Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1959 - V C 337.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung wegen der Verbringung in ein Internierungslager - Festhalten von Deutschen im Ausland wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung
Verfahrensgang
- VG München, 17.05.1955 - III-3035/55
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 337.56
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.01.1959 - V C 337.56
Nicht dagegen sind diese Ausführungen dahin zu verstehen, daß der Betroffene auch dann noch als " festgehalten " im Sinne des § 2 Abs. 2 KgfEG anzusehen ist, wenn er sich in einem Gewahrsam befindet, der zwar bei den "echten" Kriegsgefangenen des Abs. 1 zur Annahme einer Kriegsgefangenschaft ausreicht (vgl. hierzu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 in DVBl. 1958 S. 134, NJW 1958 S. 275, [BVerwG 13.11.1957 - BVerwG V C 595.56] DÖV 1958 S. 473 [BVerwG 13.11.1957 - BVerwG V C 595.56] -), aber nicht mehr dem Erfordernis des Abs. 2 ("auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung") entspricht.Das erkennende Gericht hat in der genannten Entscheidung - unter Hinweis auf das oben angegebene Urteil BVerwG V C 595.56 - ferner ausgeführt, der Begriff "dauernde Bewachung" setze nicht eine ständige Bewachung durch militärische oder polizeiliche Kräfte voraus; vielmehr könne die Bewachung zu einem erheblichen Teil auch dem Arbeitgeber übertragen werden, und es sei nur wesentlich, daß in irgendeiner Form eine Bewachung bestanden habe, die eine dauernde Kontrolle der dem Betroffenen auferlegten Freiheitsbeschränkungen gewährleistete.
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1959 - V C 337.56
Das ist zunächst der Grundsatz, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung eines Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangennahme, nicht auf den Grund des (weiteren) Gefangenhaltens ankommt, und daß demgemäß ein Wechsel des Festhaltegrundes bedeutungslos ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 305.56 in BVerwGE 5, 186 [BVerwG 08.07.1957 - VC 305/56] -). - BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1959 - V C 337.56
Das folgt aus der allgemeinen Lage, in der sich der Volksdeutsche Bevölkerungsteil Jugoslawiens damals befand, und die in der Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 in DÖV 1958 S. 57 - näher dargelegt ist. - BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56
Anspruch auf eine Kriegsgefangenenentschädigung wegen des Aufenthalts in …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1959 - V C 337.56
Allerdings reichten die Stellung unter Polizeiaufsicht oder Ausreiseschwierigkeiten für sich allein nicht aus, um den Begriff des "Festgehaltenwerdens" im Sinne des § 2 Abs. 2 KgfEG zu erfüllen (vgl. auch das Urteil des erkennenden Gerichts vom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 -).
- BVerwG, 27.06.1962 - VI C 27.59
Rechtsmittel
Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 337.56 - und BVerwG V C 617.56 = BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] - genügt es für den Tatbestand des Gewahrsams, daß während einer Zwangsarbeitsverpflichtung im Anschluß an eine. - BVerwG, 28.04.1961 - V B 135.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
- BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 113.70
Bestimmung des Gewahrsamsbegriffs des Heimkehrergesetzes (HkG)
Die Beschwerdebegründung bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 337.56 - (ZLA 1959, 268), das zum Gewahrsamsbegriff des Heimkehrergesetzes aber nichts sagt; es unterscheidet einen, weiteren Begriff des Gewahrsams für die sogenannten echten und einen engeren Begriff des Gewahrsams für die sogenannten unechten Kriegsgefangenen (vgl. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes). - BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62
Begriff des Internierten i.S. des Heimkehrergesetzes (HkG) - Personenkreis der …
Einschneidende Beschränkungen der Entscheidungs- und Entschlußfreiheit in diesem Sinne sind gegeben, wenn der Internierte nach seiner Entlassung aus dem engen Gewahrsam eine ihm zugewiesene Arbeit ausführen mußte, Anwesenheitskontrollen durch die Betriebsführung oder die Polizei unterlag und die Befürchtung bestand, daß er bei Übertretung des Verbotes Strafen erhielt (Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 337.56 -); denn derartige Maßnahmen beschränkten ihn - wenn auch nicht so einschneidend wie der enge Gewahrsam selbst - hinreichend erkennbar und spürbar in seiner Freiheit.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".