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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.1962 - V C 31.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,459
BVerwG, 22.08.1962 - V C 31.62 (https://dejure.org/1962,459)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1962 - V C 31.62 (https://dejure.org/1962,459)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1962 - V C 31.62 (https://dejure.org/1962,459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsberechtigung nach dem Altsparergesetz - Umwandlung einer Sparanlage - Begriff des Eigentums i.S.d. Altsparergesetzes - Relevanz der Eintragung einer Rechtsänderung in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 352
  • MDR 1963, 77
  • WM 1963, 446
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.11.1961 - IV C 121.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1962 - V C 31.62
    Eigentum an Grundvermögen im Sinne des § 10 Abs. 2 der 5. ASpG-DV bestand auch dann, wenn der Gläubiger durch Auflassung und Eigenbesitz wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks war (Fortführung von BVerwGE 13, 183).

    Dieses Ergebnis deckt sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. November 1961 - BVerwG IV C 121.59 - (BVerwGE 13, 183), nach dem das für ein verkauftes Grundstück empfangene Entgelt als umgewandelte Sparanlage auch dann entschädigungsfähig ist, wenn der Käufer vor seiner Eintragung im Grundbuch schon wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks geworden ist.

  • BVerwG, 17.03.1960 - III C 198.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1962 - V C 31.62
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. März 1960 - BVerwG III C 198.59 - (Buchholz BVerwG 427.5 § 2 ASpG Nr. 12 = Wertpap.Mttlg. 1960 S. 521 = ZLA 1960 S. 248) könnte in diesen Bestimmungen der Gedanke zum Ausdruck gekommen sein, daß jedenfalls die eindeutig belegte Absicht der dinglichen Sicherung einer Kapitalanlage, die bereits zu einer besonderen, in der Entwicklung auf das Vollrecht befindlichen, einer Anwartschaft ähnlichen Rechtsstellung geführt hat, zum Nachweis der Altsparanlage genügen könnte.
  • BVerwG, 19.03.1959 - III B 185.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1962 - V C 31.62
    Beschränkung der Beweismittel (BVerwG, Urteil vom 19. März 1959 - BVerwG III B 185.58 - [Buchholz BVerwG 427.5 § 7 ASpG Nr. 1 = Wertpap.Mttlg. 1959 S. 732 = ZLA 1959 S. 301 = RLA 1959 S. 319]).
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 93.62

    Rechtsmittel

    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 31.62 - im Anschluß an die Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1961 (BVerwGE 13, 183) ausgesprochen, daß Eigentum im Sinne des § 10 Abs. 2 der 5. ASpG-DV auch dann bestanden hat, wenn der Gläubiger zwar noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen aber durch Auflassung und Eigenbesitz wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks geworden war.
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 106.62

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 121.59 - (BVerwGE 13, 183) und vom 22. August 1962 - BVerwG V C 31.62 - (BVerwGE 14, 352 [BVerwG 22.08.1962 - V C 31/62]) dargelegt hat, ist mit der Bezeichnung "sonstiges Entgelt" in § 10 Abs. 1 Nr. 1 der 5. ASpG-DV jede Bindung oder Beziehung zu einem bestimmten bürgerlich-rechtlichen Vorgang, sei es des Schuldrechts, sei es sonstigen Rechts, aufgegeben und deutlich gemacht, daß jeder, in welcher Form und in welchem Zusammenhang auch immer, empfangene Gegenwert für die bezeichneten Vermögenswerte im allerweitesten Sinn als Umwandlungsfähige Sparanlage anerkannt werden soll.
  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 32.66

    Altsparerrechtliche Behandlung von Sperrkonten - Wirtschaftliche …

    Für die Frage der Beendigung der früheren Sparanlage kommt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht auf eine rechtliche, sondern auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an (vgl. BVerwGE 13, 183; 14, 352 [BVerwG 22.08.1962 - V C 31/62]; 16, 17) [BVerwG 27.03.1963 - V C 93/62]; hieran wird festgehalten, weil in den Umwandlungsfällen altsparerrechtlich in erster Linie das Schicksal des aus dem früheren Vermögenswerte hervorgegangenen Gegenwertes interessiert und dessen Verfügbarkeit erfahrungsgemäß nicht an die Rechtsänderung, sondern an den wirtschaftlichen Güteraustausch geknüpft wird, sofern diese Vorgänge zeitlich auseinanderfallen.
  • BVerwG, 19.02.1964 - V C 209.62

    Persönlicher Anwendungsbereich der Entschädigungsberechtigung im Sinne des …

    1963 S. 414] und BVerwG V C 31.62 [BVerwGE 14, 352 [BVerwG 22.08.1962 - V C 31/62]]).
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