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| BVerwG, 12.02.1976 - 5 C 37.75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts
Zur Rechtslage, die vor dem Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes am 1. Januar 1976, das heißt bis zur Änderung der §§ 31 ff. BSHG durch Art. 22 § 1 HStruktG bestand, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß die Leistung von Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz unter Beachtung des Nachrangs der Sozialhilfe neben der Leistung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Betracht kommt (BVerwGE 48, 188; Urteile vom 12. Februar 1976 - BVerwG 5 C 14.75 [Buchholz 436.0 § 31 BSHG Nr. 4] und BVerwG 5 C 37.75 [FEVS 24, 265]). - BVerwG, 23.06.1977 - 5 C 45.76
Ausbildungshilfe - Besuch einer höheren Schule - Volksschulpflichtiges Alter
Hierzu kann beispielhaft verwiesen werden zum einen auf die Rechtsprechung des Senats zum Verhältnis von Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz zur Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BVerwGE 48, 188 [BVerwG 24.04.1975 - V C 9/74]; Urteile vom 12. Februar 1976, BVerwG V C 14.75 [Buchholz BVerwG 436.0 § 31 BSHG Nr. 4] und BVerwG V C 37.75 [FEVS 24, 265]), zum anderen auf die am 1. Januar 1976 in Kraft getretene Änderung des § 31 BSHG durch Art. 22 § 1 Nr. 1 Buchst. b HStruktG: Anfügen eines Absatzes 4 des Inhalts, daß Ausbildungshilfe nicht gewährt wird, wenn die Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder des Arbeitsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist. - VGH Hessen, 10.12.1991 - 9 UE 3879/87
Hilfe zur Familienplanung - Hilfe zur Beschaffung von Kondomen
Denn diese Bestimmung setzt voraus, daß Einkommen vorhanden ist, das an sich nach den §§ 79 ff. BSHG geschützt ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Februar 1976 - V C 37.75 - FEVS 24, 265, 270;… Lehr- und Praxiskommentar zum Bundessozialhilfegesetz, 3. Auflage 1991, Rdnr. 6 a. E. zu § 37b).
- BVerwG, 26.08.1976 - V C 70.74
Feststellung berechtigter Interessen
Daß einem Studenten grundsätzlich zuzumuten ist, durch gelegentliche Nebentätigkeit, vor allein während der Semesterferien, einen Verdienst zu erzielen, der ausreicht, einen Bedarf zu decken, der mit Rücksicht auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - auf das Ganze gesehen - geringfügig erscheint, hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Sozialhilferechts wiederholt entschieden (BVerwGE 48, 188 und Urteile vom 12. Februar 1976 - BVerwG V C 14.75 - und - BVerwG V C 37.75 - [FEVS 24, 265]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1997 - 8 B 1/97 Rn. 20 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1976 - V C 37.75 -, FEVS 24, 265, 269; OVG NW, Beschluß vom 27. Dezember 1996 - 8 B 3046/96 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1997 - 8 B 52/97
Sozialhilferechtliche Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf …
Rn. 20 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1976 - V C 37.75 -, FEVS 24, 265, 269; OVG NW, Beschluß vom 27. Dezember 1996 - 8 B 3046/96 -. - BVerwG, 14.06.1976 - V C 70.74
Gewährung von Weihnachtsbeihilfe - Zumutbarkbeit einer gelegentlichen …
Daß einem Studenten grundsätzlich zuzumuten ist, durch gelegentliche Nebentätigkeit, vor allem während der Semesterferien, einen Verdienst zu erzielen, der ausreicht, einen Bedarf zu decken, der mit Rücksicht auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - auf das Ganze gesehen - geringfügig erscheint, hat das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Sozialhilferechts wiederholt entschieden (BVerwGE 48, 188 und Urteile vom 12. Februar 1976 [BVerwG V C 14.75 und BVerwG V C 37.75]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1996 - 8 B 2382/96
Anspruch auf Sozialhilfe bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Nachrang der …
Rn. 7 Danach muß ein sozialhilferechtlicher Bedarf u.a. wegen eines Einkommens verneint werden, das zu erzielen dem Hilfesuchenden zuzumuten ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1976 - V C 37.75 -, FEVS 24, 265, 269; OVG NW, Beschluß vom 28. Juni 1995 - 8 B 1000/95 - m.w.N.; Schellhorn/ Jirasek/Seipp, aaO, § 2 Rdnr. 8 m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.1996 - 8 B 3046/96
Anspruch auf Bewilligung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ; Gebot der …
Rn. 13 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1976 - V C 37.75 -, FEVS 24, 265, 269; OVG NW, Beschluß vom 9. Oktober 1996 - 8 B 2382/96 -.
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