 - V B 21.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung einer …

  • VG Saarlouis, 18.10.2006 - 3 K 377/05

    Gewährung eines personenbezogenen Aufwendungszuschusses nach § 5 des …

  • VG Berlin, 06.01.1992 - 8 A 201.89

    Pflicht der öffentlichen Hilfe in Form der Übernahme von Renovierungskosten; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1991 - 24 A 1794/88

    Eingliederungshilfe; Alkoholabhängiger; Boderline- Syndrome; …

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