Rechtsprechung
| BVerwG, 10.02.1960 - V C 223.58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1269
- DVBl 1961, 422
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 08.11.1961 - V C 149.59
Rechtsmittel
Für beide Gewahrsamsarten wird jedoch keine Entschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gewährt (Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232]; vom 29. Juli 1959 [BVerwGE 9, 102];vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 223.58 - [NJW 1960, 1269]). - BVerwG, 27.09.1960 - V B 70.60
Rechtsmittel
Aber es ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits geklärt, daß für führende politische Leiter der NSDAP die Zugehörigkeit zum Volkssturm nur dann als Grund für ihre Gefangennehme wegen des von ihnen geleisteten Volkssturmdienstes anzusehen ist, wenn sie während eines kriegsmäßigen Einsatzes des Volkssturms gefangengenommen worden sind (vgl. u.a. Urteile des beschließenden Senats vom 29. Juli 1959 [BVerwGE 9, 102] undvom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 223.58 - [NJW 1960 S. 1269]). - BVerwG, 29.08.1960 - V B 54.60
Grund der Festnahme als entscheidend bei der Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 …
Auch wer irrtümlich in politische Haft geraten ist, gilt nicht als Kriegsgefangener (vgl. u.a. Urteile vom 27. August 1958 - BVerwG V C 282.57 - und vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 223.58 -).
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