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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57, V C 286.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,187
BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57, V C 286.57 (https://dejure.org/1959,187)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1959 - V C 285.57, V C 286.57 (https://dejure.org/1959,187)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1959 - V C 285.57, V C 286.57 (https://dejure.org/1959,187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auf Grund einer Abkommandierung zu leistender Dienst eines Wehrmachtsangehörigen als militärischer Dienst i.S.d. Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KgfEG § 2 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 193
  • NJW 1960, 358
  • DÖV 1959, 957
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ändert es nichts an der Kriegsgefangenen-Eigenschaft des Klägers, daß er von den Amerikanern am 19. Juli 1946 aus der Waffen-SS entlassen und den Engländern übergeben worden ist; denn ein Wechsel der Gewahrsamsmacht oder des Festhaltegrundes ist unbeachtlich (Urteil vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186 [BVerwG 08.07.1957 - VC 305/56]]).
  • BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57

    Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als …

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57
    Es kommt hier auch nicht darauf an, daß der Dienst in der Waffen-SS durchaus nicht etwa in jedem Falle Wehrdienst gewesen ist, daß vielmehr gerade der Dienst als KZ-Bewacher in der Regel nicht als solcher angesehen werden kann (Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 -), daß bei Amtsträgern der NSDAP und ihrer Gliederungen - ganz besonders bei einer Verhaftung erst einige Zeit nach der Kapitulation - ein voraufgegangener militärischer Dienst nur in Ausnahmefällen als die maßgebliche Ursache für die Festnahme anzusehen ist (Urteil vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 62.58 -), und daß die Angehörigen der SS fast ausnahmslos dem sogenannten automatischen Arrest unterworfen wurden.
  • BVerwG, 29.07.1959 - V C 62.58
    Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57
    Es kommt hier auch nicht darauf an, daß der Dienst in der Waffen-SS durchaus nicht etwa in jedem Falle Wehrdienst gewesen ist, daß vielmehr gerade der Dienst als KZ-Bewacher in der Regel nicht als solcher angesehen werden kann (Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 -), daß bei Amtsträgern der NSDAP und ihrer Gliederungen - ganz besonders bei einer Verhaftung erst einige Zeit nach der Kapitulation - ein voraufgegangener militärischer Dienst nur in Ausnahmefällen als die maßgebliche Ursache für die Festnahme anzusehen ist (Urteil vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 62.58 -), und daß die Angehörigen der SS fast ausnahmslos dem sogenannten automatischen Arrest unterworfen wurden.
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 459.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 285.57
    Aus diesen Erwägungen heraus hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 459.56 - entschieden, daß ein zu einem industriellen Unternehmen abkommandierter Soldat auch dort weiterhin Wehrdienst geleistet hat.
  • BVerwG, 23.03.1960 - V C 320.57

    Rechtsmittel

    Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 285.57/V C 286.57 - (BVerwGE 9, 193 = DÖV 1959, 957) und in der sich diesem Grundsatzurteil anschließenden Rechtsprechung ausgeführt, daß Dienst, den ein Wehrmachtsangehöriger auf Grund einer Abkommandierung leistet, militärischer Dienst im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ist.

    Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil vom 7. Oktober 1959 (a.a.O.) ausgeführt, daß das Wehrdienstverhältnis durch eine Abkommandierung oder Abstellung des Wehrpflichtigen nicht geändert worden ist.

    Eine solche Freistellung hat - wie aus den Vorgängen BVerwG V C 102.57 und BVerwG V C 285.57/286.57 gerichtsbekannt ist - bei reichsdeutschen Angehörigen der deutschen Wehrmacht, die zu KZ-Wachverbänden der SS überstellt worden sind, in der Regel nicht stattgefunden.

  • BSG, 30.05.1985 - 11a RA 46/84

    Abkommandierung - Arbeitsurlaub - Wehrmachtsangehöriger - Militärischer Dienst - …

    Hiernach sei das militärische Unterstellungsverhältnis entscheidend, aufgrund dessen die Abkommandierung zum Arbeitsurlaub erfolgt und die Arbeitsleistung Wehrdienst gewesen sei (Hinweis auf BVerwGE 9, 193, 194; BVerwG, Urteile vom 13. November 1957 …und vom 16. November 1981 sowie auf BSG in SozR 2200 § 1251 Nr. 73).

    Eine solche "Abkommandierung" konnte, wie das BVerwG im Urteil vom 7. Oktober 1959 (DÖV 957 = NJW 1960, 358) entschieden hat, aufgrund des militärischen Unterordnungsverhältnisses mit den Mitteln der Befehlsgewalt durchgesetzt werden.

