Rechtsprechung
| BVerwG, 09.10.1959 - V C 24.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG München, 30.09.1957 - VIII-815/57
- BVerwG, 09.10.1959 - V C 24.58
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - V C 24.58
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts greift diese Vorschrift aber nur dann ein, wenn die Arbeitsverpflichtung des Betroffenen von vornherein den maßgeblichen Grund für seine Festhaltung bildete (vgl. BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]).Bei der Würdigung des Sachverhalts ist davon auszugehen, daß der Gewahrsamsbegriff des § 2 Abs. 2 KgfEG enger ist als der des § 2 Abs. 1 KgfEG, so daß die in Abs. 2 bezeichneten Personen nur so lange als Kriegsgefangene gelten können, als ihr Gewahrsam nicht über, die vom Gesetzgeber bezeichneten Grenzen (engbegrenzter Raum, dauernde Bewachung) hinaus aufgelockert worden ist (vgl. BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]).
- BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
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Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - V C 24.58
Unter "Ausland" im Sinne dieser Vorschrift sind diejenigen Gebiete zu verstehen, die außerhalb des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 liegen (vgl. BVerwGE 6, 237 [239]).
- BVerwG, 17.02.1971 - V C 52.69
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung an eine Memeldeutsche - Begriff des …
Die Frage, wann der Gewahrsam über die vom Gesetzgeber bezeichneten Grenzen (engbegrenzter Raum, dauernde Bewachung) hinaus aufgelockert worden ist, kann nicht maßgeblich danach bestimmt werden, ob sich der Betroffene in einem größeren Umkreis von seiner Unterkunft frei bewegen konnte (BVerwGE 8, 98; Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 13.12.1961 - V C 229.59
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Eine solche Beaufsichtigung hat der erkennende Senat bereits in anderen Fällen als ausreichend angesehen, um eine "ständige Bewachung" anzuerkennen (Urteile vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 616.56 -, vom 25. März 1959 - BVerwG V C 62.57 - und [allerdings für das Memelland] vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 24.11.1971 - V C 14.71
Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung nach dem …
Immer aber muß es sich um Freiheitsbeschränkungen handeln, die über das jenige Maß hinausgingen, das die übrige Bevölkerung des Landes in ihrer Gesamtheit erdulden mußte (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -).
- BVerwG, 02.12.1959 - V C 341.57
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigungsleistungen wegen Verrichtung von …
An dieser Auffassung hält das erkennende Gericht fest (vgl. neuerdings auch das Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 15.09.1971 - V C 103.70
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
Immer aber muß es sich um Freiheitsbeschränkungen handeln, die über dasjenige Maß hinausgehen, das die übrige deutsche Bevölkerung des Landes in ihrer Gesamtheit erdulden mußte (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 27.10.1971 - V C 109.70
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision
Immer aber muß es sich um Freiheitsbeschränkungen handeln, die über dasjenige Maß hinausgehen, das die übrige deutsche Bevölkerung des Landes in ihrer Gesamtheit erdulden mußte (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 06.10.1971 - V B 67.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …
Zwar hat der beschließende Senat in Einzelfällen, z.B. bei der Festhaltung von Volksdeutschen in Jugoslawien, eine Fortdauer der Festhaltung auf engbegrenztem Raum auch dann noch angenommen, wenn sich die zeitlich befristete Bewegungsfreiheit auf einen Umkreis von 10 bis 20 km erstreckte (Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 15.09.1971 - V C 44.69
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Immer aber muß es sich um Freiheitsbeschränkungen handeln, die über dasjenige Maß hinausgehen, das die übrige deutsche Bevölkerung des Landes in ihrer Gesamtheit erdulden mußte (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 11.06.1971 - V B 111.68
Bestimmung des Endes einer unechten Kriegsgefangenschaft
Auch liegt keine Abweichung zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 - vor. - BVerwG, 26.05.1971 - V C 50.69
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung an eine Memeldeutsche - …
Immer aber muß es sich um Freiheitsbeschränkungen handeln, die über dasjenige Maß hinausgehen, das die übrige deutsche Bevölkerung des Landes in ihrer Gesamtheit erdulden mußte (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 22.03.1961 - V C 165.59
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- BVerwG, 07.12.1960 - V C 59.59
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- BVerwG, 09.03.1960 - V C 79.58
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- BVerwG, 09.03.1960 - V C 72.58
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- BVerwG, 17.03.1971 - V C 48.69
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Memeldeutsche als Kriegsgefangene - …
- BVerwG, 24.02.1960 - V C 70.58
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