Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 32.77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesetzliche Rentenversicherung - Nachentrichtete freiwillige Beiträge - Übernahme von Aufwendungen - Pflegeperson - Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Mündliche Verhandlung - Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.02.1977 - 7 K 3000/76
- BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 32.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 56, 96
Wird zitiert von ... (13)
- BSG, 08.05.2024 - B 8 SO 4/23 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Erstattung der Aufwendungen …
Zulässigerweise macht die Klägerin mit der Klage ausschließlich einen Anspruch auf Übernahme von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung neben dem Pflegegeld als Leistung der Hilfe zur Pflege geltend (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst f, § 64f SGB XII); sie kann auf Grundlage von § 64f Abs. 1 SGB XII nicht nur die Erstattung von Aufwendungen verlangen, sondern auch die Übernahme der Beiträge für die Nachentrichtung (vgl bereits BVerwG vom 22.6.1978 - V C 31.77 - BVerwGE 56, 88, 89 = juris RdNr 6; BVerwG vom 22.6.1978 - V C 32.77 - juris RdNr 7, insoweit in BVerwGE 56, 96 nicht abgedruckt).Der Anspruch erfasst - wie ausgeführt - über den Wortlaut hinaus nicht nur die Erstattung von Aufwendungen, sondern erlaubt auch die Übernahme der Nachentrichtung, weil die Regelung ansonsten ihren Zweck, der Pflegeperson zu einer Altersversorgung zu verhelfen, nicht erfüllen könnte, wenn die Pflegeperson mangels eigener Mittel die Beiträge nicht zunächst selbst zu entrichten vermag (vgl BVerwG vom 22.6.1978 - V C 31.77 - BVerwGE 56, 88, 89 = juris RdNr 6; BVerwG vom 22.6.1978 - V C 32.77 - juris RdNr 7, insoweit in BVerwGE 56, 96 nicht abgedruckt).
Das ist dann der Fall, wenn die zu erwartende Alterssicherung oberhalb des aktuellen Niveaus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Leistungsberechtigte nach §§ 42, 42 a Abs. 1 SGB XII (also dem Bedarf für den Regelsatz und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls den zusätzlichen Bedarfen nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels) liegt (vgl BVerwG vom 22.6.1978 - V C 32.77 - BVerwGE 56, 96 = Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 4; BVerwG vom 22.3.1990 - 5 C 40/86 - BVerwGE 85, 102, 107 f = Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 18).
Versorgt ist im Alter auch derjenige, dessen Lebensunterhalt durch einen Dritten, insbesondere den Partner, sichergestellt ist (vgl bereits BVerwG vom 22.6.1978 - V C 32.77 - BVerwGE 56, 96, 98 = Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 4 zur Berücksichtigung einer Hinterbliebenenversorgung; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 25/88 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 20 = NVwZ-RR 1993, 194 = juris RdNr 9 zur betrieblichen Altersversorgung des Ehegatten;… Kaiser in BeckOK SozR, 73. Edition, § 64f SGB XII RdNr 2 - Stand 1.6.2024;… Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider/Busse, SGB XII, 21. Aufl 2023, § 64f RdNr 10;… Meßling/Coseriu in jurisPK-SGB XII, 4. Aufl, § 64f SGB XII RdNr 25 - Stand: 1.5.2024; Dankelmann in Oestreicher/Decker, SGB II/SGB XII, Losebl Stand EL 91 <September 2020> § 64f RdNr 7; Dankelmann in BeckOGK, SGB XII § 64f RdNr 6 - Stand: 1.9.2020;… Palsherm in LPK-SGB XII, 13. Aufl 2024, § 64f SGB XII RdNr 12;… Lachwitz in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl 2009, § 65 RdNr 15; aA Barkhoff, RdLH 2023, 177).
- LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 3983/20
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Erstattung der Beiträge für …
Bereits der Wortlaut der Vorschriften macht deutlich, dass der Anspruch nicht der Pflegeperson selbst zugestanden wird, sondern lediglich der hilfebedürftigen gepflegten Person (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 22. Juni 1978 - V C 31.77 - BVerwGE 56, 88 ff.; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1978 - V C 32.77 - BVerwGE 56, 96ff.); die Pflegeperson ist mithin lediglich im Sinne eines Rechtsreflexes Nutznießer dieser gesetzlichen Regelung (BSG…, Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 15/10 R - SozR 4-3500 § 19 Nr. 3 = SozR 4-3500 § 65 Nr. 3, jeweils Rdnr. 14).Andernfalls würde die Regelung ihren Zweck, der Pflegeperson zu einer Altersversorgung zu verhelfen, in allen den an Zahl nicht geringen Fällen nicht erfüllen können, in denen die Pflegeperson mangels eigener Mittel die Beiträge nicht zunächst selbst zu entrichten vermag (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1978 - V C 32.77 - BVerwGE 56, 96 ff., juris Rdnr. 7).
- SG Dortmund, 17.09.2021 - S 41 SO 42/20 Dabei ist eine angemessene Alterssicherung anzunehmen, wenn diese oberhalb des aktuellen Niveaus der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung in Höhe der maßgeblichen Regelbedarfsstufe zuzüglich den (angemessenen) Kosten für Unterkunft und Heizung zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe, für die hier aber keine Anhaltspunkte bestehen, liegt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.04.2010 - L 20 SO 44/08, juris; BVerwG, Urteil vom 22.06.1978 - V C 32.77, juris; BVerwG, Urteil vom 22.03.1990 - 5 C 40/86, juris).
