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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2468
BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59 (https://dejure.org/1961,2468)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1961 - V C 246.59 (https://dejure.org/1961,2468)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1961 - V C 246.59 (https://dejure.org/1961,2468)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 334.56

    Angehöriger eines militärischen oder militärähnlichen Verbandes i.S.d. § 1 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Eine solche - zunächst nur als vorläufig anzusehende - Verhaftung zur Personenfeststellung (Sistierung) führt für sich allein noch nicht zu einer Kriegsgefangenschaft (Urteil vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [DÖV 1958, 796 = Recht in Ost und West 1958, 244]).

    Es genügt auch nicht die irrige Vermutung der Festnahmemacht, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, um eine Kriegsgefangenschaft im Sinne des Gesetzes zu begründen (Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 [a.a.O.] -, vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [DÖV 1959, 918] , vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 27.58 - und vom 27. April 1960 - BVerwG V C 228.58 -).

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Das ist nur dann der Fall, wenn der Betroffene aus ähnlichen Gründen in Gewahrsam genommen worden ist, wie sie im Regelfalle für eine echte Kriegsgefangenschaft maßgebend sind, nämlich aus Sicherheitserwägungen (Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 (67) [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]], vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232 (233) [BVerwG 05.03.1958 - V C 569/56]]).

    Unter Sicherheitsgründen sind in erster Linie Erwägungen der Gewahrsamsmacht zu verstehen, die sich auf das Streben nach militärischer Sicherheit gründen, also auf Ausschalten von Personen, von denen eine Fortsetzung des militärischen Widerstandes zu befürchten war (Urteil vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 (67) [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]]).

  • BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57

    Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Eine etwa formell noch bestehende Zugehörigkeit zur Waffen-SS würde daran nichts ändern; denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats gilt der Dienst in der Waffen-SS in aller Regel nur dann als militärischer Dienst im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, wenn der Angehörige der Waffen-SS für die Kriegführung militärisch eingesetzt war und deshalb in Gewahrsam genommen worden ist (Urteil vom 24. Juni 1959 [BVerwGE 9, 23]).
  • BVerwG, 27.01.1960 - V C 27.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Es genügt auch nicht die irrige Vermutung der Festnahmemacht, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, um eine Kriegsgefangenschaft im Sinne des Gesetzes zu begründen (Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 [a.a.O.] -, vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [DÖV 1959, 918] , vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 27.58 - und vom 27. April 1960 - BVerwG V C 228.58 -).
  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56

    Zahlung einer Kriegsgefangenentschädigung wegen tatsächlichen militärischen oder …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Es genügt auch nicht die irrige Vermutung der Festnahmemacht, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, um eine Kriegsgefangenschaft im Sinne des Gesetzes zu begründen (Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 [a.a.O.] -, vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [DÖV 1959, 918] , vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 27.58 - und vom 27. April 1960 - BVerwG V C 228.58 -).
  • BVerwG, 19.07.1961 - V C 191.59
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Nun besteht eine - allerdings widerlegbare - Vermutung dafür, daß derjenige, der vor der Sistierung militärischen oder militarähnlichen Dienst geleistet hat, bei Verbleiben im Gewahrsam wegen dieses Dienstes festgenommen worden ist (Urteil vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 191.59 - [NJW 1961 S. 2175]).
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Das ist nur dann der Fall, wenn der Betroffene aus ähnlichen Gründen in Gewahrsam genommen worden ist, wie sie im Regelfalle für eine echte Kriegsgefangenschaft maßgebend sind, nämlich aus Sicherheitserwägungen (Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 (67) [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]], vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232 (233) [BVerwG 05.03.1958 - V C 569/56]]).
  • BVerwG, 29.06.1959 - V C 292.57

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigungsleistung eines in Polen …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Ebenso sind - im Ausland - als solche Gründe Befürchtungen anzusehen, daß bestimmte Personen oder Personengruppen den Neu- oder Wiederaufbau des Staates gefährden könnten (Urteil vom 29. Juni 1959 [BVerwGE 9, 59 [BVerwG 29.06.1959 - V C 292/57]]).
  • BVerwG, 09.11.1960 - V C 15.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. November 1960 [BVerwGE 11, 217] entschieden, daß der "Erlaß über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einstellung in die deutsche Wehrmacht, die Waffen-SS, die deutsche Polizei oder die Organisation Todt" vom 19. Mai 1943 (RGBl. I S. 315) nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geführt habe.
  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 439.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
    Derartiges scheidet aber für den, Kläger aus; denn mindestens sind so verstandene Sicherheitserwägungen nicht der überwiegende Festnahmegrund gewesen (Urteil vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 439.58 -).
  • BVerwG, 08.05.1963 - V C 148.62

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Festhaltung auf eng begrenztem Raum …

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats(Urteile vom 8. November 1961 - BVerwG V C 149.59 und BVerwG V C 246.59 -) hat deshalb das Verwaltungsgericht zu Recht selbständig geprüft, ob der Kläger Kriegsgefangener im Sinne des KgfEG ist.
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