Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.1960 - V C 364.58 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bebenhausen - 57/58
- BVerwG, 25.03.1960 - V C 364.58
- BVerwG, 11.05.1960 - V C 364.58
Papierfundstellen
- DÖV 1961, 194
Wird zitiert von ... (14)
- BVerwG, 13.03.1962 - V B 75.61 Als Heimkehrer nach § 1 Abs. 3 HkG gilt vielmehr nach Wortlaut und Sinn dieser Vorschrift jeder Deutsche, der wegen seiner Volks- oder Staatsangehörigkeit - gleichgültig aus welchen sonstigen Gründen - außerhalb des Bundesgebietes oder des Landes Berlin interniert oder in ein ausländisches Staatsgebiet verschleppt worden war (vgl. auch Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 [ZLA 1960 S. 286]).
- BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Rechtsmittel
Gerade der Verschleppungstatbestand ist im Heimkehrergesetz anders geregelt als im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, da nach § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes ein Verschleppter auch dann Heimkehrer ist, wenn er aus dem Inland in ein ausländisches Staatsgebiet verschleppt worden ist, ohne daß ein ursächlicher Zusammenhang mit den Kriegsereignissen und Sicherheitserwägungen der Gewahrsamsmacht vorzuliegen braucher (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - und Beschluß vom 13. März 1962 - BVerwG V B 75.61 -). - BVerwG, 28.03.1962 - V C 71.60
Rechtsmittel
Zu dieser Frage hat der erkennende Senat für das Heimkehrergesetz bereits ausgeführt, daß auch eine zwangsweise Repatriierung in den früheren Heimatstaat als Verschleppung anzusehen ist (vgl. Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - [DÖV 1961 S. 194 und ZLA 1960 S. 286]).
- BVerwG, 28.07.1975 - 8 B 38.75
Anwendbarkeit des Häftlingshilfegesetzes (HHG)
Das Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - (ZLA 1960, 286), das die Klägerin weiter anführt, behandelt gleichfalls einen anderen Fall. - BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung
Der erkennende Senat hat ferner in seinen vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - (ZLA 1960, 286) entschieden, daß Deutsche, die vor ihrer Einbürgerung in Deutschland in Rumänien gelebt und die rumänische Staatsangehörigkeit besessen hatten und später von der Besatzungsmacht nach Rumänien verschleppt worden sind, gerade wegen ihrer früheren Zugehörigkeit zur Volksdeutschen Minderheit in Rumänien, also wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit nach Rumänien zurückgebracht worden sind. - BVerwG, 10.08.1961 - V B 13.61
Rechtsmittel
Ob eine solche im Mai 1947 getroffene Maßnahme noch im ursächlichen Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg stand, wie ihn § 2 Abs. 2 Nr. 2 KgfEG im Gegensatz zu Nr. 1 für ausreichend ansieht, ist eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - [ZLA 1960 S. 286]). - BVerwG, 09.08.1961 - V B 15.61
Rechtsmittel
Hieraus ergibt sich die grundsätzliche Rechtsfrage, inwieweit auf einen in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß der militärischen Kriegshandlungen von den Sowjets festgenommenen, in die Sowjetunion verbrachten und dort festgehaltenen früheren Angehörigen der deutschen Minderheit in der Sowjetunion die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a KgfEG anwendbar ist (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - [ZLA 1960 S. 286]). - BVerwG, 15.11.1960 - V B 80.60
Rechtsmittel
In dieser Hinsicht wirft die vorliegende Rechtssache klärungsbedürftige Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a KgfEG auf und gewinnt dadurch grundsätzliche Bedeutung (vgl. auch das allerdings in einer Streitsache nach dem Heimkehrergesetz ergangene Urteil des beschließenden Senatsvom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 -). - BVerwG, 10.10.1960 - V B 25.60
Rechtsmittel
Der beschließende Senat hat in seinemUrteil vom 11. Mai 1960 (BVerwG V C 364.58) entschieden, daß ein Rumäniendeutscher, der die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatte und nach Kriegsende von der sowjetischen Besatzungsmacht aus der sowjetischen Besatzungszone nach Rumänien zurückgebracht worden war, Heimkehrer nach § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes sein könne. - BVerwG, 26.07.1963 - V C 41.61
Kriegsgefangenenentschädigung für aus Deutschland verschleppte volksdeutsche …
Diese Auffassung weicht von demUrteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - (ZLA 1960 S. 286) ab. - BVerwG, 26.07.1963 - V C 39.61
Entschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgefEG) für aus …
- BVerwG, 26.07.1963 - V C 40.61
Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Verschleppung in ein …
- BVerwG, 10.10.1962 - V C 138.60
Streit um den Anspruch eines aus der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands …
- BVerwG, 08.02.1961 - V B 101.60
Bewilligung des Armenrechts und Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.e. Verfahrens …
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