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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1965 - V C 23.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,121
BVerwG, 13.01.1965 - V C 23.64 (https://dejure.org/1965,121)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1965 - V C 23.64 (https://dejure.org/1965,121)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1965 - V C 23.64 (https://dejure.org/1965,121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge - Gewährung ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt, soweit er nicht aus den übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und sonstigen Mitteln bestritten werden kann - Allgemeine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 141
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die …

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. November 1976 (…a.a.O. S. 312) ausgeführt hat, müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Kriegsopferfürsorge noch stärker als bei der allgemeinen Sozialhilfe die Verhältnisse des einzelnen Falles in Betracht gezogen werden (BVerwGE 20, 141 ; 32, 362 ).

    Hiernach sind die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles anders als bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach Regelsätzen im Rahmen der allgemeinen Fürsorge nicht gleichsam Ausnahmetatbestand, sondern Ausgangspunkt der zu gewährenden Hilfe (BVerwGE 20, 141 ).

  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen bei der Kriegsopferfürsorge noch stärker als bei der allgemeinen Sozialhilfe die Verhältnisse des einzelnen Falles in Betracht gezogen werden (BVerwGE 20, 141 [145]; 32, 362 [364, 365]).

    Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der allgemeinen Fürsorge nicht gleichsam Ausnahmetatbestand, sondern Ausgangspunkt der zu gewährenden Hilfe (BVerwGE 20, 141 [145]).

  • OVG Bremen, 12.11.1971 - II BA 116/71

    Ziel der Kriegsopferfürsorge über die Sicherung des notwendigen Mindestbedarfs …

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 20, 141 [144 ff.]) hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, im Gegensatz zum Sozialhilferecht hätten die Behörden bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge stets die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles zum Ausgangspunkt der gewährten Hilfe zu machen, nicht aber als Ausnahmetatbestand zu behandeln.

    Es ist zu fragen, welche Lebensstellung der Beschädigte vor der Schädigung eingenommen hat (vgl. § 1 Abs. 1 VOKOF; vgl. ferner BVerwGE 20, 141 [BVerwG 13.01.1965 - V C 23.64] und BVerwG, Urteil vom 27.8.1969 - V C 100.68 ).

  • OVG Saarland, 10.08.2021 - 2 A 250/20

    Versorgung infolge eines Impfschadens durch Übernahme von Kosten für ein zu …

    Die besondere Lage des "Beschädigten" wird vielfach gerade durch Schwierigkeiten in der Verarbeitung der "Beschädigung" und ihrer Folgen gekennzeichnet.[Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13.1.1965 - V C 23/64 -, und vom 27.8.1969 - V C 100/68 -, beide juris][Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13.1.1965 - V C 23/64 -, und vom 27.8.1969 - V C 100/68 -, beide juris] Das kann es im Einzelfall erfordern, die besondere Lage des "Beschädigten" bei der Hilfegewährung durchschlagen zu lassen.
  • BVerwG, 27.08.1969 - V C 100.68

    Lebensunterhaltshilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch bereits in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß der Grundsatz der Individualisierung der Hilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge besondere Beachtung erheischt (BVerwGE 20, 141 [145]).
  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 61.76

    Zur Bestimmung der Höhe bei den Einsparungen bei einem Erholungsaufenthalt

    Im Einblick darauf, daß im Recht der Kriegsopferfürsorge grundsätzlich die besonderen Verhältnisse des Einzelfalls Ausgangspunkt der zu gewährenden Hilfe zu sein haben (BVerwGE 20, 141 [145]), wäre der Versuch einer weiteren Sachaufklärung notwendig gewesen, wozu sich z.B. eine konkrete Befragung der Klägerin angeboten hätte.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 39.76

    Beihilfen zur Wohnungsrenovierung Schönheitsreparaturen - Ergänzende Hilfe zum …

    Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ist deshalb nach den Regeln des allgemeinen Fürsorgerechts zu bemessen (BVerwGE 20, 141).
  • BVerwG, 21.01.1970 - V C 46.69

    Zur Einkommensgrenze bei der Tuberkulosehilfe für Kriegsopfer

    Daran ändert auch nichts der Umstand, daß die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz den individuellen Bedürfnissen des Empfängers größere Beachtung schenkt als die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BVerwGE 20, 141).
  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 46.67

    Hilfe bei Kriegsgräberfahrt im Wege der Kriegsopferfürsorge

    Als ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne von § 27 a Abs. 1 BVG in Verbindung mit § 12 BSHG kann die Hilfe schon wegen der Höhe des Einkommens der Klägerin auch unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse als Kriegshinterbliebene und selbst Schwerkriegsbeschädigte nicht gewährt werden (dazu auch Urteil vom 13. Januar 1965 [BVerwGE 20, 141]).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 219.78

    Rechtsmittel

    Soweit diese Gesichtspunkte für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu berücksichtigen sind, ist ihre rechtliche Auswirkung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 20, 141 und 32, 362 zum Individualisierungsgebot; BVerwGE 48, 195; 52, 201 [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75]und 302 zur angemessenen Lebensstellung).
  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 233.79

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1993 - 4 L 6049/92

    Kriegsversehrter; Kriegsopferfürsorge; Personenkraftwagen; Beihilfe; …

  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 231.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 228.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 232.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 87.65

    Zur Gültigkeit der Bedarfsgrenze des KFürsV 18 Abs 4 Halbs 2

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1990 - 6 S 339/90

    Hilfegewährung zur Beseitigung einer Notlage - Entschuldung

  • BVerwG, 13.06.1983 - 5 CB 94.79

    Möglichkeit zur Abweichung von den Grundsätzen des Individualisierungsgebotes im …

  • BVerwG, 19.01.1978 - 5 ER 227.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1971 - V CB 112.70

    Psychische Störungen als Versorgungsleiden - Grundsätzliche Bedeutung von Fragen …

  • VG Hamburg, 12.08.2008 - 13 K 3776/07

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge für die Beschaffung eines besonderen …

  • BVerwG, 09.01.1991 - 5 B 1.90

    Umfang der Erziehungsbeihilfe der Kriegsopferfürsorge - "Grundsätzliche Bedeutung …

  • BSG, 27.09.1979 - 4 RJ 37/77

    Weihnachtsbeihilfen aus der Kriegsopferfürsorge - Kein Übergang des …

  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 229.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.06.1979 - 5 ER 227.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.02.1966 - V C 0165.65

    Bewilligung des Armenrechts - Nichtbeachtung von Ermessensrichtlinien einer …

  • BVerwG, 22.09.1969 - V CB 84.69

    Anspruch auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge - Ergänzende Hilfe zum …

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