Rechtsprechung
| BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 52.76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Eingriff für öffentlichen Weg; Hof- und Gebäudefläche
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Hof- und Gebäudefläche/Eingriff für öffentlichen Weg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Veränderung von Hofflächen - Veränderung von Gebäudeflächen - Bebauungsplan - Gemeindliche öffentliche Straße - Flurbereinigung
Papierfundstellen
- DÖV 1979, 832
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58
Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 52.76
Die in dem angefochtenen Urteil vertretene gegenteilige Auffassung weicht in nicht vertretbarer Weise von der Entscheidung in BVerwGE 15, 72 ab.Diese rechtliche Konsequenz hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung in BVerwGE 15, 72 aufgezeigt.
Wenn nach § 37 Absatz 1 Satz 3 FlurbG Bebauungspläne die Zuziehung der Ortslage zur Flurbereinigung nicht hindern (vgl. dazu Beschluß vom 15.8.1968 - BVerwG IV CB 196.65 - (Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nummer 4)), so folgt daraus nicht die Verpflichtung, daß die Flurbereinigungsbehörde derartige gemeindliche Planungen auch in dem von ihr durchzuführenden Flurbereinigungsverfahren vollziehen müßte (s. BVerwGE 15, 72 (77)).
Das bedeutet, daß bei der Flurbereinigung hier auf das festgestellte Bebauungsvorhaben "B." Bedacht genommen und die rechtsverbindlich festgestellte Ortsstraße Flur 10 Nummer 212 als öffentlicher Weg in den Wege- und Gewässerplan mit aufgenommen werden darf (§ 41 Absatz 1 FlurbG); jedoch mit der Maßgabe, daß ebenso wie die Planfeststellung dieser Ortsstraße auch deren Durchführung nach den für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen hat (§ 41 Absatz 3 Satz 3 FlurbG), und zwar auch dann, wenn die Flurbereinigungsbehörde diese Aufgabe der Gemeinde gelegentlich der Flurbereinigung wahrnimmt (vgl. BVerwGE 15, 72 (77)).
- BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77
Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 52.76
Wenn das wirtschaftliche Bedürfnis der Teilnehmer eine Ausweisung dieser Ortsstraße mit den sich daraus ergebenden abfindungsrechtlichen Folgen nicht erfordert, ist die vorgesehene Erschließung des Baugebietes vom Zweck der Flurbereinigung auch dann nicht gedeckt, wenn sie anläßlich der Flurbereinigung in deren Regie und auf deren Kosten vorgenommen wird (Urteil vom 26.10.1978 - BVerwG 5 C 85.77 -). - BVerwG, 24.11.1977 - V C 80.74
Freistellung bestimmter Grundstücksarten - Aufbringung des Flächenbeitrags - …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 52.76
Da der Zweck der Flurbereinigung aber die Ausweisung der Ortsstraße Flur 10 Nummer 212 nicht erfordert, kann für deren Ausgestaltung eine Veränderung von Hof- und Gebäudeflächen aus flurbereinigungsrechtlichen Gründen jedenfalls nicht vorgenommen werden (§ 45 Absatz 1 Nummer 1 FlurbG), auch nicht unter Berücksichtigung der modifizierten Rechtsprechung des Senats zu dieser Vorschrift in BVerwGE 55, 48. - BVerwG, 07.04.1975 - V B 98.73
Abfindungsansprüche durch privatrechtlichen Erwerb ausgewiesener Flurstücke - …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 52.76
Diese nach dem Charakter des jeweiligen Vorhabens auf den Umfang und die Grenzen der einzelnen Anlagen sich ergebende Beschränkung der Konzentrationswirkung schließt es nicht aus, hinsichtlich verschiedener Planungskonzeptionen eine Plankongruenz herzustellen (Beschluß vom 7.4.1975 - BVerwG V B 98.73 (Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nummer 13)). - BVerwG, 15.08.1968 - IV CB 196.65
Beanstandung einer Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Baulandcharakter …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 52.76
Wenn nach § 37 Absatz 1 Satz 3 FlurbG Bebauungspläne die Zuziehung der Ortslage zur Flurbereinigung nicht hindern (vgl. dazu Beschluß vom 15.8.1968 - BVerwG IV CB 196.65 - (Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nummer 4)), so folgt daraus nicht die Verpflichtung, daß die Flurbereinigungsbehörde derartige gemeindliche Planungen auch in dem von ihr durchzuführenden Flurbereinigungsverfahren vollziehen müßte (s. BVerwGE 15, 72 (77)).
- BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 2.84
Öffentliche Anlagen - Bereitstellung von Land - Planerische Voraussetzungen - …
Dies ist gerade im Verhältnis zum Planungsrecht der Gemeinden im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des § 41 FlurbG im Jahre 1976 hervorgehoben (BT-Drucks. 7/3020 S. 45 zu 14.) und vom erkennenden Senat darüber hinaus auch für die Rechtslage seit dem Inkrafttreten dieser Änderung bereits allgemein klargestellt worden (BVerwGE 64, 232 [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 72/80]; zur Rechtslage vor dieser Änderung s. BVerwGE 57, 31 [BVerwG 26.10.1978 - 5 C 85/77] sowie Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 52.76 -DÖV 1979, 832/833 = RdL 1980, 39/40>). Diese Regelung vorzunehmen, ist nach § 144 in Verbindung mit § 146 FlurbG - jedenfalls zunächst - Aufgabe des Flurbereinigungsgerichts, an das die Sache deshalb zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen ist (vgl. schon Urteil des Senats vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 72.76 -
RdL 1980, 39/41>). - BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 72.80
Flurbereinigungsverfahren - Ausweisung eines öffentlichen Weges - Neuordnung des …
Wirtschaftliche Bedürfnisse der Gemeindeeinwohner oder Aufgaben, die der Gemeinde als einer öffentlichen Körperschaft obliegen, scheiden für die Anwendung des § 39 FlurbG aus (BVerwGE 15, 12 [74]; Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 52.76 - [DÖV 1979, 832 = RdL 1980, 39], beide Entscheidungen ergangen zu § 39 FlurbG a.F.). - OVG Niedersachsen, 17.07.2026 - 15 MF 2/26
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des vereinfachten …
Wirtschaftliche Bedürfnisse der Gemeindeangehörigen oder Aufgaben, die der Gemeinde als öffentlicher Körperschaft obliegen, scheiden für die Anwendung des § 39 FlurbG aus (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.10.1962 - 1 C 212.58 - juris Rn. 13; s. a. Urteil vom 14.12.1978 - V C 52.76 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 08.09.1988 - 5 C 8.85
Landeskultur - Landentwicklung - Förderung - Zweitflurbereinigung - Vereinfachte …
Abgesehen davon fallen auch Straßen, die ebenfalls seit 1976 in § 39 Abs. 1 Satz 1 FlurbG ausdrücklich erwähnt sind, unter diese Vorschrift nur dann, wenn sie - gegebenenfalls auch als öffentliche Straßen (vgl. BVerwGE 15, 72 [BVerwG 25.10.1962 - I C 212/58]; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 52.76 -RdL 1980, 39/40 = DÖV 1979, 832>; BVerwGE 64, 232 [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 72/80]) - die Merkmale einer gemeinschaftlichen Anlage erfüllen. - OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 70 A 3.09
Ausbau einer Dorfstraße im Rahmen der Flurbereinigung
Nur wenn der Wegebau im Interesse der allgemeinen Landeskultur und im wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten erforderlich sei, halte sich die Schaffung eines öffentlichen Weges im Rahmen der Ziele der Flurbereinigung (vgl. BVerwG, Urteil v. 25. Oktober 1962 - I C 212.58 -, RzF 1 zu § 37 FlurbG = RdL 1963, 106, und v. 14. Dezember 1978 - V C 52.76 -, RzF 26 zu § 45 Abs. 1 FlurbG = RdL 1980, 39; dem folgend BayVGH, Urteil v. 5. Juli 2001 - 13 A 98.2926 -, RzF 41 zu § 45 Abs. 1 FlurbG). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2015 - 70 A 10.12
Bodenordnungsverfahren; Ausführungskosten; Vorschuss; erforderliche Aufwendungen; …
Nur wenn der Wegebau im Interesse der allgemeinen Landeskultur und im wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten erforderlich sei, halte sich die Schaffung eines öffentlichen Weges im Rahmen der Ziele der Flurbereinigung (vgl. BVerwG, Urteil v. 25. Oktober 1962 - I C 212.58 -, RzF 1 zu § 37 FlurbG = RdL 1963, 106, und v. 14. Dezember 1978 - V C 52.76 -, RzF 26 zu § 45 Abs. 1 FlurbG = RdL 1980, 39; dem folgend BayVGH, Urteil v. 5. Juli 2001 - 13 A 98.2926 -, RzF 41 zu § 45 Abs. 1 FlurbG). - BVerwG, 01.03.1984 - 5 B 78.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abänderung eines …
Im übrigen ist die von den Klägern in Wahrheit beanstandete Beweiswürdigung des Flurbereinigungsgerichts in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der Hoffläche im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG erfolgt (vgl. Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 32.75 -RdL 1976, 74> unter Berücksichtigung der Modifizierung in BVerwGE 55, 48 hinsichtlich der Veränderung solcher Flächen und Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 52.76 - <RdL 1980, 39>).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".