Rechtsprechung
| BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag eines Erben auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (KgfEG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
KgfEG § 5 Abs. 3
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 29.11.1962 - 2 K 111/61
- BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 17, 176
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62
Relvanz der Dauer der Festhaltung als eine durch bestimmte äußere Merkmale …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63
Erforderlich ist, daß (staatlicher) Zwang angewendet oder angedroht worden ist, der geeignet war, die Innehaltung der auferlegten Freiheitsbeschränkungen zu gewährleisten (vgl. das soeben angeführte Urteil sowieUrteile vom 8. Mai 1963 - BVerwG V C 154.62 - [BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]] und BVerwG V C 149.62). - BVerwG, 29.06.1959 - V C 292.57
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigungsleistung eines in Polen …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63
Nach der Rechtsprechung des Senats besteht aber eine Vermutung dahin, daß Deutsche, die vor dem 31. Mai 1945 ... festgenommen und in Lager oder Gefängnisse eingewiesen wurden, aus Sicherheitsgründen festgehalten worden und damit unechte Kriegsgefangene im Sinne des Gesetzes geworden sind (BVerwGE 9, 59 [BVerwG 29.06.1959 - V C 292/57]). - BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63
Vielmehr ist ein solcher Kriegsgefangener schon dann auf engbegrenztem Raum festgehalten worden, wenn seine Bewegungsfreiheit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls einschneidend beschränkt und ein "Untertauchen" ausgeschlossen war(Urteil vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 429.58 -). - BVerwG, 08.05.1963 - V C 149.62
Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Entschädigungszahlungen - …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63
Erforderlich ist, daß (staatlicher) Zwang angewendet oder angedroht worden ist, der geeignet war, die Innehaltung der auferlegten Freiheitsbeschränkungen zu gewährleisten (vgl. das soeben angeführte Urteil sowieUrteile vom 8. Mai 1963 - BVerwG V C 154.62 - [BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]] und BVerwG V C 149.62).
- BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung
Hierzu wird auch auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1963 (BVerwGE 17, 176) hingewiesen. - BVerwG, 27.10.1965 - V C 89.64
Rechtsmittel
Demgegenüber kennen sich die Kläger zwar nicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1963 - BVerwG V C 25.63 - berufen. - BVerwG, 06.08.1964 - V B 60.64
Rechtsmittel
Diese Frage ist auch noch nicht durch das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1963 - BVerwG V C 25.63 - geklärt, da sich diese Entscheidung nur darauf bezieht, daß ein vor seiner Übersiedlung in das Bundesgebiet verstorbener unechter Kriegsgefangener wegen Krankheit zwar aus dem engbegrenzten Gewahrsam entlassen wurde, sich aber aus demselben Grunde nicht aus dem Banne der Gewahrsamsmacht lösen konnte. - BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62
Begriff des Internierten i.S. des Heimkehrergesetzes (HkG) - Personenkreis der …
Das gleiche gilt, wenn der Internierte nach Aufhebung des engen Gewahrsams erkrankt ist, die einschneidenden Beschränkungen wegen der Krankheit aufgehoben worden sind und er danach im Vertreibungsgebiet an den Folgen der in der Haft erlittenen Schäden gestorben ist, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, sich aus dem Banne der Gewahrsamsmacht zu lösen (vgl. auch BVerwG IV C 135.62, Urteil vom 8. Februar 1963 und BVerwG V C 25.63, Urteil vom 27. November 1963).
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