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| BVerwG, 20.05.1955 - V C 234.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.04.1955 - V C 180.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.05.1955 - V C 234.54
Ebenso hat der Senat durch Beschluß vom 27. April 1955 in den Sachen V C 180.54/V B 76.54 entschieden.
- BVerwG, 05.12.1956 - II B 145.56
Rechtsmittel
Es ist nicht zweifelhaft, also schon geklärt, daß dem Verwaltungsgericht die Pflicht zur erschöpfenden und zutreffenden Aufklärung des Sachverhalts obliegt (BVerwG, Beschluß vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 234.54 -) und daß die Ablehnung eines Beweisantrages einen Verstoß gegen diese Aufklärungspflicht enthalten kann (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1955 - BVerwG II C 223.54 - MDR 1955 S. 203 = NJW 1955, 1493 = BVBl. - BVerwG, 26.09.1956 - II B 220.54
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ernennung eines …
Die Rüge des Klägers, das Berufungsgericht habe der ihm obliegenden Aufklärungspflicht nicht genügt, wirft eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht auf (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 234.54 - und vom 4. Juli 1955 - BVerwG I B 103.54 -). - BVerwG, 28.04.1956 - V B 173.55
Zur Frage der Zuständigkeit der VG in Schwerbeschädigtensachen
Ob das Berufungsgericht dieser Verpflichtung im vorliegenden Falle erfolgreich nachgekommen ist, mag zwar für den Kläger von entscheidender Bedeutung sein, wirft, aber entgegen seiner Ansicht keine rechtsgrundsätzlichen Fragen auf (vgl.Beschluß vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 234.54 -).
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