Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1965 - V C 49.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Zurückweisung einer Klage wegen Nichtzahlung des Gerichtskostenvorschusses im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.06.1961 - XVI A 299.60
- BVerwG, 25.01.1962 - IV B 173.61
- BVerwG, 05.05.1965 - V C 49.64
Papierfundstellen
- MDR 1965, 933
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54
Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1965 - V C 49.64
ist eine Endentscheidung; denn er beendet den Prozeß jedenfalls für die Instanz (BVerwGE 1, 1 und 178; 3, 199). - BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
Rechtmäßige Besetzung der Spruchkammer - Anerkennung einer freien Ehe rassisch …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1965 - V C 49.64
mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß des Großen Senats vom 16. März 1964 - BVerwG Gr.Sen. 1.63 - [BVerwGE 18, 150 [BVerwG 16.03.1964 - Gr. Sen. 1/63]]) und - mit der oben dargelegten Ausnahme, daß ein Beschluß nach dieser Vorschrift nicht unanfechtbar ist - auch für das Sachgebiet des Lastenausgleichsrechts gilt (Beschluß des Großen Senats vom gleichen Tage - BVerwG Gr.Sen. 2.63 - [ZLA 1965 S. 6]). - BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 2.63
Gewährung einer Beihilfe zum Lebensunterhalt
Auszug aus BVerwG, 05.05.1965 - V C 49.64
mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß des Großen Senats vom 16. März 1964 - BVerwG Gr.Sen. 1.63 - [BVerwGE 18, 150 [BVerwG 16.03.1964 - Gr. Sen. 1/63]]) und - mit der oben dargelegten Ausnahme, daß ein Beschluß nach dieser Vorschrift nicht unanfechtbar ist - auch für das Sachgebiet des Lastenausgleichsrechts gilt (Beschluß des Großen Senats vom gleichen Tage - BVerwG Gr.Sen. 2.63 - [ZLA 1965 S. 6]).
- BVerwG, 09.08.1965 - III C 26.63
Anfechtbarkeit der Zurückweisung einer Klage wegen Nichtzahlung des …
Bestätigung von BVerwG V C 49.64 - Urteil vom 05.05.1965 -.Wie der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 5. Mai 1965 - BVerwG V C 49.64 - entschieden hat, ist ein Beschluß, durch den die Klage wegen Nichtzahlung des Gerichtskostenvorschusses nach § 28 e VGG Bln.
- BVerwG, 20.01.1966 - III C 124.64
Versagung des Armenrechts
Das hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 5. Mai 1965 - BVerwG V C 49.64 - entschieden. - BVerwG, 09.09.1965 - III C 87.65
Anfechtbarkeit eines Beschlusses betreffend die Zurückweisung einer Klage wegen …
Der V. Senat hat in seinem Urteil vom 5. Mai 1965 - BVerwG V C 49.64 - entschieden, daß ein Beschluß, durch den die Klage wegen Nichtzahlung des Gerichtskostenvorschusses nach § 28 e VGG Bln. - BVerwG, 13.05.1974 - V ER 222.74
Antrag auf Gewährung von Kriegsschadenrente - Voraussetzungen für die Bewilligung …
Desgleichen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt, daß ein in LAG-Sachen ergangener Beschluß nach § 28 e VGG Berlin mit der Revision anfechtbar ist, weil er als Endentscheidung im Sinne des § 339 Abs. 1 LAG zu werten ist (Urteile vom 5. Mai 1965 - BVerwG V C 49.64 - [ZLA 1965, 299] und VOR 9. September 1965 - BVerwG III C 87.65 - [ZLA 1966, 8]). - BVerwG, 09.04.1969 - V B 48.68
Voraussetzungen für die Gewährung von Armenrecht - Erfordernis der …
Keine dieser Voraussetzungen liegt hier vor: Grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtssache deswegen nicht, weil der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Mai 1965 - BVerwG V C 49.64 - (ZLA 1965, 299 = MDR 1965, 933) die Frage der Anfechtbarkeit von Beschlüssen nach § 28 e VVG Bln.
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