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| BVerwG, 22.10.1958 - V C 467.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- DVBl 1959, 255
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.10.1958 - V C 467.56
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195; DÖV 1958 S. 118) kann die möglicherweise irrtümliche Annahme, sich in einer Zwangslage zu befinden, unter dem Gesichtspunkt der subjektiven Gefährdung zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen, wenn sich die Lage objektiv in der Person des Betroffenen bereits verschärft hat und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone in der Lage des Betroffenen in der Flucht den einzig zumutbaren Ausweg gesehen haben würde. - BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
Auszug aus BVerwG, 22.10.1958 - V C 467.56
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195; DÖV 1958 S. 118) kann die möglicherweise irrtümliche Annahme, sich in einer Zwangslage zu befinden, unter dem Gesichtspunkt der subjektiven Gefährdung zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen, wenn sich die Lage objektiv in der Person des Betroffenen bereits verschärft hat und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone in der Lage des Betroffenen in der Flucht den einzig zumutbaren Ausweg gesehen haben würde. - BVerwG, 27.09.1957 - V C 496.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.10.1958 - V C 467.56
Er hat insbesondere nicht die Grundsätze für die Beweisaufnahme und Beweiswürdigung in Flüchtlings Sachen außer acht gelassen, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1957 - DÖV 1958 S. 116 -). - BVerwG, 27.02.1957 - VI C 143.56
Auszug aus BVerwG, 22.10.1958 - V C 467.56
Zu der Frage, ob eine Ausreise aus der sowjetischen Besatzungszone mit Interzonenpaß oder Reisegenehmigung als eine Flucht im Sinne des § 3 BVFG angesehen werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilenvom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 - (NJW 1957 S. 1814) undvom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 - dargelegt: Die Nichtrückkehr - etwa von einer Besuchsreise - wegen einer inzwischen eingetretenen oder festgestellten Zwangslage könne der Flucht gleichgestellt worden. - BVerwG, 22.10.1958 - V C 571.56
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Auszug aus BVerwG, 22.10.1958 - V C 467.56
Zu der Frage, ob eine Ausreise aus der sowjetischen Besatzungszone mit Interzonenpaß oder Reisegenehmigung als eine Flucht im Sinne des § 3 BVFG angesehen werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilenvom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 - (NJW 1957 S. 1814) undvom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 - dargelegt: Die Nichtrückkehr - etwa von einer Besuchsreise - wegen einer inzwischen eingetretenen oder festgestellten Zwangslage könne der Flucht gleichgestellt worden.
- BVerwG, 28.12.1962 - VIII B 98.61
Antrag auf Erteilung eines Flüchtlingsausweises - Tod des Klägers während des …
In den Urteilenvom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C. 143.56 -, NJW 1957 S. 1814, undvom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 -, DVBl. 1959 S. 255 = ZLA 1959 S. 47/155, und BVerwG V C 571.56, DÖV 1959 S. 226 = ROW 1959 S. 126 = ZLA 1959 S. 45/170, wurde nämlich zu der Frage, ob eine Ausreise aus der ... Besatzungszone mit Interzonenpaß oder Reisegenehmigung als eine Flucht im Sinne des § 3 BVFG angesehen werden könnt, dargelegt: Die Nichtrückkehr - etwa von einer Besuchsreise - wegen einer inzwischen eingetretenen oder festgestellten Zwangslage könne der Flucht gleichgestellt werden; allerdings könne die Erlangung oder Benutzung eines Interzonenpasses der Annahme einer besonderen Zwangslage entgegenstehen, insbesondere der Glaubwürdigkeit der Behauptung, die Flucht sei erfolgt, um dem bevorstehenden Zugriff der ...len Behörden zu entgehen. - BVerwG, 10.12.1963 - III C 55.63
Verfahrensrevision wegen mangelnder Sachaufklärung - Beihilfe zum Lebensunterhalt …
Selbst wenn die vom Kläger für erforderlich gehaltene weitere Aufklärung des Sachverhalts entgegen dem Bescheid des Flüchtlingsamtes Augsburg vom 9. Juli 1957 zu dem Ergebnis geführt haben würde, daß der Kläger als Sowjetzonenflüchtling gemäß § 3 oder § 4 BVFG (vgl. hierzu Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 -, DVBl. 1959, 255) anzuerkennen sei, würde das Urteil im Ergebnis Bestand behalten. - BVerwG, 06.12.1962 - VIII C 182.60
Rechtsmittel
Allerdings steht es, worauf der Beklagte mit Recht hingewiesen hat, der Annahme einer besonderen Zwangslage und insbesondere der Glaubhaftigkeit der Behauptung, die Flucht sei erfolgt, um einem bevorstehenden Zugriff der Sowjetzonenbehörden zu entgehen, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts häufig entgegen, daß der Antragsteller einen Interzonenpaß oder andere amtliche Reisepapiere erlangt und diese zur Ausreise benutzt hat (vgl. dieUrteile vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 -, NJW 1957 S. 1814, undvom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 -, DVBl. 1959 S. 255 = ZLA 1959 S. 47, 155).
