Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.1967 - V C 210.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines Mehrbedarfs für Pflege wegen Blindheit - Kriterien für die Annahme einer Blindheit - Minderung der Sehkraft als ausschlaggebende Ursache für eine Behinderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 24; RGr. § 11 f Abs. 6
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1966 - VIII A 646/64
- BVerwG, 04.10.1967 - V C 210.66
- BVerwG, 15.11.1967 - V C 210.66
Papierfundstellen
- BVerwGE 28, 213
- DVBl 1968, 723
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.10.1965 - V C 43.65
Schwerbeschädigter - Bindung des Sozialamts an Bescheinigungen des …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 210.66
Für das Schwerbeschädigtengesetz hat sich aber der Senat in seinem Urteil vom 7. Oktober 1965 - BVerwG V C 43.65 - auf ein Gutachten vom 20. Februar 1964 (jetzt auch veröffentlicht im Bundesversorgungsblatt 1966 S. 13) bezogen, in dem die Personen unter die hier interessierenden gesetzlichen Vorschriften gezählt werden, deren Sehschärfe unter 1/50 bei freiem Blickfeld bleibt. - BVerwG, 22.06.1966 - V C 180.65
Blindenbegriff nach BSHG
Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 210.66
Bereits in seinem Urteil vom 22. Juni 1966 (BVerwGE 24, 213) hat der Senat ausgeführt, daß sich der Blindheitsbegriff des § 11 f RGr. - BVerwG, 27.02.1957 - V C 179.55
Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 210.66
anzuerkennen (BVerwGE 4, 301), daß mit der Anerkennung des Mehrbedarfs nach § 11 f RGr.
- BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93
Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des …
Die Beeinträchtigung der Sehkraft bzw des Sehvermögens wird nicht allein durch die Sehschärfe bestimmt (vgl BVerwGE 28, 213, 214 f). - BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der …
Bereits in dem Urteil des Senats vom 15. November 1967 - BVerwG V C 210.66 - ist ausgeführt, daß es bei der Beurteilung der Sehkraft im Sinne des § 11 f Abs. 6 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 1. August 1931 (RGBl. I S. 441) in den Fassungen vom 20. August 1953 (BGBl. I. S. 967) und 4. Juli 1957 (BGBl. I S. 693) - RGr.Schließlich fehlt es aber auch an Anhaltspunkten dafür, daß die vom Kläger benannten Ärzte einen rechtlich erheblichen Befund erhoben hätten, insbesondere den Kläger daraufhin untersucht hätten, wie seine Sehschärfe und das Gesichtsfeld zu beurteilen sind (dazu auch Urteil vom 15. November 1967 - BVerwG V C 210.66 -).
- BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68 Was zunächst die Frage der Blindheit anlangt, führt das Verwaltungsgericht zutreffend aus, daß es nach den beiden Urteilen des Senats (BVerwGE 28, 213 und 28, 216) für die Beurteilung der Blindheit allein auf die Störung der Sehfunktion ankommt, nicht aber auf sonstige beeinträchtigende Umstände, die mit der Sehfunktion in keinem Zusammenhang stehen.
- BVerwG, 15.01.1976 - V C 20.74
Unentgeltliche Beförderung - Feststellung der Notwendigkeit ständiger Begleitung …
Des hat das Bundesverwaltungsgericht zu vergleichbarer Rechtslage bei Anwendung des § 11f. Abs. 6 der Reichsgrundsätze und des § 24 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung vom 31. August 1965 entschieden (BVerwGE 28, 213 [215f.] und 28, 216). - BVerwG, 26.06.1968 - V C 17.68
Anspruch auf Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Begriff der …
In dem vorerwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und in einem weiteren Urteil vom 15. November 1967 - BVerwG V C 210.66 (NDV 1968, 114) ist zu der Frage, wer als blind im Sinne der angeführten Vorschriften gilt, und zu der weiteren Frage, welche Umstände tatsächlicher Art hierbei Berücksichtigung finden können, Stellung genommen worden.
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| BVerwG, 04.10.1967 - V C 210.66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1966 - VIII A 646/64
- BVerwG, 04.10.1967 - V C 210.66
- BVerwG, 15.11.1967 - V C 210.66
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