Einer Prognoseentscheidung sind Ungewissheiten hinsichtlich zukünftiger Gegebenheiten aber immer immanent, sodass sie (eben nur) auf der Grundlage der gegenwärtig bekannten allgemeinen und individuellen Gegebenheiten, orientiert an typischen Erwartungen hinsichtlich des gewöhnlichen Lebensverlaufs, beruhen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1978 - V C 32.77, juris; LSG NRW, Urteil vom 19.04.2010 - L 20 SO 44/08, juris).
Eine entsprechende Einbeziehung wäre aber nicht im Sinne der ohnehin nur äußerst schwer zu erreichenden Praktikabilität der gesetzlichen Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1978 - V C 32.77, juris) und daher auch mit Blick auf den Umstand, dass die Festlegung der Höhe solcher Sicherheitszuschläge letztlich willkürlich erfolgen müsste, nach Auffassung der Gerichts nicht angezeigt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - L 20 SO 44/08
Sozialhilfe
Das Gericht hat am 22.06.1978 in drei Urteilen (5 C 31.77 = BVerwGE 56, 87; 5 C 17.77 = BVerwGE 56, 79; 5 C 32.77 = BVerwGE 56, 96) die Kriterien für einen Anspruch auf Leistungen an den Hilfebedürftigen für eine angemessene Alterssicherung der Pflegeperson näher umrissen:. - OVG Saarland, 27.07.1989 - 1 R 200/87
Anspruch auf Hilfe zur Alterssicherung; Abwendung von Ausfallzeiten und des …
Zum anderen steht dieser im Fall der Hilfeversagung bei einer von der Prognose abweichenden ungünstigeren Entwicklung keineswegs vor dem Nichts, sondern hat einen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.6.1978 - 5 C 32.77 -, FEVS 26, 397, 403, zum Merkmal der "anderweitig sichergestellten Alterssicherung" des § 69 Abs. 3 S. 2 BSHG).Unter Zugrundelegung einer mittleren "Arbeitszeiterwartung" (zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 22.6.1978 - 5 C 32.77 - a.a.O.), die etwa bei der Vollendung des 62. Lebensjahres liegt (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Hessischer VGH, Urteil vom 24.6.1986, FEVS 36, 177, 181), verblieb ihr noch eine potentielle Lebensarbeitszeit von mehr als 30 Jahren.
- BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78
Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …
Sachgerecht ist es, eine "mittlere Arbeitszeiterwartung" zugrunde zu legen (vgl. Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 5 C 32.77 - zu Art. 2 des 3. ÄndG/BSHG). - BVerwG, 13.12.2001 - 5 B 84.01
Revisionszulassung bei fehlender Ermittlung der besonderen Situation des …
Auch die behauptete Abweichung von den von der Beigeladenen benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (FEVS 26, 397 ff. und 441 ff.) ist nicht zu erkennen. - OVG Hamburg, 25.11.1998 - 4 Bs 373/98
Sozialhilferecht: Kosten angemessener Alterssicherung und Hilfe zum …
Ein Hilfesuchender verfügt aber regelmäßig schon dann über eine angemessene Alterssicherung, wenn diese seinen Bedarf für die Hilfe zum Lebensunterhalt überschreitet; die Kostenübernahme ist insoweit dann nicht erforderlich, wenn der Hilfesuchende bei prognostischer Beurteilung auf der Grundlage der bekannten Tatsachen nach Erreichen der Altersgrenze wegen anderweitiger Absicherung nicht auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist bzw. sein wird (vgl. schon OVG Hamburg, Beschluß v. 30.1.1991 - OVG Bs IV 516/90;… LPK- BSHG , a.a.O., Rdnr. 7; zur Angemessenheit der Alterssicherung von Pflegepersonen nach § 69 a.F. vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.5.1978, BVerwGE 56 S. 96: Alterssicherung nicht angemessen bei Notwendigkeit der Inanspruchnahme ergänzender Sozialhilfe). - BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 5.85
Ausmaß des Entfernungsanspruchs von Vorgängen aus der Personalakte - …
Im übrigen knüpft die von der Beschwerde beanstandete Formulierung des Berufungsgerichts (UA S. 7) an die in dem erwähnten Urteil herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, nach der nur ausnahmsweise ein Entfernungsanspruch unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt worden ist, die weder zu den obligatorischen noch zu den fakultativen Bestandteilen der Personalakten gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74]; 56, 102 [BVerwG 22.06.1978 - 5 C 32/77]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]). - BVerwG, 13.12.2001 - 5 PKH 41.01
Revisionszulassung bei fehlender Ermittlung der besonderen Situation des …
Auch die behauptete Abweichung von den von der Beigeladenen benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (FEVS 26, 397 ff. und 441 ff.) ist nicht zu erkennen. - OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 7007/96
Alterssicherung der Pflegeperson;; Altenteil; Alterssicherung; Angemessenheit; …
- VG Koblenz, 30.04.1980 - 6 K 117/79
Anspruch auf Rücknahme einer gegenüber einem Beamten ausgesprochenen Ermahnung ; …
- VG Oldenburg, 23.08.2004 - 13 A 4736/02
Alterssicherung; Klagerecht; Pflegeperson; Rechtsmittel; Vergangenheit; …
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