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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,567
BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62 (https://dejure.org/1963,567)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1963 - V C 219.62 (https://dejure.org/1963,567)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1963 - V C 219.62 (https://dejure.org/1963,567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Änderung eines erteilten Schwererwerbsbeschränktenausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit sei zu niedrig angegeben?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1964, 191
  • DÖV 1964, 205
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 01.09.1976 - 7 B 101.75

    Ablehnende Petitionsbescheide - Verwaltungsakt - Bundesaufsicht über Länder

    Jedenfalls ist für den Klageantrag zu 2) die Zulässigkeit der Klage ebenso wie für den Klageantrag zu 3) deswegen zu verneinen, weil die erstrebte Sachentscheidung in keinem denkbaren Fall ergehen kann, so daß der Klage die Zulässigkeitsvoraussetzung des § 42 Abs. 2 VwGO, die entsprechend auch für Leistungsklagen gilt, fehlt (vgl. hierzu Urteile vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11 = JZ 64, 301 = DVBl. 1964, 191], vom 20. März 1964 - BVerwG VII C 10.61 - [BVerwGE 18, 154/157] und vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 - [BVerwGE 36, 192/199]).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Demgemäß ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die von § 42 Abs. 2 VwGO geforderte subjektive Beschwer nur dann nicht gegeben, wenn unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG 5 C 219.62 - Buchholz 310, § 42 VwGO Nr. 11; BVerwGE 18, 154 [157]; 36, 192, [199 f.]; 44, 1 [3]).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Der V. Senat hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - ausgeführt, daß eine Klage nach diesen Bestimmungen unzulässig sei, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können.
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