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| BVerwG, 28.11.1955 - V C 154.54, V C 290.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.04.1955 - V C 102.54
Auszug aus BVerwG, 28.11.1955 - V C 154.54
Während, des Revisionsverfahrens BVerwG V C 290.54 haben die Parteien im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. April 1955 - BVerwG V C 105.54 (NJW 1955 S. 1082 = DVBl. 1955 S. 703 = ZMR 1955 S. 284) und BVerwG V C 102.54 (NJW 1955 S. 1650) - den Rechtsstreit hinsichtlich der Erfassung in der Haptsache für erledigt erklärt.Diese sogenannte Freibauvereinbarung, die in dem bereits erwähnten Urteil des Senatsvom 6. April 1955 - BVerwG V C 102.54 - zur Entscheidung stand, hat ihre rechtliche Grundlage nicht in den vom Kläger angeführten gesetzlichen Vorschriften.
- BVerwG, 06.04.1955 - V C 105.54
Auszug aus BVerwG, 28.11.1955 - V C 154.54
Während, des Revisionsverfahrens BVerwG V C 290.54 haben die Parteien im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. April 1955 - BVerwG V C 105.54 (NJW 1955 S. 1082 = DVBl. 1955 S. 703 = ZMR 1955 S. 284) und BVerwG V C 102.54 (NJW 1955 S. 1650) - den Rechtsstreit hinsichtlich der Erfassung in der Haptsache für erledigt erklärt. - BVerwG, 25.09.1953 - II C 38.53
Auslegung des Begriffs "bestimmter Antrag" i.S.d. § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1955 - V C 154.54
Dahin hat der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der vordem für Wohnungssachen zuständig war, auch bereits im Urteil vom 16. Februar 1954 (NJW 1954 S. 693 = JZ 1954 S. 394 = DVBl. 1954 S. 290 = DÖV 1954 S. 213 = JR 1954 S. 194) entschieden.
- BVerwG, 19.09.1955 - V C 112.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1955 - V C 154.54
Sofern ein solcher Bescheid gleichwohl ergangen wäre und später widerrufen würde - entweder ausdrücklich oder durch die 1952 verfügte Zuteilung des 1948 freigegebenen Raumes -, könnte für den Widerruf jedenfalls nicht Bundesrecht maßgebend sein; vgl. hierzu dasUrteil des erkennenden Senats vom 19. September 1955 - BVerwG V C 112.54 -, das sich auf den Widerruf einer unter der Geltung des Wohnungsgesetzes erteilten Genehmigung zu einem freiwilligen Wohnungstausch bezieht. - BVerwG, 15.09.1955 - V A 1.54
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Streitigkeiten zwischen …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1955 - V C 154.54
Dahin hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden, insbesondere in dem Urteil vom 1. Juli 1955 (DÖV 1955 S. 698). - BVerwG, 17.09.1954 - V B 54.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1955 - V C 154.54
Der erkennende Senat hat ihr durchBeschluß vom 17. September 1954 - BVerwG V B 54.54 - stattgegeben; auf den Beschluß wird verwiesen.
- BVerwG, 27.06.1957 - V B 111.57
Rechtsmittel
Jene Entscheidungen - die Urteile vom 19. September 1955 (ZMR 1956 S. 30) und vom 28. November 1955, BVerwG V C 154/V C 290.54 - betrafen den Widerruf einer Tauschgenehmigung und einer vom Wohnungsamt verfügten Freigabe eines Zimmers; diese Entscheidungen betrafen ebenfalls die Widerruflichkeit von Tauschgenehmigungen sowie neuerdings - dasUrteil vom 15. Mai 1957, BVerwG V C 171.56 - den Widerruf einer Benutzungsgenehmigung; auf die genannten Urteile wird verwiesen.
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