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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1958 - V C 422.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1236
BVerwG, 09.07.1958 - V C 422.56 (https://dejure.org/1958,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1958 - V C 422.56 (https://dejure.org/1958,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1958 - V C 422.56 (https://dejure.org/1958,1236)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 422.56
    Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit einer Vornahmeklage nach § 24 MRVO Nr. 165 ergehen, sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - auch in der Revisionsinstanz - zu beachten (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21, 121).
  • BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 422.56
    Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit einer Vornahmeklage nach § 24 MRVO Nr. 165 ergehen, sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - auch in der Revisionsinstanz - zu beachten (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21, 121).
  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 422.56
    Dahin hat das Gericht seit dem grundsätzlichen Urteil vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56], 67 ) in ständiger Rechtsprechung entschieden; daran wird festgehalten.
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 422.56
    Dahin hat das Gericht in seinem grundsätzlichen Urteil vom 5. März 1958 (DVBl. 1958 S. 474) entschieden, das den Leitsatz trägt: "Wer im Inland aus politischen Gründen (z.B. im Rahmen des sogenannten automatischen Arrests) interniert worden ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung als Kriegsgefangener." Das Gericht hält an dieser Entscheidung fest, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird.
  • BVerwG, 25.02.1959 - V B 277.58

    Rechtsmittel

    Es ist gerichtsbekannt, daß sich die Besatzungsmächte regelmäßig von der Zugehörigkeit der einzelnen Personen zur NSDAP haben Kenntnis verschaffen können, insbesondere, wenn es sich dabei - wie bei dem Kläger als Kreishauptstellenleiter - um Träger der Uniform der Partei oder einer ihrer Gliederungen gehandelt hat(Urteile vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 422.56 und BVerwG V C 431.56 -), wer aber im Inland aus politischen Gründen (z.B. im Rahmen des automatischen Arrestes) interniert worden ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung als Kriegsgefangener (Urteil vom 5. März 1958 - BVerwGE 6, 232 -).
  • BVerwG, 09.07.1958 - V C 431.56

    Rechtsmittel

    Das Gericht hat zu dieser Frage in dem Urteil vom heutigen Tage in der Verwaltungsstreitsache BVerwG V C 422.56, wie folgt, Stellung genommen; diese Ausführungen gelten auch für den vorliegenden Fall:.
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