Rechtsprechung
| BVerwG, 17.02.1971 - V C 52.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung an eine Memeldeutsche - Begriff des Gewahrsams auf "engbegrenztem Raum" - Tatbestandsmäßigkeit einer Aufenthaltsbeschränkung - Erfordernis einer nachhaltigen Freiheitsbeschränkung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.02.1969 - III 153/68
- BVerwG, 17.02.1971 - V C 52.69
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - V C 52.69
Die Frage, wann der Gewahrsam über die vom Gesetzgeber bezeichneten Grenzen (engbegrenzter Raum, dauernde Bewachung) hinaus aufgelockert worden ist, kann nicht maßgeblich danach bestimmt werden, ob sich der Betroffene in einem größeren Umkreis von seiner Unterkunft frei bewegen konnte (BVerwGE 8, 98; Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -). - BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62
Relvanz der Dauer der Festhaltung als eine durch bestimmte äußere Merkmale …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - V C 52.69
Unerheblich ist, ob die angedrohte Freiheitsstrafe unverhältnismäßig hart war, denn die Strafe war die angedrohte Reaktion auf eine Verletzung, nicht aber eine Androhung von körperlichem Zwang zur Fortsetzung der angeordneten Bewegungseinschränkung (BVerwGE 16, 79). - BVerwG, 09.10.1959 - V C 24.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - V C 52.69
Die Frage, wann der Gewahrsam über die vom Gesetzgeber bezeichneten Grenzen (engbegrenzter Raum, dauernde Bewachung) hinaus aufgelockert worden ist, kann nicht maßgeblich danach bestimmt werden, ob sich der Betroffene in einem größeren Umkreis von seiner Unterkunft frei bewegen konnte (BVerwGE 8, 98; Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 24.58 -).
- BVerwG, 15.12.1971 - V C 18.71
Voraussetzungen für die Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung auf Grund …
Von einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum kann deswegen nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zusteht (BVerwG, Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202]; Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -). - BVerwG, 24.11.1971 - V C 14.71
Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung nach dem …
Von einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum kann deshalb nicht mehr gesprochen werden, wenn dem Betroffenen die gleiche Bewegungsmöglichkeit eingeräumt wird, wie sie der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zusteht (BVerwG, Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202]; Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -). - BVerwG, 26.05.1971 - V C 50.69
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung an eine Memeldeutsche - …
Von einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum kann deshalb nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zusteht (BVerwG, Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202]; Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -).
- BVerwG, 17.12.1971 - V B 20.71
Rechtsmittel
Die Revision wird zugelassen, weil das angefochtene Urteil, was die Frage der Beendigung einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum anbelangt, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - (ZLA 1962, 202) und vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 - abweicht. - BVerwG, 17.05.1972 - V C 46.72
Gleiche Bewegungsmöglichkeit wie die übrige deutsche Bevölkerung des Landes - …
Hatte die Beigeladene nach ihrer Rückkehr auf den elterlichen Hof Ende 1945 oder zu einem späteren Zeitpunkt das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es den Memeldeutschen damals im allgemeinen zustand, so kann von einer Fortdauer sowjetischen Gewahrsams nicht mehr gesprochen werden (BVerwG, Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202]; Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -). - BVerwG, 29.04.1976 - V C 74.74
Beendigung einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum bei Erlangung des gleichen …
Von einer Festhaltung auf "engbegrenztem Raum" kann aber nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zustand (Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202]; Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -). - BVerwG, 16.02.1972 - V C 59.71
Beendigung einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum im Falle des Erlangens …
Von einer Festhaltung auf "engbegrenztem Raum" kann aber nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zusteht (Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202]; Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -). - BVerwG, 15.09.1971 - V C 103.70
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
Von einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum kann deswegen nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zusteht (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -). - BVerwG, 26.05.1971 - V C 74.69
Beendigung einer unechten Kriegsgefangenschaft - Voraussetzungen für den Anspruch …
Von einer Festhaltung auf "engbegrenztem Raum" kann aber nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zusteht (Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202], Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -). - BVerwG, 24.04.1972 - V B 53.71
Anforderungen an die Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - …
Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß von einer Festhaltung auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung nicht mehr gesprochen werden kann, wenn der Betroffene das gleiche Maß an persönlicher Freiheit erlangt, wie es der übrigen deutschen Bevölkerung des Landes im allgemeinen zusteht (Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 31.60 - [ZLA 1962, 202] und vom 17. Februar 1971 - BVerwG V C 52.69 -). - BVerwG, 27.10.1971 - V C 109.70
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision
- BVerwG, 25.10.1971 - V B 97.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.10.1971 - V B 67.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …
- BVerwG, 15.09.1971 - V C 44.69
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 11.06.1971 - V B 111.68
Bestimmung des Endes einer unechten Kriegsgefangenschaft
- BVerwG, 03.11.1971 - V B 33.70
Ende der Festhaltung auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung
- BVerwG, 28.09.1971 - V B 21.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage …
- BVerwG, 30.06.1971 - V C 71.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.06.1971 - V B 75.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung einer …
- BVerwG, 05.05.1971 - V C 3.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.03.1971 - V B 33.68
Flucht vor der näherrückenden Front in Prökuls im Memelland - Zuteilung zu einer …
- BVerwG, 19.01.1972 - V CB 4.70
Anforderungen an der Begriff der Kriegsgefangenen i.R.d. Gewährung einer …
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