Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1957 - V C 504.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,213
BVerwG, 25.09.1957 - V C 504.56 (https://dejure.org/1957,213)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1957 - V C 504.56 (https://dejure.org/1957,213)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1957 - V C 504.56 (https://dejure.org/1957,213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Deutscher im völkerkundlichen Sinne als Deutscher Volkszugehöriger i.S.d. § 6 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) - Ein weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit des Vertreibungsstaates besitzender deutscher Volkszugehöriger als Vetriebener i.S.d. §§ 1, 2 BVFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 239
  • NJW 1958, 473
  • MDR 1958, 120
  • DVBl 1958, 132
  • DÖV 1958, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.05.1956 - IV C 033.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1957 - V C 504.56
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht auch nicht etwa von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1956 - BVerwG IV C 033.54 - ab, weil jener Fall in tatsächlicher Hinsicht wesentlich anders gelagert ist.
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom …

    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 5, 239 (244) beiläufig einen anderen Standpunkt eingenommen.

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem - allerdings nicht tragenden - Teil der Gründe seiner Entscheidung BVerwGE 5, 239 (244) dem beigetreten sei, habe eine Besprechung der Staatsangehörigkeitsreferenten in Bund und Ländern die bisherige Verwaltungspraxis abschließend bestätigt.

    Auf vorsorgliche Anfrage des erkennenden Senats hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mitgeteilt, er halte nicht an der in BVerwGE 5, 239 (244) beiläufig geäußerten Auffassung fest, daß Aufnahme in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 nicht finden könne, wer immer dort gelebt habe.

    Die in § 6 BVFG erfolgte Begriffsbestimmung ist auch für die Auslegung von Art. 116 Abs. 1 GG verbindlich (§ 104 BVFG; BVerwGE 5, 239 [240]).

    Die Verwaltungsbehörden und das Verwaltungsgericht erster Instanz haben die Frage unter Berufung auf die schon erwähnte Entscheidung BVerwGE 5, 239 verneint.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit die Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger nicht auszuschließen braucht (BVerwGE 5, 239; Bayer. VGH, VGH n.F. 20, 28 auch für den Fall, daß der Erwerb einer fremden - tschechischen - Staatsangehörigkeit auf Antrag erfolgt ist).

    Das in § 6 BVFG geforderte Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist bei Personen, die, wie die Klägerin, immer im alten Reichsgebiet gelebt haben, als gegeben anzusehen, wenn nicht negativ aus ihrem Verhalten zu schließen ist, daß sie ihr Deutschtum nach dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit verleugnet haben (BVerwGE 5, 239 [242]).

  • BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59

    Rechtsmittel

    Diese ersichtlich auf der Schutzmachttheorie beruhende Auffassung habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. September 1957 - BVerwG V C 504.56 - aufgegeben.

    Der aus der Forderung des Gesetzes nach einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum hergeleiteten Ansicht, nach der Entstehungsgeschichte des § 6 BVFG habe der Gesetzgeber in erster Linie solche Personen im Auge gehabt, die außerhalb des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 als Angehörige einer deutschen Minderheit in einem Staate gelebt hätten, der von einer nichtdeutschen Mehrheit maßgeblich geprägt worden sei, und daß deshalb solche Deutsche im volkskundlichen Sinne ausscheiden müßten, die in einem Lande gelebt hätten, in dem es ein derartiges Minderheitenproblem wegen des dort entwickelten besonderen deutschen Volksbewußtseins nicht gegeben habe, ist das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 25. September 1957 - BVerwG V C 504.56 - (BVerwGE 5, 239) mit ausführlicher Begründung entgegengetreten.

    Der vorliegende Sachverhalt sei ein anderer als derjenige des Urteils BVerwGE 5, 239.

    Es trifft zu, daß der im vorliegenden Rechtsstreit gegebene Sachverhalt sich von dem der Entscheidung in BVerwGE 5, 239 zugrunde liegenden nicht unwesentlich unterscheidet.

    Bereits in der Entscheidung BVerwGE 5, 239 ist mit eingehender Begründung dargelegt worden, daß die Schutzmachttheorie - jeden falls in dem von dem Beklagten vertretenen umfassenden Sinne - im Bundesvertriebenengesetz weder nach dessen Sinn und Zweck noch nach dem Wortlaut seiner Bestimmungen eine hinreichende Stütze findet.

    Der früher in Vertriebenensachen zuständig gewesene V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat aber an den in der Entscheidung BVerwGE 5, 239 dargelegten Grundsätzen auch gegenüber den im Schrifttum vertretenen Gegenansichten, mit denen er sich in seinem Urteil vom 10. Dezember 1958 - BVerwG V C 437.56 -, JR 1959 S. 435 = MDR 1959 S. 417 = DÖV 1959 S. 586 = DVBl. 1959 S. 434 = ZLA 1959 S. 284, näher auseinandergesetzt hat, ausdrücklich festgehalten und entschieden, daß der Besitz einer raumfremden Staatsangehörigkeit der Anerkennung der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 BVFG nicht entgegensteht.