  • BVerwG, 05.02.1964 - V C 119.63
    Vielmehr bedarf es im Einzelfall der Feststellung, ob der Betroffene durch die Ersatzbehörde der Wehrmacht eingezogen und der Waffen-SS nur zugeteilt war (BVerwGE 9, 193) oder im Zeitpunkt der Gefangennahme militärisch eingesetzt war (BVerwGE 9, 23).

    Dienstes festgenommen werden ist oder aber wegen vermeintlicher Unrechtshandlungen und aus diesem Grund weder echter noch unechter Kriegsgefangener geworden ist (siehe dazu auch BVerwGE 9, 193 [195] - sowie BVerwGE 11, 219).

  • BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58

    Rechtsmittel

    War dies der Fall, dann hat er "in Ausübung des Dienstes" gehandelt, ebenso wie ein Soldat Wehrdienst ausgeübt hat, wenn er in dieser Eigenschaft für die Erfüllung polizeilicher Aufgaben oder in einem Industriebetrieb eingesetzt, also dorthin auf Grund des wehrrechtlichen Unterstellungsverhältnisses abkommandiert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 285.57 - [DOV 1959, 957]).
  • BVerwG, 03.02.1987 - 9 B 154.86

    Auswirkungen erneuter Haft wegen überwiegend krimineller Delikte auf die …

    Die Beschwerde meint weiter, die Ansicht des Berufungsgerichts, der Kläger habe seine erneute Ingewahrsamnahme selbst verschuldet, so daß von einer Fortdauer des Gewahrsams nicht gesprochen werden könne, stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 7. Oktober 1959 - BVerwG 5 C 285 und 286.57 - (BVerwGE 9, 193), wonach auch derjenige Soldat im Rechtssinne in Kriegsgefangenschaft gerät, der sich selbst in Feindeshand begibt.
  • BVerwG, 05.07.1961 - V C 234.59

    Rechtsmittel

    So gerät auch derjenige Soldat, der sich freiwillig in die Hand des Feindes begibt, in Kriegsgefangenschaft (Urteil vom 7. Oktober 1959. [BVerwGE 9, 193 [195]]).
  • BVerwG, 16.12.1959 - V C 114.58

    Rechtsmittel

    Ist nämlich die Tätigkeit, wegen der der Kläger festgenommen worden ist, militärischer oder militärähnlicher Dienst gewesen, so ist der Freiheitsentzug für ihn Kriegsgefangenschaft gewesen, gleichgültig ob und welche Erwägungen die Besatzungsmacht anläßlich seiner Verhaftung über die Art seines Dienstes angestellt hat und welcher Art der Gewahrsam gewesen ist, in den sie ihn von ihrem Standpunkt aus hat nehmen wollen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 285.57/286.57 -).
  • BVerwG, 28.02.1962 - V C 96.60

    Rechtsmittel

    Ist sonach die Tätigkeit, wegen der der Kläger festgenommen worden ist, militärähnlicher Dienst gewesen, so ist der Freiheitsentzug für ihn Kriegsgefangenschaft gewesen, gleichgültig ob und welche Erwägungen die Besatzungsmacht anläßlich der Verhaftung über die Art des Dienstes angestellt hat und welcher Art der Gewahrsam gewesen ist, in den sie den Kläger von ihrem Standpunkt aus hat nehmen wollen (vgl. Urteile des erkennenden Gerichts vom 7. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 193], vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 114.58 - undvom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 232.58 -).".
  • BVerwG, 08.11.1961 - V C 216.59

    Rechtsmittel

    Aber auch in diesem Falle kommt es darauf an, ob der Dienst als KZ-Bewacher möglicherweise für den Kläger militärischer oder militärähnlicher Dienst gewesen ist (Urteile vom 7. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 193] , vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 102.57 - und vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 17.58 -).
  • BSG, 01.06.1982 - 1 RJ 2/80

    Ausbildungseinheit der Waffen-SS; Kriegseinsatz; Waffenausbildung; …

    Nach Reitlinger (Die SS, 262) waren volksdeutsche Rekruten der Waffen-SS, die in einer nahegelegenen Panzerlehrschule ausgebildet wurden, im April 1945 im Konzentrationslager Belsen als Wachen eingesetzt und dort an Erschießungen beteiligt (…vgl hierzu auch BSG in SozR Nr. 8 zu s 2 BVG;… SozR 3100 S 2 Nr. 6; vgl ferner BVerwGE 9, 193).
  • BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 162.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.06.1960 - V B 9.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1960 - V C 122.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.02.1962 - V C 110.60

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines der Kommandatur des …

  • BVerwG, 11.01.1962 - V B 64.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.08.1960 - V B 56.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.07.1960 - V B 34.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.05.1960 - V C 17.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.01.1960 - V C 7.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.12.1961 - V C 240.59
  • BVerwG, 16.12.1959 - V C 102.57

    Rechtsmittel

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