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| BVerwG, 13.02.1975 - V C 20.73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entschädigung für den Verlust eines Rechtes auf Unterhalt durch die Besatzung - Anforderungen an einen fiktiven Eintritt in den "Ruhestand" des Verstorbenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 10.11.1971 - 7 K 1702/70
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1973 - XIII A 88/72
- BVerwG, 13.02.1975 - V C 20.73
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.03.1965 - V C 101.63
Rückgriff (Regress) einer Versicherung gegen den Unfallschädiger für Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1975 - V C 20.73
Eine Rechtsnachfolge in diesem Rechtsbereich ist anerkannt (BVerwGE 21, 1 [BVerwG 24.03.1965 - V C 101.63]), Sie beruht hier auf §§ 1542 RVO und 77 AVG. - BGH, 24.04.1959 - VI ZR 52/58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1975 - V C 20.73
Maßgebend ist, was bei einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft hätte gewährt werden müssen (vgl. BGH in VersR. 1959, 713: Urteil vom 24. April 1959 - VI ZR 52/58 -).
- BVerwG, 28.10.1975 - 5 B 43.75
Rechtsmittel
Die vom Kläger als rechtsgrundsätzlich bezeichneten Rechtsfragen, "daß auch für § 57 AbgeltG die für das allgemeine Verwaltungs- und Verfahrensrecht entwickelten Grundsätze der Erstreckung der Rechtskraft und Widerrufbarkeit bzw. Anfechtbarkeit begünstigender und beschwerender Verwaltungsakte gelten, daß § 57 AbgeltG und der Begriff der veränderten Verhältnisse nicht engherzig und zum Nachteil des Bürgers auszulegen sind, sondern so, daß der Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit vor der formellen Rechtskraft Vorrang hat", bedürfen keiner Klärung im bezeichneten Sinne; denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die der Kläger sich im übrigen ganz allgemein beruft, sind zum einen Inhalt und Tragweite des § 57 AbgeltG umfassend bestimmt worden (BVerwGE 16, 109; fernerUrteil vom 24. März 1965 - BVerwG V C 116.63 - [DVBl. 1965, 736 = DÖV 1965, 707 = Buchholz 409.2 § 57 AbgeltG Nr. 3];Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG V C 20.69 - vgl. auchUrteil vom 13. Februar 1975 - BVerwG V C 20.73 -).
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