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …

    Etwas anderes läßt sich entgegen der Auffassung der genannten Kommentatoren auch nicht daraus herleiten, daß eine im Zusammenhang mit dem Erlaß des Reparationsschädengesetzes zunächst beabsichtigte Verankerung der sog. Schutzmachttheorie (vgl. dazu Urteil vom 25. September 1957 - BVerwG 5 C 504.56 - BVerwGE 5, 239) in einem § 1 Abs. 5 BVFG (vgl. BT-Drucks. V/3662 S. 31) fallengelassen wurde, weil Bedenken dahin gehend geäußert worden waren, die Wortfassung der geplanten Vorschrift könne bei ihrer Anwendung auf einen Aussiedler dahin mißverstanden werden, daß dieser die gegen ihn unmittelbar getroffenen Vertreibungsmaßnahmen im Einzelfall nachweisen müsse (vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestags, 5. WP, Stenogr. Berichte Bd. 68 S. 11386, 11387, 11412).
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene

    Sie hat bei noch nicht bekenntnisfähigen Minderjährigen auf das Bekenntnis der Eltern (z.B. BVerwGE 26, 344 [351]; Urteile vom 27. Mai 1970 - BVerwG VIII C 71.66 -, vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 92.70 -, vom 11. Dezember 1974 - BVerwG VIII C 97.73 -), bei Verfolgten auf die Sachlage vor der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus (vgl. die oben genannten Urteile vom 27. Mai 1970 und vom 28. Oktober 1971 sowie vom 13. März 1974), bei im Reichsgebiet lebenden Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit auf Nichtverleugnung ihres Volkstums (vgl. BVerwGE 5, 239; Urteil vom 19. Februar 1975 - BVerwG VIII C 116.73 -) abgestellt.
  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 140.69

    Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 7. …

    Dies ist jedoch unrichtig: Die Rechtsprechung zu § 6 BVFG hat stets an dem Merkmal des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum festgehalten (OVG Hamburg, DVBl. 1956, 481; VGH Bremen, DVBl. 1956, 483; OVG Münster, DVBl. 1957, 688; BVerwGE 5, 239; 8, 175; 26, 344; BVerfGE 17, 224 [227]), und sie ist, wie dargelegt, auch nicht Inhalt des Gesetzes geworden.
  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Wer "Deutscher" im Sinne des Heimkehrergesetzes ist, ist in diesem Gesetz selbst nicht erläutert, ergibt sich aber aus Art. 116 Abs. 1 GG (Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 1957 [BVerwGE 5, 239 (244) [BVerwG 25.09.1957 - V C 504/56]]).
  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 53.65

    Verfolgungsschäden österreichischer Staatsangehöriger im Vertreibungsgebiet - …

    Deshalb kann es dahingestellt bleiben, ob, wie die Revision meint, der Schutzmacht- und Ordnungsgedanke das gesamte Lastenausgleichsrecht beherrscht, was durch die beabsichtigte Ergänzung des Lastenausgleichsgesetzes durch Einfügung eines § 230 a LAG bestätigt werde (vgl. hierzu Fauser, RLA 1967, 1-5 einerseits und BVerwGE 5, 239; 21, 312 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63]; Urteil vom 22. März 1961 - BVerwG VIII C 284.59 - BGHZ 26, 359 andererseits).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 9 B 684.96

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beurteilung der deutschen …

    Der Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit im Sinne des § 6 BVFG a.F., der im vorliegenden Fall auch für die Interpretation des von der Beschwerde erwähnten, indessen hier nicht in Rede stehenden Art. 116 Abs. 1 GG maßgebend sein würde (vgl. BVerfGE 17, 224, 227 [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvR 253/63]; Urteil vom 25. September 1957 - BVerwG 5 C 504.56 - BVerwGE 5, 239, 240 [BVerwG 25.09.1957 - V C 504/56]; Urteil vom 21. Oktober 1959 - BVerwG 5 C 163.57 - BVerwGE 9, 231, 232 [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 C 26.69 - BVerwGE 38, 224, 226 [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69];… von Mangoldt, Die deutsche Staatsangehörigkeit, in: Isensee/Kirchhoff, Handbuch des Staatsrechts, Band 5, § 119, Rn. 52 und 58), ist ein Rechtsbegriff, und zwar in erster Linie ein Bekenntnisbegriff.
  • BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 116.73

    Deutsche Volkszugehörigkeit bei Aufenthalt im Gebiet des deutschen Reichs - Der …

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht seit der Entscheidung BVerwGE 5, 239 dahin, daß für die Entscheidung der Frage, ob ein im Gebiet des Deutschen Reiches ansässiger fremder Staatsangehöriger deutscher Volkszugehöriger sei, nicht das Bekenntnis, sondern allein die in § 6 BVFG vorgesehenen objektiven völkerkundlichen Merkmale maßgebend seien.
  • BGH, 27.09.1961 - IV ZR 81/61

    Rechtsmittel

    Der Gesetzgeber der Bundesrepublik hatte daher keine Veranlassung, diejenigen Vertriebenen deutscher Sprache, die die österreichische Staatsangehörigkeit besaßen, in die Vertriebenengesetzgebung einzubeziehen, mag auch sonst die Staatsangehörigkeit eines dritten Staates der Vertriebeneneigenschaft nicht grundsätzlich entgegenstehen (BGHZ 26, 359 und BVerwGE 5, 239).
  • BVerwG, 02.07.1979 - 3 CB 50.78
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 75.73

    Vertriebeneneigenschaft ehemals österreichischer Staatsbürger - Erwerb der …

  • BVerwG, 28.04.1972 - III B 126.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Feststellung …

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 49.64

    Rechtsmittel

  • BSG, 27.02.1986 - 1 RA 43/84

    Vertriebeneneigenschaft - Wiedererrichtung des Staates - Vorübergehender Verlust …

  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 128.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.12.1958 - V C 437.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.03.1979 - 8 B 13.79

    Ablehnung eines Antrags auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Erfordernis …

  • BVerwG, 10.10.1962 - V C 96.61
  • BVerwG, 29.11.1961 - V C 1.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 196.57

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht