Rechtsprechung
| BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 29.08.1957 - V C 274.57
- BVerwG, 24.10.1957 - V C 274.57
- BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57
Nach der Überzeugung des erkennenden Gerichts ist ein allgemeines Erfahrungsbild des Inhalts anzuerkennen, daß die Deutschen, die sich im Anschluß an ihre Internierung zu einer mehrjährigen Zwangsarbeit in Jugoslawien verpflichten mußten, auch noch während der vertragsgemäßen Dauer dieser Zwangsarbeit "auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung festgehalten" worden sind (vgl. Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 -).Das reicht aber zur Erfüllung des Begriffs "dauernde Bewachung" im Sinne des § 2 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. a KgfEG nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats aus; denn dieser Begriff fordert nicht eine ununterbrochene Beaufsichtigung durch militärische, polizeiliche oder sonstige Kräfte (vgl. u.a. BVerwG V C 338.56; BVerwG V C 617.56).
Der Beklagte erhebt Bedenken gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a. Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt.
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57
Dies folgt aus der allgemeinen Lage, in der sich der Volksdeutsche Bevölkerungsteil Jugoslawiens damals befand (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 -, das den Parteien mit Schreiben vom 20. Dezember 1957 zur Kenntnis gebracht worden ist).Das reicht aber zur Erfüllung des Begriffs "dauernde Bewachung" im Sinne des § 2 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. a KgfEG nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats aus; denn dieser Begriff fordert nicht eine ununterbrochene Beaufsichtigung durch militärische, polizeiliche oder sonstige Kräfte (vgl. u.a. BVerwG V C 338.56; BVerwG V C 617.56).
- BVerwG, 09.07.1958 - V C 514.56
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Beendigung eines militärischen …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57
Der Beklagte erhebt Bedenken gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a. Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt. - BVerwG, 02.07.1958 - V C 497.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57
Der Beklagte erhebt Bedenken gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a. Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt. - BVerwG, 08.10.1958 - V C 627.56
Antrag einer Küchenhelferin einer Wehrmachtskaserne auf Gewährung von …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57
Der Beklagte erhebt Bedenken gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a. Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt.
- BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats teilen minderjährige Kinder das Schicksal derjenigen erwachsenen Personen, in deren Obhut sie sich befinden (vgl. Urteile vom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 -, vom 13. Januar 1960 - BVerwG V C 254-259.58 und vom 14. Oktober 1960 - BVerwG V C 235.59 -). - BVerwG, 02.12.1959 - V C 341.57
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigungsleistungen wegen Verrichtung von …
Wie das erkennende Gericht bereits in den Urteilen vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 616.56 - und vom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 - ausgesprochen hat, ist in einer räumlich und zeitlich begrenzten Ausgeherlaubnis, die eine Entfernung vom Aufenthaltsund Arbeitsort während der Freizeit gestattete, keine Ausnahme von dem vorgenannten Erfahrungssatz zu erblicken. - VGH Baden-Württemberg, 16.04.1980 - VI 2350/79
Häftlingshilfe, Entschädigungsvoraussetzungen
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 KgfEG in der Person des im Gewahrsam geborenen Kindes vorliegen, sondern allein darauf, ob dies bei den Angehörigen der Fall ist, in deren Obhut sich das Kind damals befand (BVerwG, Urteile vom 15.04.1959 - BVerwG V C 274.57 -, vom 13.01.1960 - BVerwG V C 254-258.58 -, vom 14.10.1960 - BVerwG V C 235.59 -, vom 19.07.1961, NJW 61, 2175 vom gleichen Tage, DÖV 62, 67 und vom 26.08.1964, BVerwGE 19, 204).
