Rechtsprechung
| BVerwG, 27.08.1958 - V C 338.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.07.1958 - V C 514.56
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Beendigung eines militärischen …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1958 - V C 338.57
In demselben Sinn hat das erkennende Gericht bereits durchUrteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - hinsichtlich eines ebenfalls in der britischen Zone gefangengenommenen Offiziers der ehemaligen deutschen Kriegsmarine entschieden.
- BVerwG, 24.06.1960 - V B 9.60
Rechtsmittel
Denn Waffen-SS-Dienst ist nur dann militärischer Dienst, wenn er im militärischen Einsatz für die Kriegführung geleistet wird (vgl.Urteile vom 27. August 1958 - BVerwG V C 338.57 - undvom 25. März 1959 - BVerwG V C 223.57, BVerwG V C 284.57 -). - BVerwG, 15.04.1959 - V C 381.58
Rechtsmittel
Als militärischer Dienst im Sinne dieser Bestimmung ist auch der Dienst bei der Waffen-SS anzusehen, jedenfalls soweit diese der deutschen Wehrmacht unterstellt gewesen ist und die Angehörigen der Waffen-SS, in militärischen Formationen zusammengefaßt, zum Einsatz gekommen sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1957, BVerwGE 5, 186, undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 338.57 -). - BVerwG, 29.07.1959 - V C 154.58
Rechtsmittel
Je nach dem Ergebnis der neuerlichen Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts wird sich der Anspruch des Klägers in vollem Umfang oder teilweise als begründet oder als völlig unbegründet erweisen (vgl.Urteile vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 338.57 -).
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