Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.1961 - V C 3.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Düsseldorf, 24.06.1959 - 3 K 1622/58
- BVerwG, 23.11.1959 - V B 112.59
- BVerwG, 13.12.1961 - V C 3.60
Papierfundstellen
- DÖV 1963, 156
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1961 - V C 3.60
Die Heimschaffung entfällt, wenn der Kriegsgefangene im Zeitpunkt seiner Freilassung sich bereits in seiner Heimat befindet (vgl. Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [NJW 1958 S. 275; DVBl. 1958 S. 134; DÖV 1958 S. 473; ZLA 1958 S. 159]). - BVerwG, 18.10.1960 - V C 283.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1961 - V C 3.60
Auf die Klärung der Staatsangehörigkeit des Klägers zur Zeit seiner Kriegsgefangenschaft kommt es entscheidend an; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Kriegsgefangener, der deutscher Staatsangehöriger ist und für Deutschland militärischen oder militärähnlichen Dienst geleistet hat, in aller Regel in das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 "heimzuschaffen" (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 -, auszugsweise in DÖV 1961 S. 195).
- BVerwG, 06.11.1968 - V C 28.68
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Entlassung aus einem …
Der Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht hat sich nicht am Verfahren beteiligt, aber auf das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Dezember 1961 - BVerwG V C 3.60 - hingewiesen.Der Fall des Klägers ist sonach mit dem durch das Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG V C 3.60 - (RiOW 1962, 213 = ZLA 1962, 141 = DÖV 1963, 156 [L] = MDR 1962, 337 [L]) entschiedenen nicht vergleichbar.
- BVerwG, 27.11.1963 - V C 31.63 So etwa für einen deutschen Staatsangehörigen, der in der Tschechoslowakei freigelassen worden ist(Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG V C 3.60 - [ZLA 1962 S. 141]) und für deutsche Staatsangehörige, die in Litauen ihren Wohnsitz hatten(…Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 - [a.a.O.] undBeschluß vom 2. Mai 1963 - BVerwG V B 40.63 -).
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