Rechtsprechung
| BVerwG, 07.10.1959 - V C 48.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG München, 02.12.1957 - VIIIb - 57.8120
- BVerwG, 07.10.1959 - V C 48.58
- BVerwG, 15.12.1959 - V C 48.58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 48.58
Die Besetzung Deutschlands durch die Alliierten und die dadurch für diese geschaffene Möglichkeit der Verhaftung und Internierung der SS-Angehörigen ist nicht als Ereignis anzusprechen, das mit der Kriegführung des zweiten Weltkrieges unmittelbar zusammenhing; denn die Besetzung Deutschlands und der dadurch herbeigeführte Zustand ist eine Kriegsfolge (vgl. Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]] und vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237]). - BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 48.58
Die Besetzung Deutschlands durch die Alliierten und die dadurch für diese geschaffene Möglichkeit der Verhaftung und Internierung der SS-Angehörigen ist nicht als Ereignis anzusprechen, das mit der Kriegführung des zweiten Weltkrieges unmittelbar zusammenhing; denn die Besetzung Deutschlands und der dadurch herbeigeführte Zustand ist eine Kriegsfolge (vgl. Urteile vom 15. Mai 1957 [BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]] und vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237]). - BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57
Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1959 - V C 48.58
Nicht jeder Dienst in der Waffen-SS ist Dienst als Soldat nach deutschem Wehrrecht gewesen, vielmehr in der Regel nur derjenige, bei dem der einzelne Angehörige der Waffen-SS für die Kriegführung militärisch eingesetzt gewesen ist(Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 -).
- BVerwG, 08.11.1961 - V C 149.59
Rechtsmittel
Der durch die Kapitulation und die Besetzung Deutschlands herbeigeführte Zustand ist kein Ereignis der Kriegführung, sondern eine Kriegsfolge (Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237] undvom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 48.58 -). - BVerwG, 26.11.1959 - V CB 67.59
Rechtsmittel
Hingegen ist die Tätigkeit in einem Konzentrationslager ihrem Wesen nach nicht dem Dienste gleich, der von Soldaten oder Wehrmachtbeamten bei der Wehrmacht geleistet wird (vgl. Urteile des beschließenden Senatsvom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 - [DVBl. 1959 S. 750] undvom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 39.58 - und BVerwG V C 48.58).
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| BVerwG, 15.12.1959 - V C 48.58 |
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- VG München, 02.12.1957 - VIIIb - 57.8120
- BVerwG, 07.10.1959 - V C 48.58
- BVerwG, 15.12.1959 - V C 48.58
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