Rechtsprechung
| BVerwG, 27.08.1958 - V C 282.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 282.57
Im gleichen Sinne hat das erkennende Gericht seit dem grundsätzlichen Urteil vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64, 67 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]/68) in ständiger Rechtsprechung entschieden. - BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56
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Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 282.57
Das erkennende Gericht hat diesen Standpunkt ausführlich dargelegt in dem grundsätzlichen Urteil vom 5. März 1958 - BVerwG V C 569.56 -, das dem Kläger zugänglich gemacht worden ist. - BVerwG, 27.05.1958 - V C 465.56
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Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 282.57
Er muß als gegenstandslos betrachtet werden, weil das genannte Verfahren, das im Revisionsrechtszuge unter dem Aktenzeichen BVerwG V C 465.56 anhängig gewesen ist, inzwischen eingestellt worden ist, nachdem die Revision zurückgenommen worden war.
- BVerwG, 25.02.1959 - V B 277.58
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Schließlich kann selbst derjenige, der nur irrtümlich aus politischen Gründen in politische Haft genommen werden ist, in aller Regel nicht beanspruchen, nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KgfEG einem Kriegsgefangenen gleichgestellt zu werden(Urteile vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 282.57 -). - BVerwG, 29.08.1960 - V B 54.60
Grund der Festnahme als entscheidend bei der Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 …
Auch wer irrtümlich in politische Haft geraten ist, gilt nicht als Kriegsgefangener (vgl. u.a. Urteile vom 27. August 1958 - BVerwG V C 282.57 - und vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 223.58 -). - BVerwG, 05.05.1959 - V B 48.59
Rechtsmittel
An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts, falls der Betroffene irrtümlich - z.B. durch Namensverwechslung - in politische Haft geraten ist(Urteile vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 282.57 -). - BVerwG, 16.07.1959 - V B 80.59
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Ebenso ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es in solchen Fällen nicht darauf ankommt, ob die Festhaltung oder Verurteilung zu Recht erfolgt ist oder nicht (vgl.Urteile vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -, 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 -, 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 und BVerwG V C 282.57 -).
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