Rechtsprechung
| BVerwG, 17.10.1960 - V C 28.60 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Abgeltungsgesetz §§ 2, 3, 40
Papierfundstellen
- BVerwGE 11, 156
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68
Willkürliche Auslieferung eines Deutschen an das Ausland durch die …
Der Rechtsstandpunkt des erkennenden Senats in der Frage der Entschädigung von Inhaftierungsschäden ergibt sich im wesentlichen aus den beiden Entscheidungen in BVerwGE 11, 156 [BVerwG 17.10.1960 - V C 28/60] und 12, 312. Auf diese Entscheidungen wird verwiesen, um zu vermeiden, die rechtliche Gedankenkette im einzelnen darlegen zu müssen, die zu der maßgeblichen Rechtsfrage führt.Bei Prüfung dieser Frage sind die rechtlichen Grundlagen sowie die gesamten Umstände der Zeit, die Gegenstand der Beurteilung sind, zu beachten (BVerwGE 11, 156 [BVerwG 17.10.1960 - V C 28/60] [159]).
Mit welchen Maßstäben zu messen ist, läßt sich bereits aus BVerwGE 11, 156 [BVerwG 17.10.1960 - V C 28/60] entnehmen.
- BVerwG, 05.07.1961 - V C 139.60
Schäden i.S.v. § 3 Abs. 2 Abgeltungsgesetz (AbgG) - Rechtmäßigkeit der …
Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, gilt für § 2 AbgG der allgemeine Ursachenbegriff der adäquaten Verursachung (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Oktober 1960 [BVerwGE 11, 156 [BVerwG 17.10.1960 - V C 28/60]]).Wie der Senat in dem Urteil vom 17. Oktober 1960 (BVerwGE 11, 156 [BVerwG 17.10.1960 - V C 28/60]) ausgeführt hat, ist die Frage der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens nicht nach der Auffassung der Besatzungsmächte in der unmittelbaren Nachkriegszeit zu beurteilen, sondern aus heutiger deutscher Sicht - das Abgeltungsgesetz stammt aus der Feder des deutschen Gesetzgebers - nach dem Recht, das unter den damals obwaltenden Umständen zu berücksichtigen war.
- BVerwG, 13.02.1975 - V C 28.73
Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berücksichtigung …
Wenn bei der Unklarheit der besatzungsrechtlichen Maßnahmen und der entschädigungsrechtlichen Voraussetzungen die Landesbehörden die Gesamtschadensregulierung gegenüber der Besatzungsmacht in die Hand genommen haben, durfte sich auch die Klägerin darauf verlassen, daß sie verfahrensrechtlich weiter nichts zu veranlassen habe (vgl. BVerwGE 11, 156; 14, 109 [112]).
- BVerwG, 30.10.1963 - V C 195.62
Anspruch auf Härtebeihilfe nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Grundsätzliche …
Dem steht die Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. Oktober 1960 (BVerwGE 11, 156) nicht entgegen. - BVerwG, 28.10.1966 - V B 90.66
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - …
Da auch im Bereich des Besatzungsschädenrechts der adäquate Ursachenbegriff gilt (Urteil vom 17. Oktober 1960 [BVerwGE 11, 156]) und da ferner die anspruchsbegründenden Tatsachen jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen, damit eine Entschädigung gewährt werden kann, ergibt sich die vom Berufungsgericht gezogene Folgerung von selbst, daß der hier in Betracht kommende Härteausgleich nur gewährt werden kann, wenn das zu unterhaltende Kind auch aus einer Vergewaltigung stammt. - BVerwG, 16.08.1973 - V B 58.73
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Für den Ursachenzusammenhang gilt wie im Zivilrecht auch hier (BVerwGE 11, 156) das Prinzip der Adäquanz, dem eine objektive Prognose zugrunde liegt. - BVerwG, 09.11.1966 - V C 198.65
Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Antrag auf …
Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil vom 17. Oktober 1960 (BVerwGE 11, 156) zum Ausdruck gebracht, daß von einem Antragsteller nicht mehr Rechtskenntnisse erwartet werden dürften als die angegangene Verwaltungsbehörde erkennen lasse, so daß ein Rechtsirrtum über die Zuständigkeit der Entschädigungsbehörde entschuldbar sein könne; in jenem Falle war der Antragsteller im Mai 1945 von untergeordneten Organen der französischen Besatzungsmacht verhaftet und zum Zwecke der Vollstreckung einer gegen ihn ausgesprochenen Strafe an die Schweiz ausgeliefert worden. - BVerwG, 02.12.1969 - V B 114.69
Rechtsmittel
Die über den Einzelfall hinausgehende Frage, ob die Antragstellung bei einer unzuständigen Behörde die Antragsfrist zu wahren vermag, ist dagegen bereits in dem Sinne entschieden, daß dies regelmäßig nicht der Fall ist und daß das Risiko der rechtzeitigen Antragstellung grundsätzlich der Antragsteller selbst trägt(Urteil vom 17. Oktober 1960 - BVerwG V C 28.60 -). - BVerwG, 16.02.1966 - V CB 216.65
Revisionseinlegung bei fehlender Zulassung der Revision - Notwendigkeit der …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Ursachenzusammenhangs, wie sie sich aus BGHZ 3, 261 ergibt und die der erkennende Senat für den Bereich des Abgeltungsgesetzes übernommen hat (Urteil vom 17. Oktober 1960 - BVerwGE 11, 156 [158]), sind den Ansprüchen von Rechts- und Rentenneurotikern Grenzen gesetzt, und es haftet der Schädiger aus dem Sinn des Schadensausgleichs und dem Gedanken der Billigkeit für solche Ansprüche nicht (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]). - BVerwG, 14.01.1966 - V B 186.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung einer …
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1960 - BVerwG V C 28.60 - zur Frage des Verschuldens bei einer Fristversäumung im Bereich des Besatzungsschädenrechts entschieden, daß zwar in der Regel ein Rechtsirrtum zu Lasten des Antragstellers gehe, daß aber in Ausnahmefällen etwas anderes gelten könne. - BVerwG, 17.02.1961 - V B 116.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung durch Unfall mit …
- BVerwG, 25.03.1963 - V C 013.63
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung des Armenrechts …
- BVerwG, 13.11.1962 - V ER 209.62
Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Verlust von Sachen, für …
- BVerwG, 19.04.1961 - V C 143.60
Voraussetzungen des Anspruchs auf Entschädigung eines Besatzungsschadens wegen …
- BVerwG, 29.09.1967 - V B 95.67
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsfragen von …
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