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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.1971 - V C 26.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2416
BVerwG, 12.05.1971 - V C 26.70 (https://dejure.org/1971,2416)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1971 - V C 26.70 (https://dejure.org/1971,2416)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1971 - V C 26.70 (https://dejure.org/1971,2416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachversicherungsbescheinigung gem. § 99 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) - Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 117
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.10.1965 - V C 68.65

    Der einem Beamten in der Ausbildung gewährte Unterhaltszuschuss als Entgelt - …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1971 - V C 26.70
    Zwar bestehen - wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 22, 153 [BVerwG 07.10.1965 - BVerwG V C 68.65] entschieden hat - keine Bedenken, den Unterhaltszuschuß bei einer fiktiven Nachversicherung als Entgelt - der nach § 1 Abs. 3 AVG erforderlichen Grundvoraussetzung für die Versicherungspflichtigkeit einer Person - anzusehen; diese Entscheidung, die sich auf die Ausbildungszeiten von Finanzschülern und Finanzanwärtern bezieht, wird auf den einem Gerichtsreferendar gewährten Unterhaltszuschußübertragen werden können.

    In Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht versteht das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 22, 153 [BVerwG 07.10.1965 - BVerwG V C 68.65]; 25, 257) § 18 AVG a.F. ("sonst versicherungspflichtig") entsprechend der früheren Handhabung in dem Sinne, daß nur der maßgebliche gesetzliche Grund der Versicherungsfreiheit weggedacht werden darf.

  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 71.65

    Wahrnehmung einer Assistentenstelle im Beamtenverhältnis auf Widerruf - Fiktiven …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1971 - V C 26.70
    Da jedoch in der Neufassung auf den einschlägigen § 1242 a RVO verwiesen worden ist, diese Vorschrift aber 1938 noch nicht in Kraft gesetzt war - der Zeitpunkt des Inkrafttretens war der Bestimmung, durch den Reichsarbeitsminister vorbehalten (§ 111 Abs. 2 des Ausbaugesetzes) -, ist § 18 AVG in der Fassung vor seiner Änderung durch das Ausbaugesetz anzuwenden (vgl. BVerwGE 25, 257 [BVerwG 09.11.1966 - BVerwG V C 71.65]); das ist die Fassung vom 28. Mai 1924 (RGBl. I S. 563) mit der Änderung durch Gesetz vom 29. März 1928 (RGBl. I S. 117).

    In Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht versteht das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 22, 153 [BVerwG 07.10.1965 - BVerwG V C 68.65]; 25, 257) § 18 AVG a.F. ("sonst versicherungspflichtig") entsprechend der früheren Handhabung in dem Sinne, daß nur der maßgebliche gesetzliche Grund der Versicherungsfreiheit weggedacht werden darf.

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1971 - V C 26.70
    Die Höherverdienenden glaubten auf die Einbeziehung in die Sozialversicherung verzichten zu können, ihr soziales Schutzbedürfnis empfanden sie damals als geringfügig (BVerfG in NJW 1971, 365 [BVerfG 14.10.1970 - I BvR 307/68] [367], und man fühlte sich in diesen Schichten für die eigene Sicherung selbst verantwortlich.
  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 37.75

    Voraussetzungen der Feststellung von Verteibungsschäden an Betriebsvermögen und …

    Auch in den Fällen, in denen der Beginn der Verfolgungszeit nicht normativ bestimmt, sondern in Auslegung des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV zu ermitteln ist, kann dafür als kleinste zeitliche Einheit nur der Kalendertag festgestellt werden, auf den das bestimmte historische Ereignis fiel, das für die Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung maßgeblich war (Bestätigung und Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 37, 248; 38, 122 [BVerwG 12.05.1971 - V C 26/70]; 38, 328) [BVerwG 01.10.1971 - VII C 5/71].
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