Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1960 - V C 253.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1038
BVerwG, 11.05.1960 - V C 253.58 (https://dejure.org/1960,1038)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1960 - V C 253.58 (https://dejure.org/1960,1038)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1960 - V C 253.58 (https://dejure.org/1960,1038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1587
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 12.04.1961 - V C 15.59

    Aufwendungen zur Einrichtung eines Ersatzbetriebes als Kosten der …

    Zu den Kosten der Wiedereinrichtung gehören auch die Aufwendungen zur Einrichtung eines Ersatzbetriebes (Bestätigung von BVerwG V C 253.58).

    Das Berufungsurteil weicht indessen von dem Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 - ab, dessen Leitsatz lautet: "Zu den Kosten der Wiedereinrichtung gehören auch die Aufwendungen zur Einrichtung eines ersatzbetriebes." Das Berufungsgericht hält für erstattungsfähig nur die Kosten der Wiediereinrichtung des requirierten Betriebes.

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 227.59

    Rechtsmittel

    In der Passivlegitimation des Beklagten hat sich auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung nichts geändert (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1960, NJW 60, 1587 = DVBl. 60, 477).
  • BVerwG, 04.02.1970 - V C 164.67

    Aufwendungen für bauliche Veränderungen im Ausweichbetrieb - Anforderungen an …

    Zwar werden auch die Aufwendungen zur Einrichtung eines Ersatz- oder Ausweichbetriebes hierzu gerechnet, nicht aber die Aufwendungen zur Instandsetzung der Räume eines solchen Betriebes (Urteile vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 -, 12. April 1961 - BVerwG V C 15.59 -, 10. Januar 1962 - BVerwG V C 21.61 -).
  • BVerwG, 26.10.1961 - III C 192.60

    Beklagtenwechsel in beim Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung ()VwGO …

    Aus der Fassung des § 78 VwGO und aus dem Fehlen einer den Beklagtenwechsel anordnenden Übergangsvorschrift in diesem Gesetz ist, wie der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 - (NJW 1960 S. 1587 = DVBl. 1960 S. 447) bereits ausgeführt hat, zu schließen, daß in Streitverfahren, die beim Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung bereits anhängig waren, ein Beklagtenwechsel nicht eintreten und der Rechtsstreit zwischen denselben Beteiligten zu Ende geführt werden sollte.
  • BVerwG, 26.05.1961 - VII C 62.60

    Rechtsmittel

    An dieser bei Klageerhebung gegebenen Passivlegitimation hat sich durch § 78 VwGO nichts geändert (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 - in DVBl. 1960 S. 447 = NJW 1960 S. 1587 = DÖV 1960 S. 504 = VerwRspr.
  • BVerwG, 22.02.1962 - V B 71.61

    Rechtsmittel

    Es verstößt daher keineswegs gegen § 24 AbgG, wenn die nach dem Abgeltungsgesetz zuständige Stelle bei der Beurteilung des Schadensfalles nach dem früheren Recht einen anderen Schadenszeitpunkt annimmt als die Besatzungsdienststelle in ihrer früheren Entscheidung (vgl.Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960, 608 = Buchholz BVerwG 409.2 § 12 Nr. 3]; fernerUrteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 - Buchholz BVerwG 409.5 1. GREAO Nr. 5).
  • BVerwG, 10.01.1962 - V C 21.61

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei Beschlagnahme eines Hauses - …

    Solche den Begriff "angemessene Entschädigung" erweiternden Bestimmungen sind auch die Tatbestände der Nr. 2 a bis g der FTA 100. Sie stellen wegen ihrer Ausnahmeeigenschaft einen geschlossenen Katalog von erstattungsfähigen Unkosten dar, "die im Zusammenhang mit Umzügen aus requirierten Räumen entstehen" (Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 - [DÖV 1960, 504 [BVerwG 11.05.1960 - V C 253/58]]; Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG V C 15.59 - [DÖV 1962, 75]).
  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 161.59

    Rechtsmittel

    Richtig ist auch, daß § 16 Erste GREAO die erstattungsfähigen zusätzlichen Aufwendungen erschöpfend aufzählt (Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 253.58 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht