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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1959 - V C 223.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,4576
BVerwG, 25.03.1959 - V C 223.57 (https://dejure.org/1959,4576)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1959 - V C 223.57 (https://dejure.org/1959,4576)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1959 - V C 223.57 (https://dejure.org/1959,4576)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1959 - V C 223.57
    In demUrteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 305.56 - (BVerwGE 5, 186) ist ausgesprochen, daß es für die Rechtsstellung eines Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangennahme, nicht aber auf den Grund der weiteren Festhaltung ankommt.
  • BVerwG, 24.06.1960 - V B 9.60

    Rechtsmittel

    Denn Waffen-SS-Dienst ist nur dann militärischer Dienst, wenn er im militärischen Einsatz für die Kriegführung geleistet wird (vgl.Urteile vom 27. August 1958 - BVerwG V C 338.57 - undvom 25. März 1959 - BVerwG V C 223.57, BVerwG V C 284.57 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1980 - IV 234/79

    Begriff der Kriegsgefangenschaft; Dienst in der Waffen-SS als militärischer …

    Angesichts dieser Verhältnisse haben Rechtsprechung und Schrifttum zugrundegelegte, daß während des Krieges in der Waffen-SS geleisteter Dienst - soweit sie der Wehrmacht unterstellt gewesen sei - als militärischer Dienst nach § 2 Abs. 1a BVG, dh als Wehrdienst im Sinne der Wehrgesetze, anzusehen sei, und zwar auch, wenn der Dienst freiwillig geleistet worden sei; dieser Dienst stehe dem Dienst aufgrund des Wehrgesetzes vom 21.5.1935 (RGBl I S 609) gleich (BVerwG, Urteil vom 24.6.1959, BVerwGE 9, 23 unter Hinweis auf Urteile vom 8.7.1957 - BVerwGE 5, 186 - und vom 25.3.1959 - BVerwG V C 223/57; BVerwG V C 284/57 - BSG, Urteil vom 25.5.1960, BSGE 12, 172 unter Bezugnahme auf BVerwGE 9, 23; Schönleiter, BVG, 1953, § 2 Erl 14;… Wilke, BVG, 2. Aufl 1965, § 2 Erl I 1b;… Schickel/Gurgel, BVG, 3. Aufl Stand 1.4.1979, § 2 Erl 4c; in den Kommentaren der Hinweis, darüber habe bei den Beratungen zum Bundesversorgungsgesetz Übereinstimmung geherrscht und nur aus politischen Gründen habe man die Waffen-SS nicht ausdrücklich im Bundesversorgungsgesetz erwähnt, auch habe das Bundesversorgungsgesetz einschränkende Bestimmungen beseitigt).
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