Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer - Diplom-Vorprüfung - Weitere Ausbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BAföG § 7 Abs. 1, 2, 3
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 19.07.1974 - VRS V 82/74
- BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75
Papierfundstellen
- BVerwGE 55, 194
- DÖV 1978, 660
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 63.76
Zweitstudium - Ausbildung - Abschlußprüfung
Auszug aus BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75
Ist der Auszubildende nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer mit einer ersten Ausbildung wegen Nichtbestehens der Diplom-Vorprüfung gescheitert, so kann ein Zweitstudium nicht als "weitere Ausbildung" nach BAföG § 7 Abs, 2 oder als "andere Ausbildung" nach BAföG § 7 Abs. 3 gefördert werden (Bestätigung des Urteils vom 14.07.1977 - V C 63.76 - s. vorst. Nr. 2 - und Fortentwicklung dieser Rechtsprechung).
- BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer …
Soweit der Hinderungsgrund, die bisherige Ausbildung fortzusetzen, die Folge des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung in dieser Ausbildung war, hatte das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit eines förderungsrechtlich anzuerkennenden Fachrichtungswechsels damals vielmehr (schon) daran scheitern lassen, dass der Wechsel aus einer Fachrichtung in eine andere begrifflich voraussetze, dass die Ausbildung in der bisherigen Fachrichtung noch nicht endgültig beendet sei, was mit dem endgültigen Scheitern in der Abschlussprüfung förderungsrechtlich aber der Fall sei (BVerwGE 54, 191 ; 55, 194 ). - BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 70.77
Voraussetzungen für die erneute Förderung einer weiteren Ausbildung - Anspruch …
Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinen Entscheidungen BVerwGE 54, 191 [BVerwG 14.07.1977 - V C 63/76] (Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 63.76 -) und BVerwGE 55, 194 (Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 30.75 -) entwickelt hat, kann der Kläger im Anschluß daran für eine nochmals aufgenommene Ausbildung keine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Anspruch nehmen.Wie der Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 55, 194 (196) [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 30/75] klargestellt hat, ist entsprechend dem Grundsatz des § 7 Abs. 1 BAföG, daß nur eine Ausbildung gefördert werden soll, eine bereits durchlaufene Ausbildung in diesem Sinne als Ausbildung zu werten, wenn sie bei Anwendbarkeit der materiellen Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig wäre oder gewesen wäre.
Durch diese Bestimmung soll lediglich in Ausnahmefällen eine Ergänzung der bereits berufsqualifizierend abgeschlossenen Ausbildung durch eine weitere Förderung erleichtert werden (BVerwGE 54, 191 [BVerwG 14.07.1977 - V C 63/76] [192]; 55, 194 [196/197]).
Wie der Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 55, 194 (199) [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 30/75] ausgeführt hat, ist der Gesichtspunkt der mangelnden Eignung im vorliegenden Zusammenhang nur dann von Bedeutung, wenn es um die Prüfung geht, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG vorliegt.
- BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel - …
Unerheblich ist dabei, ob sie durch öffentliche Leistungen gefördert worden ist oder nicht gefördert worden ist (BVerwGE 55, 194 ; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 -DVBl. 1982, 261/262 = FamRZ 1981, 1014/1015>; BVerwGE 67, 235 ).
- BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - …
Unerheblich ist dabei, ob sie durch öffentliche Leistungen gefördert worden ist oder nicht (BVerwGE 55, 194 [196]; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23). - BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 58.88
Ausbildungsförderung - Förderung einer weiteren Ausbildung - Fachrichtungswechsel …
Wie sich aus Wortlaut und Systematik des § 7 BAföG ergibt und vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben wurde, setzt die Förderung einer "weiteren" Ausbildung nach Absatz 2 dieser Vorschrift voraus, daß der Auszubildende zuvor eine Erstausbildung im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG berufsqualifizierend abgeschlossen hat (vgl. BVerwGE 54, 191 ; 55, 194 ; 55, 325 ; 68, 84 ).Ein Fachrichtungswechsel setzt ferner voraus, daß die Ausbildung in der bisherigen Fachrichtung noch nicht beendet war (vgl. BVerwGE 54, 191 ; 55, 194 ).
- BVerwG, 14.04.1983 - 5 C 104.80
Endgültiges Nichtbestehen einer Vorprüfung und einer Zwischenprüfung - …
Ein Fachrichtungswechsel nach § 7 Abs. 3 BAföG ist nicht mehr möglich (Fortführung von BVerwGE 55, 194).Dasselbe hat es in seinem Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 30.75 - (BVerwGE 55, 194) für einen Fall entschieden, in dem der Auszubildende nach Ablauf der Förderungshöchstdauer die Vorprüfung seines Hochschulstudiums nach wiederholten Versuchen endgültig nicht bestanden hatte.
- BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 28.93
Förderungsfähigkeit einer Ausbildung - Anspruch auf Förderung für eine dritte …
Ob dies anzunehmen ist, beurteilt sich bei einer Ausbildung im Geltungsbereich dieses Gesetzes nach den §§ 2 oder 3 und § 7 Abs. 2 BAföG, und zwar danach, ob sie abstrakt die gesetzlichen Merkmale erfüllte, die nach diesen materiellen Regelungen eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung aufweisen mußte (vgl. BVerwGE 55, 194 ; 61, 342 ; BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 -und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - ). - BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78
Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender …
Eine bereits durchlaufene Ausbildung erfüllt diese Voraussetzung, wenn sie bei Anwendbarkeit der materiellen Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 55, 194 [196]). - BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 1.82
Abbruch des Studiums - Exmatrikulation - Ausnahmefall - Zwischenprüfung - …
Dasselbe hat es in seinem Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 30.75 - (BVerwGE 55, 194) für einen Fall entschieden, in dem der Auszubildende nach Ablauf der Förderungshöchstdauer die Vorprüfung seines Hochschulstudiums nach wiederholten Versuchen endgültig nicht bestanden hatte.Die im Urteil BVerwGE 55, 194 [197] noch offengelassene Frage, ob eine Ausbildung immer als beendet anzusehen ist, wenn der Auszubildende vor Ablauf der Förderungshöchstdauer eine Vor- oder Zwischenprüfung endgültig nicht besteht, hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. April 1983 - BVerwG 5 C 104.80 - (BVerwGE 67, 104 = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 35) dahin entschieden, daß die Ausbildung förderungsrechtlich auch dann beendet ist, wenn der Auszubildende wegen des endgültigen Scheiterns in einer Vor- oder Zwischenprüfung nach den ausbildungs- und prüfungsrechtlichen Vorschriften seine Ausbildung nicht mehr fortsetzen kann.
- BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 55.82
Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze
Denn die kaufmännische Lehre, die der Kläger in den Jahren 1949 bis 1951 durchgeführt und berufsqualifizierend abgeschlossen hat, war keine Ausbildung, die unter der Geltung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 55, 194 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 30/75]). - VG Berlin, 17.07.1979 - 8 A 669.77
Anspruch im Rahmen des Studiums auf Zuschuss und Grunddarlehen; Förderung für …
- BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges …
- BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79
Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch …
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - L 13 AS 3729/07
Statthaftigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen der …
- BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach Abschluss einer vorangegangenen …
- BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79
Kein Förderungsanspruch nach BAföG § 7 bei abgeschlossener förderungsfähiger …
- BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 70.82
Anspruch auf Weiterzahlung der Ausbildungsförderung nach Abbruch einer …
- BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 97.80
Ausbildungsförderung - Bundeswehrausbildung - Fachhochschulausbildung - …
- VGH Bayern, 23.07.2012 - 12 ZB 11.999
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- BVerwG, 08.11.1984 - 5 C 45.81
Ausbildung - Förderungsfähig - Scheitern - Zwischenprüfung - Lehrerausbildung
- BVerwG, 16.10.1980 - 5 C 27.79
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Förderung eines Studiums nach …
- BVerwG, 06.12.1984 - 5 C 125.81
Förderung mehrerer weiterer Ausbildungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung
- BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 27.81
Förderungsfähigkeit weiterer Ausbildungen im Sinne des …
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Studienwechsel - Vorliegen eines …
- BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 35.81
Förderungswürdigkeit von weiteren Ausbildungen nach dem …
- BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80
Förderungsfähigkeit der Ausbildung im Widerufsbeamtenverhältnis
- BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 15.80
Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung - Rechtmäßigkeit …
- VG Bayreuth, 17.04.2023 - B 8 K 21.946
Kein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 3 AFBG
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.1996 - B 3 S 168/96
Förderung; Unzumutbarkeit; Auszubildener; Ausübung des Berufes; Abgeschlossene …
- BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 31.81
Möglichkeit der weiteren Förderung bei Vorliegen eines Härtefalles
- OVG Bremen, 26.10.1979 - II BA 21/79
Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung an der Hochschule für …
- VG Schwerin, 22.07.2020 - 6 A 2086/18
Zur Niederlegung des durch eine Immatrikulation bewirkten Anscheins der …
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