- BVerwG, 13.11.1963 - V C 38.63
Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener
Dahinstehen mag deshalb, ob nicht jedenfalls bei solchen arbeitsunfähigen Personen von einer Festhaltung im Sinne des Gesetzes gesprochen werden muß, die zwar wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht mehr arbeiten konnten und auch nicht mehr bewacht worden sind, die aber wegen Alters oder wegen Krankheit auf die Fürsorge zwangsarbeitsverpflichtettr Personen so angewiesen waren, daß ihre physische Bewegungsfreiheit tatsächlich von der Bewegungsfreiheit der fürsorgenden Personen abhing (zu dem ähnlich liegenden Fall der Kinder von Zwangsarbeitsverpflichteten vgl. u.a. Urteil des Senats vom 15.4.1959 - V C 274.57 -). - BVerwG, 19.07.1961 - V C 67.60
Rechtsmittel
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteile vom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 -, vom 13. Januar 1960 - BVerwG V C 254.58 bis 259.58 - und vom 14. Oktober 1960 - BVerwG V C 235.59 -) teilen Kinder, die das gleiche Schicksal wie ihre kriegsgefangenen oder als Kriegsgefangene geltenden Angehörigen erlitten haben, auch in rechtlicher. - BVerwG, 19.07.1961 - V C 66.60
Rechtsmittel
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteile vom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 -, vom 13. Januar 1960 - BVerwG V C 254.58 bis 259.58 - und vom 14. Oktober 1960 - BVerwG V C 235.59 -) teilen Kinder, die das gleiche Schicksal wie ihre kriegsgefangenen oder als Kriegsgefangene geltenden Angehörigen erlitten haben, auch in rechtlicher Hinsicht deren Schicksal und sind deshalb je nach dem Status ihrer Angehörigen als echte oder unechte Kriegsgefangene anzuerkennen. - BVerwG, 01.06.1964 - V C 51.63
Ende der Verschleppung für ein zusammen mit seiner Familie ins Ausland …
Dem Verwaltungsgericht ist auch darin zuzustimmen, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats minderjährige Kinder das Schicksal derjenigen erwachsenen Person teilen, in deren Obhut sie sich befanden (vgl. u.a. Urteile vom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 - und vom 13. Januar 1960 - BVerwG V C 254-259.58-), Die drei Klägerinnen waren im Zeitpunkt der Festnahme ihrer Mutter, in deren Obhut sie sich befanden, minderjährig. - BVerwG, 14.10.1960 - V C 235.59
Rechtsmittel
Deshalb kommt es nicht darauf an, ob bei dieser Einweisung des Klägers in das Lager Gronowo in seiner Person die Voraussetzungen das § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a KgfEG vorlagen, sondern allein darauf, ob diese Voraussetzungen bei der Mutter erfüllt waren (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 - und vom 13. Januar 1960 - BVerwG V C 254.58 bis 259.58 - [MDR 1960 S. 344]). - BVerwG, 07.12.1960 - V C 59.59
Rechtsmittel
Das Verwaltungsgericht hat seine tatsächlichen Feststellungen über die Verhältnisse in den Gefängnissen und dem Lager N. frei von Rechtsirrtum dahingehend gewürdigt, daß eine Unterbringung auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung vorgelegen hat (vgl.Urteile vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] -101-] und BVerwG V C 616.56, vom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 - undvom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 14.06.1960 - V C 287.58
Rechtsmittel
Er muß daher auch in rechtlicher Hinsicht deren Schicksal teilen (vgl. die Urteile des erkennenden Gerichtsvom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 - undvom 13. Januar 1960 - BVerwG V C 254.58 bis 259.58 - [MDR 1960 S. 344]). - BVerwG, 09.12.1970 - V C 9.69
Heranziehung und Internierung Deutscher zu unmittelbaren Dienstleistungen für die …
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| BVerwG, 29.08.1957 - V C 274.57 |
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Verfahrensgang
- BVerwG, 29.08.1957 - V C 274.57
- BVerwG, 24.10.1957 - V C 274.57
- BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57
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- BVerwG, 24.10.1957 - V C 274.57
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