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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1958 - V C 495.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1001
BVerwG, 10.12.1958 - V C 495.56 (https://dejure.org/1958,1001)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1958 - V C 495.56 (https://dejure.org/1958,1001)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1958 - V C 495.56 (https://dejure.org/1958,1001)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.05.1958 - V C 326.56

    Verwarnung einer Person wegen passiven Widerstandes gegen die FDJ - Zwangslage …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - V C 495.56
    Solche Gründe rechtfertigen aber nach § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG nicht die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling (vgl. auch Urteil des erkennenden Gerichts vom 29. Mai 1958 - NJW 1958 S. 1793 = DVBl. 1958 S. 587 = DÖV 1958 S. 740).
  • BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - V C 495.56
    Die gegen den Kläger eingeleiteten Überwachungsmaßnahmen reichen aber auch nicht aus, um eine subjektive Zwangslage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. besonders Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 - und vom 9. Oktober 1957 - DÖV 1958 S. 118 -) zu begründen.
  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - V C 495.56
    Die gegen den Kläger eingeleiteten Überwachungsmaßnahmen reichen aber auch nicht aus, um eine subjektive Zwangslage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. besonders Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 - und vom 9. Oktober 1957 - DÖV 1958 S. 118 -) zu begründen.
  • BVerwG, 22.07.1963 - VIII B 26.62

    Rechtsmittel

    In diesem Zusammenhange wird in den Urteilsgründen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1958 - BVerwG V C 495.56 -, IOB-Inf.
  • BVerwG, 13.11.1964 - VIII B 64.63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Zwangslage im Sinne des § 3 …

    Wenn er diesen Entschluß trotz der auf seine Ausführung zurückzuführenden Gefahren verwirklicht hat, so bedeutet das noch nicht, daß er "geflüchtet ist, um sich einer ... besonderen Zwangslage zu entziehen" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG): Es fehlt an der im Gesetz vorausgesetzten Ursächlichkeit der besonderen Zwangslage für den Fluchtentschluß (vgl. das Urteil vom 10. Dezember 1958 - BVerwG V C 495.56 - und - besonders - das bereits erwähnte Urteil vom 18. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 142.60 -).
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