Rechtsprechung
| BVerwG, 12.11.1958 - V C 510.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff eines Kriegsgefangenen
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 24.05.1956 - I A 38/56
- BVerwG, 12.11.1958 - V C 510.56
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BVerwG, 12.11.1958 - V C 510.56
Der Beurteilung einer solchen Klage ist die Rechtslage zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung besteht (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21) [BVerwG 18.11.1955 - IV C 55/55]. - BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.11.1958 - V C 510.56
Der Beurteilung einer solchen Klage ist die Rechtslage zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung besteht (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 3, 21) [BVerwG 18.11.1955 - IV C 55/55]. - BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.11.1958 - V C 510.56
Das erkennende Gericht hat in seiner Entscheidung vom 5. März 1958 (BVerwGE 6, 237) ausgesprochen, daß deutsche Zivilpersonen, die in dem unter sowjetischer Verwaltung stehenden Teil Ostpreußens von der Besatzungsmacht zurückgehalten und zur Arbeit eingesetzt wurden, in der Regel keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung haben. - BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 12.11.1958 - V C 510.56
Ein solcher Wechsel des Festhaltegrundes wäre bedeutungslos; denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts kommt es nur auf den Grund der Festnahme, nicht auf den Grund der (weiteren) Festhaltung an (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - in DÖV 1958 S. 57).
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Bei einer Unterbrechung des Gewahrsams kommt dem ursprünglichen Festhaltungsgrund jedoch keine Bedeutung mehr zu (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 -). - BVerwG, 04.11.1965 - V B 162.65
Entschädigung bei Flucht eines "unechten Kriegsgefangenen" - Beendigung der …
Vielmehr kommt bei einer Unterbrechung des Gewahrsams dem ursprünglichen Festhaltegrund keine Bedeutung mehr zu (Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1958, - BVerwG V C 510.56 -). - BVerwG, 08.07.1960 - IV C 316.58
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Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in einer Reihe von Entscheidungen fremden Gewahrsam nur dann angenommen, wenn nach den tatsächlichen Feststellungen die betreffende Person weiterhin an ihren Arbeitsplatz und an ihre Unterkunft streng gebunden war, wenn sie ständiger Bewachung oder jedenfalls Kontrolle unterlag (BVerwG V C 510.56, Urteil vom 12. November 1958).
- BVerwG, 10.10.1962 - V C 46.60
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Hierzu wird besonders auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 - verwiesen. - BVerwG, 08.11.1961 - V C 103.59
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Die erneute Festnahme im September 1946 ist selbständig zu würdigen (Urteil vom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 -). - BVerwG, 13.09.1961 - V C 16.60
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der ursprüngliche Gewahrsam ist auch nicht durch Rückkehr in ihre Heimatgemeinde oder Einweisung in eine andere ostpreußische Gemeinde unterbrochen worden (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 -). - BVerwG, 11.10.1960 - V B 71.60
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Bei einer Unterbrechung des Gewahrsams kommt dorn ursprünglichen Festhaltegrund aber keine Bedeutung mehr zu (vgl. Urteil des beschließenden Senatsvom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 -). - BVerwG, 11.10.1960 - V B 73.60
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Bei einer Unterbrechung des Gewahrsams kommt dem ursprünglichen Festhaltegrund aber keine Bedeutung mehr zu (vgl. Urteil des beschließenden Senatsvom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 -). - BVerwG, 31.08.1960 - V C 379.58
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Bei einer Unterbrechung des Gewahrsams kommt aber dem ursprünglichen Festhaltegrund keine Bedeutung mehr zu (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 -). - BVerwG, 31.08.1960 - V C 340.58
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Bei einer Unterbrechung des Gewahrsams kommt aber dem ursprünglichen Festhaltegrund keine Bedeutung mehr zu (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1958 - BVerwG V C 510.56 -). - BVerwG, 29.08.1960 - V B 54.60
Grund der Festnahme als entscheidend bei der Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 …
- BVerwG, 16.07.1959 - V B 80.59
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