Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) - Rentennachzahlung als einzusetzendes Vermögen - Begriff des Einkommens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur Behandlung von Rentennachzahlungen als Vermögen im Rahmen der Erziehungsbeihilfe nach BVG § 27
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.1966 - III 147/66
- BVerwG, 02.02.1967 - V B 177.66
- BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
Auszug aus BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 24. April 1968 - BVerwG V C 48.67 und BVerwG V C 62.67 - ausgeführt, daß der Begriff des Einkommens an dem Bedarf zu orientieren ist, der mit seiner Hilfe gedeckt werden soll. - BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66
Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf
Auszug aus BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67
Ebensowenig wie im Wege der Kriegsopferfürsorge vergangene Notstände beseitigt werden können (BVerwGE 26, 217), kann bei der Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit darauf Rücksicht genommen werden, aus welchen Quellen ein tatsächlich vorhandenes Vermögen stammt. - BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63
Fürsorgeunterstützung und Ersatzansprüche durch die Bundesversicherungsanstalt …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67
Freilich kann sich die Verzögerung einer Rentennachzahlung auch auf den gegenwärtig vorhandenen Bedarf auswirken (dazu auch BVerwGE 19, 149). - BVerwG, 24.11.1965 - V C 142.65
Gewährung von Erziehungsbeihilfe
Auszug aus BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67
Tatsächlich hat jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 360 [365]) nicht die Witwe des Gefallenen, sondern die Waise Anspruch auf Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz. - BVerwG, 24.04.1968 - V C 48.67
Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen - Minderung der Hilfsbedürftigkeit durch …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1968 - V C 38.67
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 24. April 1968 - BVerwG V C 48.67 und BVerwG V C 62.67 - ausgeführt, daß der Begriff des Einkommens an dem Bedarf zu orientieren ist, der mit seiner Hilfe gedeckt werden soll.
- BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88
Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Begriff des Einkommens in § 76 Abs. 1 BSHG an dem Bedarf zu orientieren, der mit seiner Hilfe gedeckt werden soll (BVerwGE 29, 295 ; Urteil des erkennenden Senats vom 19. Juni 1968 - BVerwG 5 C 38.67 - <NDV 1968, S. 333/334>;… vgl. BT-Drucks. 3/1799, S. 51). - BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81
Nachträgliche Anrechnung von Einkommen und die damit verbundene Rückforderung von …
Der dort vertretene Grundsatz, daß Zuflüsse in Geld oder Geldeswert nur dann anrechenbares Einkommen seien, wenn der Zeitraum, für den sie bestimmt seien, sich mit dem Bedarfszeitraum decke (BVerwGE 45, 135 unter Hinweis auf BVerwGE 29, 295 [297 ff.]; siehe ferner Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG 5 C 38.67 - Buchholz 436.7 § 25 a BVG Nr. 3), ist hier nicht anwendbar. - BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68
Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Angehörigen bei der …
Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht für das Fürsorge- und Sozialhilferecht im allgemeinen anerkannt (siehe z.B. Urteil vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208]), aber auch für Förderungsmaßnahmen, die der Förderung nach dem Honnefer Modell ähnlich sind, so für die Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG V C 38.67 -) sowie für die Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 221.62 -). - BVerwG, 27.05.1969 - V B 119.68
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht für das Fürsorge- und Sozialhilferecht im allgemeinen anerkannt (siehe z.B. Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 - [NDV 1967, 181]) aber auch für Förderungsmaßnahmen, die der Förderung nach dem Honnefer Modell ähnlich sind, so für die Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (dazu Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG V C 38.67 - [NDV 1968, 333]) sowie für die Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 221.62 -). - BVerwG, 22.09.1969 - V CB 84.69
Anspruch auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge - Ergänzende Hilfe zum …
Geklärt ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin, daß der allgemeine sozialhilferechtliche Grundsatz "Keine Hilfe für die Vergangenheit" auch im Rahmen der Kriegsopferfürsorge gilt (siehe etwa Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG V C 38.67 -).
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