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| BVerwG, 22.02.1967 - V C 209.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wegnahme von Gütern während der Besatzungszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AbgG § 12
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.01.1960 - VI/V 959/59
- VGH Hessen, 18.03.1965 - OS V 13/60
- BVerwG, 22.09.1965 - V B 96.65
- BVerwG, 22.02.1967 - V C 209.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 26, 211
- MDR 1967, 697
- DVBl 1968, 191
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 209.65
Schon in seinem Urteil vom 17. Mai 1961 (BVerwGE 12, 247) hat der erkennende Senat diese Ansicht angedeutet, indem er ausgeführt hat, daß § 12 AbgG nicht anwendbar ist, wenn die verlorenen Sachen im Zeitpunkt der Requisition des Grundstücks zugleich irregulär zu Eigentum requiriert worden sind. - BVerwG, 04.03.1964 - V C 43.63
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge für den unehelichen bei einem …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1967 - V C 209.65
Wie der erkennende Senat entschieden hat(Urteil vom 4. März 1964 - BVerwG V C 43.63 - [DÖV 1965, 422]), ist der Besatzungsschadensfall bei einer uneingeschränkten Antragstellung stets in seiner Gesamtheit Gegenstand der Abgeltung.
- BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91
Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren
Wegen ihres Ausnahmecharakters setzt diese Klage ein qualifiziertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse voraus; denn für den vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwGE 26, 23, 24 f., 40, 323, 326; 54, 211; 215 [BVerwG 22.02.1967 - V C 209/65];… Urt. v. 3. Juni 1983 - 8 C 43/81, NVwZ 1984, 168, 169; v. 23. Mai 1986 - 8 C 5/85, NVwZ 1986, 1011, 1012). - BVerwG, 05.03.1971 - V B 71.70
Bewegliche Sachen auf requirierten Grundstücken - Verlust von Sachen nach der …
Daß bewegliche Sachen auf requirierten Grundstücken Gegenstand besonderer besätzungshoheitlicher Maßnahmen, auch noch nach der Requisition, sein konnten, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nie in Zweifel gezogen worden (vgl. Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 136.62 - und BVerwGE 26, 211 [216]), wovon auch das Berufungsgericht ausgeht.Daß das Berufungsgericht nicht, von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1967 (BVerwGE 26, 211) abgewichen ist, ergibt sich bereits aus dem vorher Gesagten.
- BVerwG, 23.07.1975 - 4 CB 11.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Insbesondere gilt das für die angebliche Abweichung von BVerwGE 25, 7 und BVerwGE 26, 211 hinsichtlich der Rechtskraftwirkung, weil im vorliegenden Fall - wie oben dargelegt - nicht über denselben Sachverhalt entschieden worden ist, der dem früheren Urteil zugrunde lag. - BVerwG, 28.03.1974 - V C 46.71
Rechtsmittel
Sie ist im bejahenden Sinne inzidenter dadurch unanfechtbar entschieden worden, daß die Klägerin gegen die Festsetzung der Entschädigung in dem Bescheid vom 3. April 1967 und die darin liegende Anerkennung des Schadens als Besatzungsschaden keine Rechtsbehelfe eingelegt hat (BVerwGE 26, 211).
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