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| BVerwG, 25.03.1959 - V C 307.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 19.07.1957 - 6/I Nr. 463/56
- BVerwG, 25.03.1959 - V C 307.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1959 - V C 307.57
Wegen der Fortdauer der Kriegsgefangenschaft bis zur Entlassung des Klägers im Jahre 1952 verweist die Revision auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 305.56 -.Zu Unrecht vergleicht der Kläger seine Lage mit der eines Kriegsgefangenen, der von der Gewahrsamsmacht in einem gerichtlichen Verfahren verurteilt worden ist, durch diese Verurteilung aber seine Rechtsstellung als Kriegsgefangener nicht verliert (vgl.Urteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 305.56 - [BVerwGE 5, 186]).
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 389.56
Auszug aus BVerwG, 25.03.1959 - V C 307.57
Auch diese Maßnahme steht jedoch nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegführung; sie hatte ihre Ursache vielmehr in dem Verdacht, daß der Kläger Unrechtshandlungen begangen habe, die höchstens mittelbar mit den Kriegsereignissen insofern zusammenhingen, als sie bei Gelegenheit solcher Ereignisse begangen worden sind (vgl.Urteile vom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 389.56 - [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]] undvom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 -). - BVerwG, 17.12.1958 - V C 442.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.03.1959 - V C 307.57
Auch diese Maßnahme steht jedoch nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegführung; sie hatte ihre Ursache vielmehr in dem Verdacht, daß der Kläger Unrechtshandlungen begangen habe, die höchstens mittelbar mit den Kriegsereignissen insofern zusammenhingen, als sie bei Gelegenheit solcher Ereignisse begangen worden sind (vgl.Urteile vom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 389.56 - [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]] undvom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 -).
- BVerwG, 25.05.1960 - V C 13.58
Rechtsmittel
Liegen diese besonderen Voraussetzungen jedoch nicht vor, so ist eine Festnahme wegen KZ-Wachdienstes (…Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 - [a.a.O.]) ebenso wie eine solche wegen berufsmäßiger Bewachung von Strafgefangenen (Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 307.57 -) eine Verbringung in automatischen Arrest, die einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung nicht auslöst (Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232]).
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