- BVerwG, 26.11.1959 - II C 244.57
Rechtsmittel
Die Erwägung, die Nichtgeheimhaltung des Reiseziels und der Antrag auf Ausstellung eines Interzonenpasses seien in aller Regel mit der Feststellung einer Flucht im Sinne des § 3 BVFG unvereinbar, steht jedenfalls, soweit sie sich auch auf eine Flucht wegen innerer Bedrängnisse (Gewissenskonflikt, Angst) beziehen sollte, nicht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteil vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 - [NJW 1957, 1814] sowieUrteile vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 [DVBl. 1959, 255] und BVerwG V C 571.56 [DÖV 1959, 226] -). - BVerwG, 18.10.1962 - VIII C 30.60
Besondere Zwangslage der Eltern bei Behinderung der Schulausbildung ihrer Kinder …
Zwar steht die Benutzung amtlicher Reisepapiere beim Verlassen der sowjetischen Besatzungszone häufig der Annahme entgegen, der Zuwanderer habe sich durch die Ausreise einer besonderen Zwangslage entziehen wollen (vgl. dieUrteile vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 -, DVBl. 1959 S. 255 = ZLA 1959 S. 155, vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 -, NJW 1957 S. 1814, undvom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0174.55 -). - BVerwG, 20.02.1961 - VIII B 153.60
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Das Berufungsgericht ist bei der Bewertung dieser Tatsachen auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen(Urteil vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 -, NJW 1957 S. 1814;Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 -, DVBl. 1959 S. 255 = ZLA 1959 S. 45, 155), nach der die Erlangung oder Benutzung eines gültigen Interzonenpasses (Reisebescheinigung) häufig der Annahme einer besonderen Zwangslage entgegensteht, insbesondere der Glaubwürdigkeit der Behauptung, die Flucht sei erfolgt, um dem bevorstehenden Zugriff der sowjetzonalen Behörden zu entgehen. - BVerwG, 13.12.1960 - VIII B 78.60
Kennzeichnung als Sowjetzonenflüchtling in einem Vertriebenenausweis - Subjektive …
Danach steht die Erlangung oder Benutzung eines gültigen Interzonenpasses (Reisebescheinigung) häufig der Annahme einer besonderen Zwangslage im Sinne des § 3 BVFG entgegen, insbesondere der Glaubwürdigkeit der Behauptung, die Flucht sei erfolgt, um dem bevorstehenden Zugriff der sowjetzonalen Behörden zu entgehen (Urteil vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 -, NJW 1957 S. 1814; Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 -, DVBl. 1959 S. 255 = ZLA 1959 S. 47, 155). - BVerwG, 21.10.1960 - VIII B 81.60
Ausstellung eines Vertriebenenausweises eines Sowjetzonenflüchtlings
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht zudem die Erlangung oder Benutzung eines gültigen Interzonenpasses (Reisebescheinigung) häufig der Annahme einer besonderen Zwangslage im Sinne des § 3 BVFG entgegen, insbesondere der Glaubwürdigkeit der Behauptung, die Flucht sei erfolgt, um dem bevorstehenden Zugriff der sowjetzonalen Behörden zu entgehen (Urteil vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 -, NJW 1957 S. 1814; Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 -, DVBl. 1959 S. 255).
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