Rechtsprechung
| BVerwG, 15.04.1959 - V C 363.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.07.1957 - XIV.A.573.56-Kg
- BVerwG, 15.04.1959 - V C 363.57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1959 - V C 363.57
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 15. Mai 1957 - BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] -) genügt als Ursache für die Gefangennahme, nicht irgendein Ereignis während des zweiten Weltkrieges, sondern nur ein solches, das unmittelbar mit der Kriegführung in Zusammenhang gestanden hat. - BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.04.1959 - V C 363.57
Das Sicherheitsbedürfnis lag in aller Regel nicht vor gegenüber Personen, die dem nationalsozialistischen Regime - in welcher Weise auch immer - gedient hatten und die nunmehr daraufhin überprüft werden sollten, ob ihnen Kriegeverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder andere Unrechtshandlungen vorzuwerfen seien (vgl. Urteil vom 5. März 1958 - BVerwGE 6, 232 -).
- BVerwG, 24.01.1962 - V C 35.60
Rechtsmittel
Nach dieser Vorschrift ist entschädigungsberechtigt, wer im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis der militärischen Kriegführung aus ähnlichen Gründen wie ein echter Kriegsgefangener in fremden Gewahrsam genommen und auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung festgehalten worden ist (Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]] , vom 15. April 1959 - BVerwG V C 363.57 -, vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 59.60 - und vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 58, 59 -). - BVerwG, 08.11.1961 - V C 149.59
Rechtsmittel
Das aber ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats Voraussetzung für die Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG (Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]], vom 15. April 1959 - BVerwG V C 363.57 -, vom 11. Januar 1961, - BVerwG V C 59.60 - undvom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 58.59 -). - BVerwG, 26.08.1959 - V C 331.58
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]] und vom 15. April 1959 - BVerwG V C 363.57 -) genügt als Ursache für die Gefangennahme nicht irgendein Ereignis während des zweiten Weltkrieges, sondern nur ein solches, das unmittelbar mit der Kriegführung in Zusammenhang gestanden hat.
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