Rechtsprechung
| BVerwG, 03.07.1968 - V C 33.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einstellung einer Zahlung von Blindenhilfe - Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Entscheidung über eine Blindenhilfe - Veränderungen in der Sehbehinderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 03.07.1968 - V C 33.68
Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. November 1966 - BVerwGE 25, 307 - auf die Möglichkeit hingewiesen, in den Rechtsstreit auch spätere Bescheide einzuführen. - BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 03.07.1968 - V C 33.68
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. November 1967 - BVerwG V C 71.67 - [NDV 1968, 113]) ist auch bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung des Begehrens auf Blindenhilfe von dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung auszugehen.
- BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe - …
Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Urteilen vom 15. November 1967 - BVerwGE 28, 216 - und vom 3. Juli 1968 - BVerwG V C 33.68 - entschieden. - BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des …
Die gerichtliche Entscheidung führt dann praktisch (ob auch rechtlich, das kann hier, ebenso wie in dem Urteil vom 3. Juli 1968 - BVerwG V C 33.68 -, dahinstehen) zu einer Beilegung des Streits für die Zukunft. - BVerwG, 07.12.1971 - V B 68.71
Gewährung von Blindenhilfe - Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung als …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß auch bei der Blindenhilfe maßgeblicher Prüfungszeitpunkt der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung ist (Urteile vom 15. November 1967 [BVerwGE 28, 216] und vom 3. Juli 1968 - BVerwG V C 33.68 -). - LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2005 - L 8 SO 1/06 Grundsätzlich ist ein Sozialhilfeträger verpflichtet, den Hilfefall ständig unter behördlicher Kontrolle zu behalten, um möglichen Veränderungen in der Sach- und Rechtslage umgehend Rechnung tragen zu können (stdge. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 3. Juli 1968, Az.: V C 33.68, FEVS 16, 255).
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06 Grundsätzlich ist ein Sozialhilfeträger verpflichtet, den Hilfefall ständig unter behördlicher Kontrolle zu behalten, um möglichen Veränderungen in der Sach- und Rechtslage umgehend Rechnung tragen zu können (stdge. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 3. Juli 1968, Az.: V C 33.68, FEVS 16, 255).
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