Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.1959 - V C 364.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 16.07.1957 - AH III 67/57
- BVerwG, 15.07.1959 - V C 364.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1959 - V C 364.57
Aus dem Gleichheitsgrundsatz kann aber nicht ein Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern hergeleitet werden (vgl. BVerwGE 3, 88 [95]). - BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.07.1959 - V C 364.57
Wie das erkennende Gericht bereits in seiner Entscheidung vom 5. März 1958 (BVerwGE 6, 237) ausgesprochen hat, erfüllen deutsche Zivilpersonen, die in dem unter sowjetischer Verwaltung stehenden Teil Ostpreußens von der Besatzungsmacht zurückgehalten und zur Arbeit eingesetzt wurden, in der Regel nicht diese. - BVerwG, 26.11.1958 - V C 457.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.07.1959 - V C 364.57
Das erkennende Gericht hat diese Rechtsprechung erneut bestätigt; vgl.Urteil vom 26. November 1958 - BVerwG V C 457.56 -.
- BVerwG, 30.10.1959 - V C 349.57
Rechtsmittel
Sofern einzelne Antragsteller infolge irrtümlicher Auslegung des früheren § 2 Abs. 2 KgfEG eine Entschädigung erhalten haben sollten, kann sich die Klägerin unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht darauf berufen(Urteile vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - [NJW 1955 S. 1452], vom 13. Januar 1956 [BVerwGE 3, 88 (95) [BVerwG 13.01.1956 - II C 149/54]], vom 26. Juli 1956 - BVerwG I C 47.55 - [DVBl. 1956 S. 789 = DÖV 1956 S. 733 = MDR 1957 S. 56] undvom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 364.57 -); denn niemand hat einen Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern.
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