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| BVerwG, 03.06.1958 - V C 309.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1958 - V C 309.57
Das erkennende Gericht hat bereits in dem ersten grundsätzlichen Urteil zum Kriegsgefangenenentschädigungsrecht vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56], 67/68 ) dahin entschieden:.
- BVerwG, 25.02.1959 - V B 277.58
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Schließlich kann selbst derjenige, der nur irrtümlich aus politischen Gründen in politische Haft genommen werden ist, in aller Regel nicht beanspruchen, nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KgfEG einem Kriegsgefangenen gleichgestellt zu werden(Urteile vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 282.57 -). - BVerwG, 27.08.1958 - V C 553.56
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Einsatz im Volkssturm als Ursache …
Das Gericht hat in ständiger Rechtsprechung dahin entschieden, daß die Begriffsmerkmale auch dieser gesetzlichen Vorschrift nur dann erfüllt sind, wenn es sich um solche Personen handelt, die aus ähnlichem Zusammenhang dasselbe Schicksal und dasselbe Los wie Kriegsgefangene ertragen haben; vgl. insbesondere die Urteile vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]) und vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -. - BVerwG, 27.08.1958 - V C 6.58
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Dahin hat das Gericht bereits durchUrteil vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - entschieden, in dem ein Kläger Kriegsgefangenenentschädigung beantragt hatte, der wegen des Vorwurfs festgehalten worden war, er habe im Jahre 1942 im ehemaligen Generalgouvernement an Judenerschießungen teilgenommen.
- BVerwG, 11.01.1961 - V C 59.60
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Unerheblich ist es, ob die Verhaftung und auch eine etwaige Verurteilung im Einzelfall gerechtfertigt waren oder nicht (vgl.Urteil vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -). - BVerwG, 14.03.1962 - V B 67.61
Rechtsmittel
Somit liegt nicht etwa deshalb eine Abweichung von dem von der Klägerin zitiertenUrteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - vor, weil es sich in dem dort entschiedenen Fall um politische Maßnahmen handelte. - BVerwG, 17.05.1961 - V C 126.59
Rechtsmittel
Unerheblich ist es, ob die Verhaftung und auch eine etwaige Verurteilung im Einzelfall gerechtfertigt waren oder nicht (Urteil vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -). - BVerwG, 14.01.1960 - V B 136.59
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Denn es ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits geklärt, daß eine Verhaftung wegen Unrechtshandlungen, selbst wenn diese gelegentlich militärischer oder militärähnlicher Dienstleistung begangen worden sind, keine Kriegsgefangenschaft im Sinne des Gesetzes begründet (vgl. u.a. Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56]], 12. August 1957 - BVerwG V C 521.56 -, 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -, 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 [MDR 1958 S. 870] -, 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 -, 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 - und17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 -) und daß es auch nicht darauf ankommt, ob die Verhaftung und Verurteilung des Betroffenen durch die Gewahrsamsmacht zu Recht erfolgt ist (vgl. die bereits erwähnten Urteile vom 3. Juni 1958, 6. August und 27. August 1958). - BVerwG, 22.05.1959 - V B 38.59
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In dieser Beziehung stimmt das Urteil des Landesverwaltungsgerichts im Ergebnis mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats überein (vgl. Urteile vom 8. Juli 1957 - BVerwGE 5, 191 [BVerwG 08.07.1957 - V C 389/56] - vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - vom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - vom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 - vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 - und vom 17. Dezember 1958 - BVerwG V C 442.56 - sowie Beschluß vom 12. August 1957 - BVerwG V C 521.56 -). - BVerwG, 05.05.1959 - V B 48.59
Rechtsmittel
An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts, falls der Betroffene irrtümlich - z.B. durch Namensverwechslung - in politische Haft geraten ist(Urteile vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 282.57 -). - BVerwG, 11.01.1961 - V C 88.59
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Dabei ist es unerheblich, ob die Verhaftung und auch die Verurteilung im Einzelfall gerechtfertigt waren oder nicht (vgl.Urteil vom 3. Juni 1958 - BVerwG V C 309.57 -). - BVerwG, 16.07.1959 - V B 80.59
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- BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
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- BVerwG, 11.07.1958 - V B 103.58
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- BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58
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