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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1963 - V C 38.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,535
BVerwG, 13.11.1963 - V C 38.63 (https://dejure.org/1963,535)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1963 - V C 38.63 (https://dejure.org/1963,535)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1963 - V C 38.63 (https://dejure.org/1963,535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KgfEG § 2 Abs. 2 Nr. 2 lit. a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 141
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1963 - V C 38.63
    Auch für zwangsarbeitsverpflichtete, jedoch arbeitsunfähige und Deshalb nicht zur Arbeit herangezogene Volksdeutsche gilt die in BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] herausgestellte Vermutung, daß diejenigen Deutschen in Jugoslawien, die im Anschluß an ihre Internierung sich zu einer mehrjährigen Zwangsarbeit verpflichten mußten, auch noch während der vertraglichen Dauer der Zwangsarbeit im Gesetzessinne festgehalten worden sind.

    Nach der Rechtsprechung des Senats streitet deshalb auch für die Klägerin eine tatsächliche Vermutung dahin, daß sie während der Dauer der Zwangsarbeitsverpflichtung auf eng begrenztem Raum unter dauernder Bewachung festgehalten worden und mithin unechte Kriegsgefangene im Sinne des § 2 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. a KgfEG gewesen ist (BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]).

  • BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1963 - V C 38.63
    Dahinstehen mag deshalb, ob nicht jedenfalls bei solchen arbeitsunfähigen Personen von einer Festhaltung im Sinne des Gesetzes gesprochen werden muß, die zwar wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht mehr arbeiten konnten und auch nicht mehr bewacht worden sind, die aber wegen Alters oder wegen Krankheit auf die Fürsorge zwangsarbeitsverpflichtettr Personen so angewiesen waren, daß ihre physische Bewegungsfreiheit tatsächlich von der Bewegungsfreiheit der fürsorgenden Personen abhing (zu dem ähnlich liegenden Fall der Kinder von Zwangsarbeitsverpflichteten vgl. u.a. Urteil des Senats vom 15.4.1959 - V C 274.57 -).
  • BVerwG, 22.05.1963 - V C 180.62

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1963 - V C 38.63
    Bescheidung des vor Ablauf der Antragsfrist eingegangenen Erstantrages dar (Urteil des Senatsvom 22.5.1963 - BVerwG V C 180.62 -).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76

    Karpatho-Ukraine - Zurückschaffung Volksdeutscher - Sowjetrussische …

    Er hat ebenso wie der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Heimkehrer- und Kriegsgefangenensachen dieses Recht stets in Anspruch genommen (vgl. BVerwGE 19, 354 [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64] [356]; Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 52.64, VIII C 299.63 und VIII C 363.63 - einerseits; BVerwGE 6, 232 [BVerwG 05.03.1958 - V C 569/56]; 8, 222; 13, 128; 17, 141 andererseits).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76

    Zurückschaffung Volksdeutscher - Karpatho-Ukraine - Sowjetrussische …

    Er hat ebenso wie der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Heimkehrer- und Kriegsgefangenensachen dieses Recht stets in Anspruch genommen (vgl. BVerwGE 19, 354 [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64] [356]; Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 52.64, VIII C 299.63 und VIII C 363.63 - einerseits; BVerwGE 6, 232 [BVerwG 05.03.1958 - V C 569/56]; 8, 222; 13, 128; 17, 141 andererseits).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76

    Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion - …

    Er hat ebenso wie der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Heimkehrer- und Kriegsgefangenensachen dieses Recht stets in Anspruch genommen (vgl. BVerwGE 19, 354 [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64] [356]; Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 52.64, VIII C 299.63 und VIII C 363.63 - einerseits; BVerwGE 6, 232; 8, 222 [BVerwG 20.03.1959 - VII P 12/58]; 13, 128 [BVerwG 18.10.1961 - V C 108/59]; 17, 141 [BVerwG 13.11.1963 - V C 201/62]andererseits).
  • VG Köln, 31.01.2003 - 8 K 2872/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 18 Häftlingshilfegesetz (HHG)

    Die Deutschen wurden dort allgemein zur Zwangsarbeit eingesetzt (vgl. BVerwGE 6, 237; 17, 27 (29) Ostpreußen; BVerwGE 36, 86 Memel; BVerwGE 8, 222 Tschechoslowakei; BVerwGE 2, 279 (283); 9, 59 Polen; BVerwGE 8, 98; 17, 141 Jugoslawien; BVerwGE 13, 128 (131) Ungarn; BVerwGE 5, 64; 12, 220; 21, 33 (39); Zur Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen des zweiten Weltkrieges V 1 S 11: Reparationsverschleppte, Sowjetunion).
  • BVerwG, 13.11.1963 - V C 37.63

    Festnahme deutscher Volkszugehöriger aus Sicherheitsgründen und Internierung in …

    Der Senat hat in seinemUrteil vom 13. November 1963 - BVerwG V C 38.63 - ausgeführt, daß die in BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] herausgestellte Vermutung sich auf die nach der Lebenserfahrung mit der Zwangsarbeitsverpflichtung, nicht mit der Zwangsarbeit als solcher, verknüpften Freiheitsbeschränkungen gründet, da die Zwangsarbeitsverpflichtung auf die Fortsetzung der den Volksdeutschen auferlegten Freiheitsbeschränkungen abzielte, diese aber jedenfalls im Gefolge hatte und deshalb und auch wegen des Interesses der Gewahrsamsmacht an der Lückenlosigkeit des Zwangsarbeitseinsatzes nicht gesagt werden kann, daß Zwangsarbeitsverpflichtete, die tatsächlich nicht gearbeitet haben, regelmäßig von Freiheitsbeschränkungen verschont geblieben sind.
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