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| BVerwG, 07.10.1959 - V C 39.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG München, 09.07.1957 - VIII-8109/56
- BVerwG, 07.10.1959 - V C 39.58
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.07.1959 - V C 62.58
Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 39.58
Diese Überlegungen erklären den Erfahrungssatz, den der erkennende Senatim Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG V C 62.58 - niedergelegt hat, wonach Amtsträger der NSDAP und ihrer Gliederungen, jedenfalls vom Range eines Ortsgruppenleiters an, nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Volkssturm, sondern wegen ihrer politischen Tätigkeit von den Alliierten festgenommen worden sind, wenn die Festnahme nicht in irgendeinem Zusammenhang mit Kampfhandlungen gestanden hat. - BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 39.58
Der Wehrdienst muß die adäquate Ursache des ausländischen Gewahrsams sein (vgl. Urteil vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 (68) [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]] undBeschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 16.58 -). - BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57
Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 39.58
Dies ergibt sich aus der Verschiedenartigkeit der Aufgaben der früheren Waffen-SS-Verbände, in die auch Verbände der schon vor dem Krieg aufgestellten SS-Einheiten eingegliedert wurden, die ihre früheren Aufgaben - wie z.B. die Bewachung von Konzentrationslagern - auch nach der Eingliederung in die Waffen-SS unverändert wahrnahmen (vgl.Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 - [DVBl. 1959 S. 750]). - BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 39.58
Der Wehrdienst muß die adäquate Ursache des ausländischen Gewahrsams sein (vgl. Urteil vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 (68) [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]] undBeschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 16.58 -).
- BVerwG, 26.11.1959 - V CB 67.59
Rechtsmittel
Hingegen ist die Tätigkeit in einem Konzentrationslager ihrem Wesen nach nicht dem Dienste gleich, der von Soldaten oder Wehrmachtbeamten bei der Wehrmacht geleistet wird (vgl. Urteile des beschließenden Senatsvom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 - [DVBl. 1959 S. 750] undvom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 39.58 - und BVerwG V C 48.58).Für die ständigen KZ-Bewacher hat sich die Art ihrer Tätigkeit durch den Krieg nicht geändert (BVerwG V C 39.58).
- BVerwG, 24.01.1962 - V C 17.60
Rechtsmittel
Das gleiche gilt für Beschränkungen, die der Betroffene aus Vorsichtsgründen sich selbst auferlegt hat(Urteil vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 39.58 - [Heimkehrer 1960 Nr. 2]). - BVerwG, 21.10.1959 - V C 439.58
Rechtsmittel
Es besteht in der Tat ein Erfahrungssatz dahin, daß Amtsträger der NSDAP und ihrer Gliederungen regelmäßig nicht aus militärischen, sondern aus politischen Gründen von den Alliierten in Gewahrsam genommen worden sind, wenn die Festnahme nicht im Zusammenhang mit Kampfhandlungen gestanden hat (vgl. Urteile vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 62.58 - [MDR 1959 S. 871] und vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 39.58 -).
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